Nochmal zum "Gehorsamsparagraph" (Allgemein)
Ich habe inzwischen nachgedacht, und bin zu dem Ergebnis gekommen, daß die in Deutschland bis 1958 geltenden eherechtlichen Regelungen nicht gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz des Grundgesetzes verstoßen.
Denn Artikel 3 ist ausschließlich ein Abwehrrecht gegen den Staat. Das Gleichberechtigungsgebot gilt also nur im Verhältnis gegenüber dem Staat. Der Staat darf, was das Verhältnis Bürger zum Staat betrifft, ohne Sachgrund keine unterschiedlichen Regelungen für Männer und Frauen treffen.
Hier geht es aber um das Verhältnis innerhalb der Familie. Artikel 3 hebt keineswegs die natürliche Familienordnung auf. Die damals geltenden Regelungen betrafen das Verhältnis von Mann und Frau untereinander in der Familie, und nicht gegenüber dem Staat.
Dem Gesetzgeber ist es also sehr wohl erlaubt, die natürliche Ordnung festzuschreiben, und den Mann als Familienoberhaupt anzusehen.
Die betreffenden Regelungen verstoßen nicht gegen das Grundgesetz.