Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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In Deutschland herrschte vor Jahren in solchen Sachen noch Ordnung. (Politik)

Hamidullah, Thursday, 09.01.2025, 23:07 (vor 10 Stunden, 49 Minuten) @ Christine

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Schon komisch heutzutage ... die Linksgrünen sind vermeintlich gegen Nazi-Recht, also Flüchtlings-Gruppenvergewaltiger etc. werden selbstverständlich von keinem deutschen Gericht (mit aller Härte) verurteilt.

Aber am nationalsozialistischem Einkommensteuergesetz (1934) halten sie erbittert fest:

"Das Steueranpassungsgesetz (StAnpG) vom 16. Oktober 1934 enthielt weitreichende Grundsätze und Begriffsbestimmungen des deutschen Steuerrechts.

[...]

Die Vorschriften blieben, bis auf den durch Kontrollratsgesetz Nr. 12 vom 11. Februar 1946 gestrichenen § 1 mit seinen Hinweisen auf die NS-Weltanschauung, in der Bundesrepublik bis zum 31. Dezember 1976 in Kraft.[6] Am 1. Januar 1977 ist an die Stelle des StAnpG die Abgabenordnung getreten. Die inhaltlichen Vorschriften wurden teilweise wortgenau übernommen. Insoweit ist die alte Rechtsprechung zum Steueranpassungsgesetz 1934 unverändert zu entsprechenden Vorschriften der AO 1977 zu beachten."

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Steueranpassungsgesetz_1934

Die Grünen haben ihre Rechtssprechung also seit 1934 nicht wesentlich verändert.

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