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Enthemmte femistische Polizeihorde stürmt Wohnung eines am Kindeswohl orientierten Kindesvater! (Vaeter)

Mitleser, Sunday, 20.07.2025, 14:59 (vor 61 Tagen)

[image]Vorwurf an Polizei in Oschatz: „Ihr wollt mein Kind entführen“

Ein Streit um das Sorgerecht eskalierte in Oschatz, als Karsten U. die Polizei nicht in seine Wohnung lassen wollte. Der Vorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Doch das Gericht entschied anders – was hinter der Entscheidung steckt.

Oschatz. Was sich hinter der Wohnungstür abspielt, ist normalerweise Privatsache. Bei Karsten U. (alle Namen geändert) war das am 27. März 2024 gegen 8 Uhr anders. Eine Polizistin und ein Polizist des Oschatzer Reviers versuchten, sich Zutritt in die Wohnung von Karsten U. zu verschaffen. Der 56-Jährige wollte das verhindern, was dem Oschatzer eine Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte einbrachte.

Am Dienstag musste sich der Vater von drei Kindern in der Oschatzer Außenstelle des Amtsgerichtes Torgau verantworten. Hintergrund der Strafsache ist ein Familiendrama, das sich um den heute vier Jahre alten Sohn Noah dreht. Die Eltern von Noah – der Angeklagte Karsten U. und seine getrennt von ihm lebende Ehefrau Sylvia U. – besitzen das gemeinsame Sorgerecht für den Jungen.

Polizei zur Hilfe gerufen

In der Zeit um den 27. März 2024 lebte Noah in der Wohnung seines Vaters. Grund: Laut des Pflichtverteidigers von Karsten U. gibt es ein Gutachten, das dem Vater bescheinigt, für die Betreuung des kleinen Jungen besser geeignet zu sein als dessen Mutter.

Noahs Mutter wollte an diesem Tag mit ihrem erkälteten Sohn zum Arzt gehen und vermutete offenbar, dass ihr Ehemann Karsten U. den Jungen nicht freiwillig herausrücken würde. Sylvia U. rief deshalb die Polizei zur Hilfe wegen des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung.

Vater in die Wohnung gedrängt

Als die Beamten an der Wohnungstür von Karsten U. klingelten, machte der Oschatzer nicht auf. Erst als die Polizisten lautstark an der Tür klopften und mit dem Fuß dagegen traten, öffnete der Angeklagte einen Spalt. Dem kräftigen Polizisten Bert O. gelang es schließlich, Karsten U. in die Wohnung zu drängen. Dabei habe der Angeklagte aktiven Widerstand geleistet, sich gegen die Tür gestemmt und gerufen: „Ich gebe mein Kind nicht raus. Ihr wollt mein Kind entführen.“

Der Polizist Bert O. erlitt nach eigenen Angaben keine Verletzungen bei der Auseinandersetzung. Der Angeklagte sagte, dass er sich beim Herumgeschiebe am Fuß verletzt habe und deswegen später zur Behandlung in die Notaufnahme der Collm-Klinik gekommen sei.

Die Polizistin Tanja B. fand Noah schließlich unversehrt im Kinderzimmer und übergab den Jungen an seine Mutter.

Den Vorwurf der ursprünglichen Anklage wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall sah die Richterin nach der Zeugenvernehmung nicht mehr erfüllt. Karsten U. habe stattdessen nur eine „relativ geringe Widerstandshandlung“ begangen.

Im Einverständnis mit der Staatsanwältin und dem Verteidiger stellte die Richterin das Verfahren vorläufig gegen eine Geldauflage von 250 Euro ein.

https://www.lvz.de/lokales/nordsachsen/oschatz/oschatz-drama-hinter-verschlossener-tuer-vater-kaempft-gegen-polizei-um-sein-kind-zu-behalten-F5GDSZIPMNDKJIWI6R22R6OWTY.html

Ich würde diese Frauenhaus-Antifa erst einmal anzeigen.

Mockito, Sunday, 20.07.2025, 17:51 (vor 60 Tagen) @ Mitleser

Es ist ja wohl dem Kindeswohl nicht dienlich, wenn das Kind mitkriegt, wie die Mutter die Polizei auf den Vater hetzt und diese den Vater zusammenschlägt.

Im Jugendamtsjargon ist das lt. SGB eine "latent-emotionale Kindeswohlgefährung / Kindesmisshandlung", weil das Kind durch die Polizei u. Mutter in einen Loyalitätskonflikt gezwungen wird. Das fordert förmlich eine Anzeige gegen die übergriffige Polizei und misshandelnde Mutter. Da kommt in diesem feministisch verseuchtem System am Ende zwar nicht viel heraus, aber man bekommt als Vater ein Schriftstück in die Hand und dieser Vorgang ist dokumentiert und kann nach Jahren nicht bestritten werden.

Wenn eines Tages mal das Vermögen der feministischen Organisationen und deren Helfer unter den Opfern verteilt wird, könnte das die Schadensersatzhöhe des misshandelten Kindes nicht unerheblich beeinflussen.

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