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Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) = Goldstücke (Bildung)

Ausschussquotenmann, Monday, 10.02.2025, 21:28 (vor 90 Tagen) @ Mr.X

– 1 –
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT
Landtag
21. Wahlperiode
Drucksache 21/424
06.05.2024
Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis Deutschland
Ausgaben für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) im Land Bremen
Für die zuständigen Jugendämter besteht gemäß § 42a bis 42f Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) die Verpflichtung, ausländische Kinder und Jugendliche nach unbegleiteter Einreise vorläufig in Obhut zu nehmen. Diese Minderjährigen werden nach den Vorschriften des Kinder- und Jugendhilferechts betreut. Der Landkreistag schätzt die Kosten der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im bundesweiten Schnitt auf mehr als 60 000 Euro pro Person und Jahr, was monatlichen Ausgaben von etwa 5 000 Euro entspricht. In einigen Regionen ist die Belastung der zuständigen Träger mit über 8 000 Euro im Monat sogar noch deutlich höher (Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/plus248587664/Migration-Das-Massenphaenomenderunbegleitetenjugendlichen-Zuwanderer.html, Stand 6. Mai 2024).
Nach einem Bericht des „Weser-Kurier“ vom 19. März 2024 hat der Senat in der Bremer Neustadt ein 550 Quadratmeter großes Gebäude für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern angemietet. Der Mietvertrag ist auf zunächst zwei Jahre befristet, sieht aber die Option einer Verlängerung vor. Nach Aussage des Sozialressorts wird die 550 Quadratmeter große, im Besitz der GEWOBA Aktiengesellschaft Wohnen und Bauen befindliche Immobilie als Ausweichquartier benötigt, da man wegen der hohen Zugangszahlen von unbegleiteten minderjährigen Ausländern andernfalls auf die Sporthalle am Flughafen oder auf Zelte zurückgreifen müsse (Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/stadtteil-obervieland/bremen-mietet-haus-fuer-unbegleitete-minderjaehrige-gefluechtete-doc7umk6lb3ubt197941bgf, Stand 6. Mai 2024).
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1. Plant der Senat über das bezeichnete Gebäude in der Bremer Neustadt hinaus weitere Immobilien für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern anzumieten oder zu erwerben, und wenn ja, welche Objekte sind dafür vorgesehen? Bitte die fraglichen Immobilien getrennt nach Anmietung und Kauf auflisten.
– 2 –
2. Wie beziffern sich die Kosten der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern pro Kopf und Monat im jüngst angemieteten Gebäude in der Neustadt, und wie hoch wären die Kosten demgegenüber bei einer Unterbringung der jungen Migranten in der Sporthalle am Flughafen?
3. Wie viele Stellen (in Vollzeitäquivalenten) sind bei den zuständigen Dienststellen aktuell für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Land Bremen vorgesehen, und wie viele dieser Stellen sind tatsächlich besetzt? Bitte die Zahl differenziert nach Dienststellen sowie Bremen und Bremerhaven ausweisen.
4. Welche durchschnittlichen monatlichen Kosten verursacht die Unterbringung, Betreuung und Versorgung eines in der Obhut der Jugendämter befindlichen unbegleiteten minderjährigen Ausländer im Land Bremen? Bitte nach Kostenkategorien sowie Bremen und Bremerhaven aufschlüsseln.
5. Wie hoch waren die Gesamtkosten, die das Land Bremen zwischen 2015 und 2023 für die Unterbringung, Betreuung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern ausgegeben hat? Bitte die Kosten getrennt nach Jahren sowie getrennt für Bremen und Bremerhaven ausweisen.
6. Mit welchen privaten Vereinen und Organisationen arbeiten die Behörden im Land Bremen bei der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern zusammen, und wie hoch waren die öffentlichen Mittel, die für diese Kooperationen in den Jahren 2015 bis 2023 aufgewendet wurden? Bitte die Höhe der Ausgaben getrennt nach Kooperationspartnern, nach Jahren sowie für Bremen und Bremerhaven aufgeschlüsselt aufführen.
Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland


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