„Illegale Festnahme: Trump-Unterstützer verlangt Milliarden-Entschädigung vom deutschen Staat“ (Recht)
Das wird noch eine heiße Angelegenheit:
23.06.2025
Illegale Festnahme: Trump-Unterstützer verlangt Milliarden-Entschädigung vom deutschen Staat
Von MANFRED ROUHS | Auf das Land Nordrhein-Westfalen kommt Ungemach zu. Der US-Unternehmer, Multi-Millionär und Trump-Unterstützer Daniel Starr hat eine Milliarden-Klage auf Schadensersatz gegen das bevölkerungsreichste deutsche Bundesland vorbereitet. Seine Anwälte, darunter der bekannte Zivilrechtler Ralf Höcker, werfen den Behörden „Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger“ vor.
[…]
Mittlerweile hat auch der frühere US-Botschafter Richard Grenell zu dem Fall Stellung genommen. Der bezeichnet das Vorgehen der Bonner Staatsanwaltschaft als eine „Schande“ und als ein „Paradebeispiel dafür, was in Europas Umgang mit amerikanischen Tech-Unternehmen falsch läuft“. Das berichtet das „Handelsblatt“.
Die Bonner Juristen aber wollen offenbar ihr Vorgehen immer noch rechtfertigen und weigern sich bislang, die Ermittlungen einzustellen. „Das Verfahren hat sich jeder Überprüfung entzogen und befindet sich in einem Zustand völliger Kontrolllosigkeit“, beklagt Höcker. – Eine Beschreibung, die offenbar nicht nur auf den Fall Daniel Starr zutrifft.
NRW, oh je. Tolle Show!
Nachtrag:
Da hatte der Mr.X wohl unterschlagen, was an „dem Fall“ so amüsant für NRW werden könnte:
… Hintergrund ist die spektakuläre Festnahme des amerikanischen Staatsbürgers Starr am Pariser Flughafen im November 2022, die auf einen Haftbefehl gestützt war, den die Bonner Staatsanwaltschaft beantragt hatte. Polizisten in Kampfmontur fischten Starr aus seinem Privatjet. Zwei Tage später wurde er gegen eine Kaution von zwei Millionen Euro wieder auf freien Fuß gesetzt…
Denn „Deutsche Juristen“ sind bekanntermaßen auf der gesamten Welt wegen eklatanter Rechtsbrüche derart „beliebt“, daß Deutsche Staatsanwaltschaften keine Europäischen Haftbefehle ausstellen dürfen („Gefahr einer Einflussnahme“).
Zur Erinnerung:
28.05.2019
EuGH urteilt: Deutsche Staatsanwaltschaft nicht unabhängig
Berlin - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt in seinen Urteilen vom 27. Mai fest, dass deutsche Staatsanwaltschaften nicht hinreichend unabhängig gegenüber der Exekutive sind. In dem zugrundeliegenden Verfahren wurde Litauen hingegen die nach EU-Recht nötige justizielle Unabhängigkeit attestiert.
Deutsche Staatsanwaltschaften dürfen künftig keinen Europäischen Haftbefehl mehr ausstellen, da die Gefahr einer Einflussnahme durch die Exekutive bestehe, etwa durch ein Justizministerium.
Reiner Hüper, Leiter der Arbeitsgruppe Strafrecht von Transparente Deutschland, stellt fest:
„Die Entscheidung des EuGH bestätigt die Ansicht von Transparency Deutschland, dass die deutschen Staatsanwaltschaften nicht dem Leitbild einer europäischen Staatsanwaltschaft entsprechen. Die bestehende Möglichkeit einer Einflussnahme seitens der Exekutive schadet dem nationalen und internationalen Ansehen der deutschen Strafrechtspflege und untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat.“
Transparency Deutschland kritisiert seit langem, dass eine ministerielle, politische Weisung sich in einem Einzelfall in der Entscheidungsfindung niederschlagen kann. Vor diesem Hintergrund fordert Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland:
„Das ministerielle, politische Weisungsrecht ist anachronistisch. Die Bundesregierung muss ihren internationalen Verpflichtungen nachkommen und die Eingriffsbefugnis der Politik auf die Justiz beseitigen.“
Hintergrund
Deutsche Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive. Zu diesem Schluss gelangte der EuGH in seinen gestrigen Urteilen. Der EuGH folgt damit den Schlussanträgen des Generalanwalts Sánchez-Bordona, die dieser im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens des Obersten Gerichtshofs und des Hohen Gerichtshofs von Irland im April 2019 veröffentlicht hatte. Diese wollten in Erfahrung bringen, ob die deutschen Staatsanwaltschaften als „Justizbehörde“ im Sinne von Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses (2002/584/JI) einzustufen sind und als solche einen Europäischen Haftbefehl erlassen können.