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Eine Schande für Deutschland (Allgemein)

Pack, Wednesday, 19.02.2025, 19:23 (vor 135 Tagen)

Neun Menschen werden in Hanau getötet
Vor fünf Jahren tötete ein Rassist in Hanau neun Menschen bei einem Anschlag. Der Taten wird zwar gedacht. Doch darüber hinaus hatten die Morde keine Folgen. Das ist für die Angehörigen der Opfer ein Schlag ins Gesicht.

Mercedes Kierpacz, Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Hamza Kurtović, Vili Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu, Ferhat Unvar, Kaloyan Velkov: Vor genau fünf Jahren erschoss ein Rassist diese neun Menschen in Hanau. Sein Motiv: Hass auf alles, was nicht seinem völkischen Bild eines weißen Deutschlands entsprach. Anschließend tötete er seine Mutter und nahm sich selbst das Leben.

In Hanau gibt es heute deshalb einen Gedenktag, der Bundespräsident ist vor Ort. Das ist richtig und gut. Dennoch wirkt dieses Gedenken wie Symbolpolitik angesichts dessen, dass aus einem der schlimmsten rechtsextremen Verbrechen der jüngeren deutschen Geschichte bis heute keine wirklichen Konsequenzen folgten. Für die Angehörigen der Opfer ist das ein Schlag ins Gesicht und für Deutschland eine Schande.

Vorwürfe nach Hanau: Der versperrte Notausgang
Bis heute sind die genauen Vorgänge der Terrornacht von Hanau nicht komplett aufgeklärt. Ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hanau wurde 2021 eingestellt. Bis heute bleiben Zweifel, wie gerechtfertigt das war. Denn der Hanau-Untersuchungsausschuss ist der Überzeugung, dass der Notausgang in der "Arena Bar", einem der Tatorte, versperrt war. So konnten die Gäste der Bar nach den ersten Schüssen des rassistischen Mörders nicht fliehen. Eine Zeugenaussage, die unter anderem der ARD-Rechtsredaktion vorliegt, zeigt, dass ein Polizist den Betreiber der Bar angewiesen hatte, diesen Ausgang zu verschließen. Bei Razzien könnten Gäste der Bar sonst durch genau diesen Notausgang fliehen, heißt es.

Trotzdem wurde das Verfahren eingestellt. Ein zweites aus dem September 2023, in dem die Familie von Hamza Kurtović neue Beweise vorlegte, wurde abgelehnt – es gebe keinen begründeten Anfangsverdacht. Es komme strafrechtlich nicht darauf an, ob ein Polizist eventuell rechtswidrig angeordnet habe, den Notausgang zu verschließen. Denn: Es könne nicht hinreichend sicher geklärt werden, ob die Barbesucher tatsächlich zum Notausgang gelaufen wären – wenn der Notausgang in der Tatnacht offen gewesen wäre. Was für ein absurdes Argument.

Deutschland hat eine schwerwiegende Verantwortung
Ein anderer Vorwurf richtete sich gegen Angehörige der Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreises. Der Hanauer Täter war Sportschütze und mehrfach psychisch auffällig geworden. Zudem hatte er mehrere Videos auf seiner Webseite veröffentlicht, in denen er aus seiner rassistischen und menschenverachtenden Gesinnung keinen Hehl machte. Seine Waffenbesitzkarte hatte er trotzdem ausgestellt bekommen. Es lägen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Mitarbeitern der Waffenbehörde diese Veröffentlichungen im Internet bekannt gewesen wären beziehungsweise hätten bekannt sein müssen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Das ist nicht nachvollziehbar.


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