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WDR zahlt Hakenkreuz-Wagen mit Weidel-Hexe von Ihren Zwangsgebühren (Manipulation)

Christine ⌂ @, Monday, 03.03.2025, 12:31 (vor 32 Tagen) @ Pack

Insgesamt 14 Mottowagen werden beim diesjährigen Rosenmontagszug durch Düsseldorf fahren. Über einen davon berichtet nun die Rheinische Post (RP): Darauf zu sehen ist ein Hexenhäuschen mit AfD-Aufschrift, auf dessen Rückseite die SS-Runen abgebildet sind. Auch die Zahl Acht ist zweimal angebracht, sie gilt in rechtsextremen Kreisen als Hitlergruß, denn das H ist der achte Buchstabe im Alphabet.

Weidel wird als Hexe mit warzigem Gesicht dargestellt, sie reckt sich aus dem Haus und reicht zwei als Erstwähler gekennzeichneten Figuren ein Hakenkreuz aus Lebkuchen – eine symbolische Anspielung auf das Narrativ, dass Weidel Erstwähler geschickt umgarnt und in ihren Bann zieht. Was Wagenbauer Jacques Tilly als künstlerische Persiflage versteht, dürfte allerdings verboten sein. Schließlich wird die Verwendung von Hakenkreuzen und der Hitlergruß selbst zu satirischen Zwecken auch im Netz streng verfolgt.

Der Düsseldorfer Wagenbaumeister Tilly möchte die AfD verboten sehen, berichtet die RP. Er sei alarmiert darüber, dass die Partei ihre Stimmanteile in nur drei Jahren mehr als verdoppeln konnte. Gezeigt wurde der Wagen am Samstagabend im Rahmen einer Fernsehsitzung beim WDR. Die Rundfunkanstalt überweist an das Düsseldorfer Carnevals Comitees (CC) laut RP eine sechsstellige Summe. Auf der Website des Karnevalvereins heißt es: „Gemeinsam feiern wir die Vielfalt unserer Kulturen, die Kreativität unserer Kostüme und die Freude am Miteinander.“

Symbole der Nationalsozialisten, mitten auf einem Faschingsumzug? Auf eine Anfrage von NIUS, wie man dazu stehe, dass auf dem Mottowagen verfassungsfeindliche Symbole gezeigt werden, antwortete ein Sprecher des WDR: „Zu vertraglichen Inhalten äußert sich der WDR nicht. Darüber hinaus ist die Kunst, gemäß § 86a Strafgesetzbuch (StGB), bei der strafbaren Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen ausdrücklich ausgenommen.“
https://t.me/kenjebsen/17209

Im übrigen steht das mit der Kunstfreiheit im Strafgesetzbuch Paragraph 86 Nr. 4.

(4) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86.html

Da frage ich mich allerdings: wieso wurde dieser Schriftsteller (Name entfallen) verurteilt, der für den Umschlag seines Buches eine Hakenkreuzmaske ausgesucht hatte? Fällt das nicht unter Kunst?

Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Tags:
GEZ, Zwangsfernsehen, Volksverhetzung, Karnewal, Hetze


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