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Ministerium für Staatssicherheit muss i. A. der Partei- und Staatsführung AfD-Mitglieder entwaffnen! (Politik)

Erich M., Sunday, 05.01.2025, 10:21 (vor 2 Tagen)

Behörden prüfen Entwaffnung von AfD-Mitgliedern

AfD-Mitglieder in Sachsen-Anhalt, die Waffen besitzen, geraten verstärkt ins Visier der Behörden. Nun liegen Zahlen zu den ersten Verfahren vor.

Halle (dpa/sa) - Die Behörden in Sachsen-Anhalt haben damit begonnen, einigen AfD-Mitgliedern die Waffenbesitzkarte zu entziehen. Fünf AfD-Mitglieder haben bisher einen Widerrufsbescheid erhalten, ein weiteres hat die Erlaubnis aufgrund des Widerrufsverfahrens freiwillig zurückgegeben, wie das Innenministerium auf eine Anfrage der Linken im Landtag von Sachsen-Anhalt mitteilte. Insgesamt 51 Fälle werden derzeit geprüft.

In Sachsen-Anhalt haben den Angaben zufolge insgesamt 74 AfD-Mitglieder eine Waffenbesitzkarte. 49 von ihnen sind Sportschützen, 25 sind Jäger. Insgesamt verfügen sie laut Innenministerium über 330 Schusswaffen, darunter 99 Pistolen und 231 Gewehre.

Einschätzung des Verfassungsschutzes ist Grund für Überprüfungen

Linken-Fraktionschefin Eva von Angern begrüßt die Verfahren. "Die ersten Widerrufsbescheide sind erlassen", sagte von Angern der "Mitteldeutschen Zeitung". "Das bedeutet, dass die Behörden nach individueller Prüfung davon ausgehen, dass von diesen Leuten Gefahr für Leib und Leben ausgeht."

Hintergrund der Prüfungen ist die Einstufung des Landesverbands der AfD sowie ihrer Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als gesichert rechtsextrem durch den Verfassungsschutz. Infolgedessen sollen die Waffenbehörden des Landes bekannte Mitglieder von AfD und JA, die eine Waffe besitzen, genau prüfen.

Quelle: https://www.n-tv.de/regionales/sachsen-anhalt/Behoerden-pruefen-Entwaffnung-von-AfD-Mitgliedern-article25466356.html

Das Ende des linksgrünen Systems wird auch diese Schikane nicht aufhalten.

Ich erinnere vorsorglich daran, dass man nicht direkt an solchen Maßnahmen beteiligt gewesen sein muss. Schuld entsteht bereits dadurch, dass man allein mit seiner Anwesenheit zum Funktionieren des Gesamtsystems beigetragen hat.

Das Ministerium für Staatssicherheits muss nach dem Fall des Systems zwingend aufgelöst und strafrechtlich verfolgt werden.


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