Rückbau der Fundamente von Windkraftanlagen? Denkste! So sieht der Umweltschutz der Grünen in der Realität aus! (Grüne)
Rückbau von Windkraftanlagen: Wer entsorgt die Fundamente?
"Im Windpark Utgast/Gemeinde Holtgast/NDS wurden bereits vor fünf Jahren AN-Bonus-Altanlagen abgebaut und gegen neue Enercon-Anlagen ersetzt, die Fundamente der Altanlagen wurden jedoch nur bis unterhalb von ca. 1 m unter der Erdoberfläche entfernt. Auch für einige abgebaute Altanlagen des Typs Tacke TW-600 (Nennleistung 600k kW) , die mit weitaus leistungsstärkeren Enercon-70-Anlagen (Nennleistung 3,5 MW) ersetzt wurden, verblieben die Altfundamente, nur oberflächlich abgekratzt, im Boden."
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Daraus ist unschwer zu entnehmen, dass auch Windkraftanlagen komplett zurückzubauen sind, einschließlich der Fundamente. Die im Landkreis Wittmund geübte Praxis ist daher mit den rechtlichen Vorgaben nicht vereinbar, also rechtswidrig. In anderen Landkreisen wird ähnlich verfahren.
Ein Mitarbeiter der Wittmunder Kreisverwaltung begründete den nicht vollständigen Rückbau mit der finanziellen „Verhältnismäßigkeit“, die bei der Entsorgung der alten Betonfundamente für den Betreiber zu beachten sei. Diese Argumentation eines Behördenmitarbeiters (!) auf eine Wattenrat-Anfrage ist nicht nachvollziehbar, da es dafür keine belastbaren Begründungen gibt und nur das Baugesetzbuch und die geltende Rechtsprechung ausschlaggebend sein können, aber keine freischwebende, betreiberbegünstigenden Interpretationen einer Verwaltung. Als Verursacher der Bodenversiegelung kann von Betreibern, die jahrelang zu Lasten der Allgemeinheit beträchtliche Subventionen bei der Stromerzeugung eingestrichen haben, durchaus erwartet werden, dass rechtsprechungskonform auch nach dem Verursacherprinzip die Altlasten entsorgt werden, zumal auch Rückstellungen dafür vorgesehen sind."
Quelle: https://www.wattenrat.de/2015/02/03/rueckbau-von-windkraftanlagen-wer-entsorgt-die-fundamente/