Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Rententipps Scheidung | Grundwissen für Männer (Feminismus)

Mockito, Saturday, 07.12.2024, 12:10 (vor 4 Tagen)

Zitat:

"Rentenansprüche werden zudem nicht geteilt, wenn in der Ehe Gewalt ausgeübt wurde, ein Partner den anderen also zum Beispiel verletzt oder bedroht hat. Der Versorgungsausgleich wäre dann grob unbillig, wie es in §27 VersAusglG heißt."

Quelle

Nun wissen wir ja seit dem feministischen "Gewaltschutzgesetz" für Frauen, dass Frauen erst einmal alles und ohne jedweden Beleg behaupten können, also auch Gewalt, und der Mann muss dann seine Unschuld beweisen. Also die Umkehr der Unschuldsvermutung, die Unschuldsvermutung war ursprünglich mal ein UN-Menschenrecht.

Gewalt kann nach deren Auslegung viele Formen haben. Sagt man der bekloppten Frau "Gib nicht soviel Geld aus!", dann übt man finanzielle Gewalt ... Macht und Kontrolle! aus. Emotionale Gewalt ... wenn man auf das Geschrei der Fast-Ex nicht antwortet. Und so weiter natürlich. Eine Frau kommt da vor dem Gericht/Familiengericht immer mit durch. Tränendrüse, feministische Justiz .... das Traumpaar der Unrechtssprechung. Und Männer zahlen, zahlen, zahlen, zahlen ...


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