Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Über uns

132183 Einträge in 33138 Threads, 293 registrierte Benutzer, 156 Benutzer online (0 registrierte, 156 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Von wegen ... deutsches Recht von Nazi-Recht befreien. (Recht)

Hamidullah, Friday, 17.01.2025, 13:25 (vor 134 Tagen)

[image]

Dieses Nazi-Gesetz hat man erhalten: Einkommensteuergesetz (1934)

"Das Steueranpassungsgesetz (StAnpG) vom 16. Oktober 1934 enthielt weitreichende Grundsätze und Begriffsbestimmungen des deutschen Steuerrechts.

[...]

Die Vorschriften blieben, bis auf den durch Kontrollratsgesetz Nr. 12 vom 11. Februar 1946 gestrichenen § 1 mit seinen Hinweisen auf die NS-Weltanschauung, in der Bundesrepublik bis zum 31. Dezember 1976 in Kraft.[6] Am 1. Januar 1977 ist an die Stelle des StAnpG die Abgabenordnung getreten. Die inhaltlichen Vorschriften wurden teilweise wortgenau übernommen. Insoweit ist die alte Rechtsprechung zum Steueranpassungsgesetz 1934 unverändert zu entsprechenden Vorschriften der AO 1977 zu beachten."

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Steueranpassungsgesetz_1934

s_gender-diktatur s_gender-diktatur s_gender-diktatur s_gender-diktatur s_gender-diktatur s_gender-diktatur

powered by my little forum
[x]
[*]