Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Direkte Konsequenz: „Clownswelt, 415.000 Abonnenten“ - Mögliche Konsequenz: 3 Jahre Haft für Bömi (Allgemein)

Mr.X, Wednesday, 14.05.2025, 01:37 (vor 20 Tagen) @ adler

Clownswelt @Clownswelt 415.000 Abonnenten
s_applaus

Und das ist der entsprechende Tatbestand, der zur Anwendung kommt, wenn nach einer Rechtstaatreparatur (Austausch vom derzeitigen „Richter“-Gesocks … Stichwort: Beweislastumkehr und eigene Medizin verabreichen) staatsanwaltschaftliche Ermittlungen beginnen würden:

Strafgesetzbuch - § 126a Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten
[…] Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts […] personenbezogene Daten einer anderen Person in einer Art und Weise verbreitet, die geeignet und nach den Umständen bestimmt ist, diese Person oder eine ihr nahestehende Person der Gefahr […] eines gegen sie gerichteten Verbrechens oder […] einer gegen sie gerichteten sonstigen rechtswidrigen Tat gegen […] die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert
auszusetzen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren […] bestraft. Handelt es sich um nicht allgemein zugängliche Daten, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren […].

Dazu benötigt es natürlich mehr AfD-Wähler. Und so schließt sich auch wieder der Kreis und es wird klar, warum GEZ-Medien-Maden die AfD permanent mit Lügen-Dreck bewerfen: Die stecken alle unter einer Decke.


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