Zulässige Diskriminierung bei Gleichstellungsbeauftragten (Frauen)
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Frauen bei der Besetzung von Gleichstellungsbeauftragten-Stellen bevorzugt werden dürfen.
Eine Person, die sich als nicht-binär bezeichnet, hatte dagegen geklagt, weil in Schleswig-Holstein eine entsprechende Stelle ausschließlich für Frauen ausgeschrieben war und schließlich von einer Frau besetzt wurde. Das Gericht argumentierte, dass es für die Unterstützung von Frauen bei Problemen wie sexueller Belästigung wichtig sei, dass diese Position weiblich besetzt wird. Die gesetzliche Regelung, die dies ermöglicht, sei sowohl verhältnismäßig als auch verfassungskonform. https://www.achgut.com/artikel/faire_diskriminierung
Da fragt man sich doch, warum die Stelle nicht Frauenbeauftragten-Stelle benannt wird. Davon abgesehen, werden Männer nicht sexuell belästigt?
Christine
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Zulässige Diskriminierung bei Gleichstellungsbeauftragten
Da fragt man sich doch, warum die Stelle nicht Frauenbeauftragten-Stelle benannt wird.
"Gleichstellungsbeauftragte" ist eine Nebelkerze, um den Gnadenhof zu verschleiern. Gnadenhof deshalb, weil man nix können und machen muss, aber ordentlich abkassieren kann. Dumm labern muss man können.
Davon abgesehen, werden Männer nicht sexuell belästigt?
Ausgeschlossen! So etwas gibt es nicht. Frauen sind Opfer. Das ist hinlänglich bekannt gemacht worden durch die feministischen Medien. Noch mehr Belege bedarf es deshalb nicht.
Die wollen damit sicherstellen, daß nur Allergehässigste auf den Pöstchen sitzen - solche findet man va. unter Weibern
- kein Text -