Strafmündigkeit ab 10 Jahren macht unfrei (Recht)
In der Schweiz kann man ab 10 Jahren hinter Schloss und Riegel sitzen:
Nach 180 Straftaten floh er aus Deutschland
11-jähriger Marokkaner in der Schweiz geschnappt
Ein junger Intensivtäter aus Marokko bereitete den deutschen Behörden monatelang Kopfzerbrechen. Jetzt sitzt er in einer geschlossenen Unterbringung.
Er beging Straftaten am Laufmeter, erwies sich als therapieresistent und sollte in eine geschlossene Anstalt eingewiesen werden: Der 11-jährige Junge aus Marokko hielt die deutschen Behörden in Atem. Insgesamt 180 Straftaten – meist Einbrüche – soll er in weniger als einem Jahr begangen haben. Über 200 Mal lief er aus Heimen und Anstalten weg. In einigen Fällen nur Stunden, nachdem die Polizei ihn zurückgebracht hatte.
Was jetzt mit dem marokkanischen Jungen passiert, ist nicht bekannt. Für Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, ist das Ganze eine «Farce». Zur «Bild» sagt er: «Unsere Justiz und die Sozialbehörden sollten sich ein Vorbild an der Schweiz nehmen.»
Scheint keine Fachkraft in internationalem Strafrecht zu sein. Die Schweiz hat übrigens das Strafmündigkeitsalter vor nicht allzu langer Zeit von 7 auf 10 erhöht! Ab 18 Jahren gilt auf jeden Fall das Erwachsenenstrafrecht. Geschlossene Unterbringung heisst in der Schweiz hinter Schloss und Riegel!
Grüsse
Manhood
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Swiss Lives matter!!!