Wer faul ist, wird bis ans Lebensende alimentiert. Wer die Wahrheit darüber sagt, muss bis zum Lebensende dafür zahlen. (Allgemein)
7.950 Euro Geldbuße für Rentnerin wegen migrationskritischen Facebook-Kommentar
Beim Thema Migration sieht das Amtsgericht Düsseldorf keinen Spielraum für im Grundgesetz verbriefte Meinungsfreiheit und differente Wahrnehmungen seitens der Bürger.
Im jüngsten Fallbeispiel wurde eine 74-jährige Rentnerin laut Informationen des Portals Achgut für einen migrationskritischen Facebook-Kommentar zu einem Habeck-Zitat abgestraft. Zur Vorgeschichte heißt es:
"Die Rentnerin hatte am 8. Oktober 2023 auf Facebook einen Artikel gesehen, in dem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) abgebildet war und mit der Aussage 'Deutschland ist auf Zuwanderung angewiesen, um den Arbeitskräftebedarf zu decken' zitiert wurde."
Die Angeklagte hat eine Rente von 1.600 Euro im Monat. Laut Achgut-Artikel wäre die Verhandlung auf auffällige Kürze angelegt gewesen, da "der Raumbelegung des Amtsgerichts zu entnehmen war, dass für den Prozess gegen die Rentnerin gerade mal 30 Minuten vorgesehen waren".
Die Staatsanwältin samt anwesendem zweitem Kollegen argumentierte dann gegenüber der mündigen Bürgerin belehrend, dass diese mit ihrem Facebook-Kommentar "in einer Art, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass aufgestachelt habe".
Der Facebook-Beitrag beinhaltete folgende Inhalte:
"'Die Aussage von Habeck hat mich wütend gemacht', schilderte die 74-Jährige. Sie habe ihr ganzes Leben lang gearbeitet und nun kein Verständnis für die deutsche Migrationspolitik. 'Blablabla. Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren. Schickt die, die hier sind, mal zum Arbeiten. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger', schrieb sie daraufhin in ihrem Ärger unter den Artikel mit Habecks Bild und Zitat."
Trotz vorgetragene Reue vor Gericht, "mit dem letzten Satz ihres Kommentars sei sie 'übers Ziel hinausgeschossen'", erfolgte die erneute Verurteilung, da die Rentnerin bereits "2022 ein Strafbefehl wegen 'übler Nachrede gegen Personen des öffentlichen Lebens'" erhielt, den sie immer noch in Raten abzahlt.
Im finalen aktuellen Plädoyer forderten nun die Vertreter der Staatsanwaltschaft, die Beklagte zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu verurteilen. Das Argument des Verteidigers, seine Mandantin hätte lediglich "eine politische Meinungsäußerung 'mit einem emotionalen Endsatz'" veröffentlicht, wurde nicht akzeptiert.
Der Richter erklärte demgegenüber:
"'Wenn aber Teile der Bevölkerung so angegangen werden, dass zum Hass aufgerufen wird', sei eine Volksverhetzung im strafrechtlichen Sinne gegeben. Das sei der 'Kontext, der hier berücksichtigt werden muss'."
Die Angeklagte wurde daher wegen Volksverhetzung zu 150 Tagessätzen in Höhe von 53 Euro, also einer Geldstrafe in einer Gesamthöhe von 7.950 Euro verurteilt. Abschließend heißt es:
"Im Falle der Rechtskraft des Urteils müsste die 74-Jährige wohl bis an ihr Lebensende für ihre Grünen-Kritik bezahlen. Denn der Strafbefehl aus dem Jahr 2022 lautete auf 130 Tagessätze in Höhe von jeweils 30 Euro. Zusammen mit der Strafe vom Freitag ergeben sich damit insgesamt 11.850 Euro Strafe. Und da würde sich deren Bezahlung bei monatlichen Raten in Höhe von 50 Euro auf mehr als 19 Jahre erstrecken."
Wenn das eine Demokratie und ein Rechtsstaat sein soll, dann kann´s in einer Diktatur eigentlich nur besser werden.
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- Migrantendeppenweltmeister !!!!! -
Olaf der Wissende,
08.12.2024, 09:35
- Wer faul ist, wird bis ans Lebensende alimentiert. Wer die Wahrheit darüber sagt, muss bis zum Lebensende dafür zahlen. - Hamidullah, 08.12.2024, 13:11