Die Transformation des VS zum Ministerium für Staatssicherheit ist längst abgeschlossen. (Politik)
Gunnar Schupelius – Mein Ärger / Verfassungsschützer sind keine Gesinnungsprüfer!
Wer im Verdacht steht, ein Extremist zu sein, soll künftig vom Berliner Verfassungsschutz gleich öffentlich als ein solcher benannt werden. Dafür ändert der Senat das Gesetz. Das aber ist eine fragwürdige Entscheidung.
Die Verfassungsschützer der Bundesländer unterliegen unterschiedlichen Regeln. In Berlin darf der Verfassungsschutz seinen Bericht nicht veröffentlichen, wenn er eine Organisation oder eine Partei als „Verdachtsfall“ einstuft.
Er darf lediglich die Mitglieder des Abgeordnetenhauses informieren – in einem ausgewählten Kreis im „Geheimschutzraum“. Erst wenn gesicherte Erkenntnisse über die beobachtete Organisation vorliegen, wird die Schweigepflicht aufgehoben.
Der Senat will das Gesetz ändern: Wer im Verdacht steht, Extremist zu sein, soll künftig als solcher benannt werden. So hatten es CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag von 2023 vereinbart. Vor dem Hintergrund der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, erschien ihnen dieses Anliegen jetzt besonders dringlich zu sein.
Ist es notwendig, dass bereits ein Verdachtsfall veröffentlicht wird? Vielleicht. Andererseits ist die Organisation, die benannt wird, dann stigmatisiert und wird den schlechten Ruf nicht mehr los.
Verfassungsschützer arbeiten nicht unabhängig
Die Verfassungsschützer des Bundes und der Länder arbeiten nicht unabhängig, sondern auf Anweisung der Innenminister. Die können sich einmischen. Das hat Bundesinnenministerin Faeser (SPD) bewiesen, als sie in ihren letzten Amtstagen das Gutachten zur AfD ohne vorherige Prüfung veröffentlichte.
Die AfD wehrte sich und das Gericht kassierte die Veröffentlichung wieder ein. Frau Faeser hielt den Kampf gegen die AfD für so wichtig, dass sie alle Sorgfalt hinter sich ließ.
Der Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz enthält auf etwa 1000 Seiten im Wesentlichen Zitate von AfD-Politikern, die als rechtsextrem eingeordnet werden. Man erfährt dabei aber nicht, ob diese Zitate noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind und ob die Verfassungsschützer meinen, dass daraus gefährliche Taten folgen könnten.
Der Bericht wirkt eher wie eine Gesinnungsprüfung der AfD-Politiker. Die aber ist auf keinen Fall Aufgabe des Verfassungsschutzes, der herausfinden soll, ob es eine konkrete Gefahr für Demokratie und Rechtsstaat gibt.
Die allgemeine Einordnung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ erlaubt es, verdeckte Ermittler einzusetzen. Diese V-Leute treten nicht nur als Spitzel in Aktion, sondern auch als Provokateure, die verfassungsfeindliche Handlungen lostreten können.
Aus diesem Grunde haben Grüne und Linke, die selbst lange Zeit geheimdienstlich beobachtet wurden, immer wieder die Abschaffung der V-Leute gefordert. Im Falle der AfD tun sie es jetzt nicht – im Gegenteil: Jetzt ist ihnen jedes Mittel recht, damit die rechte Partei verboten werden kann.
Der Berliner Senat geht den falschen Weg: Er ermuntert den Verfassungsschutz zu öffentlichen Vorverurteilungen. Richtig wäre es, die Behörde politisch unabhängiger zu machen und jede Form der Gesinnungsprüfung zu verbieten. Sonst wird aus dem Verfassungsschutz irgendwann eine neue Stasi.
Quelle: https://www.bz-berlin.de/meinung/kolumne/kolumne-mein-aerger/verfassungsschuetzer
Ich kann dem Autor dieses Artikels nur zustimmen. Leider nur ist der Verfassungsschutz längst zum Ministerium für Staatssicherheit transformiert. Diese Entwicklung ist endgültig und nicht umkehrbar. Damit steht die Zukunft dieser Behörde fest.
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