Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Judikative Sumpflandschaften (Recht)

Ausschussquotenmann, Thursday, 04.04.2013, 14:02 (vor 4252 Tagen) @ Referatsleiter 408

Ich sehe da die Schuld weniger bei der Judikative als vielmehr beim Gesetzgeber:
Das Hakenkreuz lässt sich schon eindeutig erkennen. Allerdings ist der Tatbestand so weich, dass er zum Missbrauch gegen politisch Andersdenkende einlädt.
Durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz von 1994 wurden den aufgeführten Kennzeichen solche gleichgestellt, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind (§ 86a Abs. 2 Satz 2 StGB). Neonazis waren zunehmend mit leicht abgewandelten Zeichen wie spiegelverkehrten oder invertierten Hakenkreuzen aufgefallen. Nach der ständigen Rechtsprechung bedeutet „zum Verwechseln ähnlich“, dass ein „nicht besonders sachkundiger und nicht genau prüfender“ Betrachter die typischen Merkmale eines Originalsymbols erkennt.[1] Dabei ist unerheblich, ob das fragliche Symbol bekannt oder unbekannt ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verwenden_von_Kennzeichen_verfassungswidriger_Organisationen


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