Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Frauen und die Mietswohnung. (Allgemein)

Peter, Tuesday, 09.04.2013, 15:06 (vor 4250 Tagen)

Die Ehewohnung wollte meine Exfrau noch behalten. Der Vermieter meinte, solange ich im Vertrag stehen würde, wäre es für ihn egal, was ich mit Auszugsabsichten natürlich verneinte. Nach einem Monat dachte ich so zu mir, ob er damit leben könne, wenn nur ich die Wohnung wolle. Also einen neuen Mietvertrag ohne die Exfrau? Bekäme ich was von ihm, was die Exfrau nicht bekam? Ja! Hätte ich. Aber meine Auszugsabsichten waren ernster.
Nach der Trennung bekam meine Exfrau eine 80m²-Wohnung für 350€ warm.
Meine jetzige Partnerin hat eine 80m² Wohnung für 400€ warm.Beides ist für die Regionen sehr günstig. Als der Vermieter mich mal bei ihr sah, sprach er sie am nächsten Tag auch gleich an. Ein Ereignis, dass ich nicht zum ersten Mal erlebe, ich erlebte so was schon häufig. - Natürlich ging es ihm darum, für den Fall, wenn ich bei ihr wohnen wollen würde und verlangte für den Fall 560€ warm.

Bei einer Exfreundin hatte ich mal eine ernsthafte Auseinandersetzung mit ihrem Vermieter, weil er es sogar forderte, dass ich mich als ihren Lebenspartner auch bei ihr anmelden soll. Sei es als Zweitwohnung. Ich zeigte ihm den Vogel und machte ihm klar, dass ich mich da anmelde, wo ich es für richtig erachte. Auch werde ich die Person besuchen, wen ich will und solange ich will. Wohnähnliches Behausung war nie der Fall.
Meine jetzige Partnerin hat natürlich keine Ahnung wie es ist als Mann durch Leben zu gehen und meinte, dass der Vermieter mit seinen Argumenten für die 560€ schon Recht habe. – Darum geht es gar nicht, erwiderte ich ihr. Vermieter sind aus einem bestimmten Grund extrem scharf auf Männer. Es ist eine Tatsache, dass ich als Junggeselle bisher jede Wohnung bekommen konnte, die ich mir angeschaut hatte. Sie sehen Geld, wenn sie einen Mann sehen. Die sind ja nicht blöd und wissen, dass Männer was Gescheites gelernt haben. Sie sehen nicht nur mehr Geld, sondern auch eine höhere Sicherheit! Es ist nämlich ebenso eine Tatsache, dass noch nie einer meiner Vermieter auf die Idee von Mieterhöhung oder nur Nebenkostenerhöhung kam, sobald einer meiner vielen Exen sah. Es gab ja auch keinen Grund sich um die Zahlungsfähigkeit bei überraschten höheren Nebenkosten Sorgen zu machen. Er ist ja ein Mann und kann ganz bestimmt die eventuelle Nachzahlung am Jahresende bezahlen. Diese Vermieter vom männlichen Vermieter haben nämlich genau das was sie wollen, den Mann als Vertragspartner.

Was mir nur negativ aufstößt: Wieso muss ich für die selbe Wohnung mehr bezahlen als eine Frau?

Frauen und die Mietswohnung.

Robert @, München, Tuesday, 09.04.2013, 15:12 (vor 4250 Tagen) @ Peter


Was mir nur negativ aufstößt: Wieso muss ich für die selbe Wohnung mehr bezahlen als eine Frau?

Hm. Weil er's verlangen kann und du ihm das dann auch zahlst?


Robert

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Wolfgang Gogolin "Diese Hymnen für Frauen erinnern an das Lob, das einem vierjährigen Kind zuteil wird, weil es endlich nicht mehr in die Hose kackt, sondern von allein aufs Töpfchen geht."

Frauen und die Mietswohnung.

Peter, Tuesday, 09.04.2013, 15:19 (vor 4250 Tagen) @ Robert

Hm. Weil er's verlangen kann und du ihm das dann auch zahlst?


Robert

Nö, keine Interesse an diese Wohnung.

Frauen und die Mietswohnung.

Detektor, Tuesday, 09.04.2013, 18:52 (vor 4249 Tagen) @ Peter

Vielleicht sind Männer ja so beliebt, weil sie am Ende des Jahres nicht rufen: "Was so 'ne Nebenkostenabrechnung? Hilfe, ich bin vergewaltigt worden!"

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Linker Männerrechtler - "Dö Pöst"

Das sind ja lustige Sitten

Joe, Gutmensch, DDR, Tuesday, 09.04.2013, 19:10 (vor 4249 Tagen) @ Peter

Wo wird solcher Blödsinn veranstaltet?

Mieter können Angehörige jederzeit in die eigene Wohnung aufnehmen. Den Vermieter geht das gar nichts an, zur Mieterhöhung berechtigt das sowieso schon nicht. Damit ist nicht Besuch gemeint, sondern richtiges Einziehen. Einen Anspruch darauf, alle Bewohner im Mietvertrag zu haben, hat er in dem Fall jedenfalls nicht.

Um offiziell Angehöriger Deiner Lebensgefährtin zu werden, reicht übrigens bereits die Verlobung. Die kannste im Zweifel einfach mal behaupten. Thema durch.

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