Extremer kann man eine „verfassungs“-feindliche Vereinigung nicht darstellen (Stichwort: GG Art. 3) (Grüne)
Nur Mal so zur Erinnerung:
Art. 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Wenn das - laut dem Photo - bereits 2017 war, fragt man sich, weshalb bei denen nicht langsam die Handschellen klicken, denn ein sogenanntes „Verbotsverfahren“ ist bei derlei geballter, krimineller Energie unbrauchbar. Stichwort: #Bandenkriminalität
gesamter Thread:
- Wie man als faules dummes ungelerntes grünes Quotenweib von Steuergeldern jahrelang satt u. parasitär überleben kann. -
Grüne Abrissbirne,
04.05.2025, 13:24
- Extremer kann man eine „verfassungs“-feindliche Vereinigung nicht darstellen (Stichwort: GG Art. 3) - Mr.X, 04.05.2025, 14:28