Berücksichtigung von Erziehungszeiten bei der Rente von Frauen (Politik)
Durch die Presse geistert immer wieder eine Forderung nach „rentenrechtlicher Anerkennung von Erziehungsarbeit“ für Mütter.
Ich gehe soweit mit, dass es sich dabei um eine familiäre Leistung handelt und so man grundsätzlich nicht vom Scheitern einer Ehe ausgeht, ist die Frau über das gemeinsame Einkommen des Mannes (bzw. dessen Rente) mitversorgt. Insofern zahlt sich die innerfamiliäre Erziehungstätigkeit bzw. die zeitgleiche Berufstätigkeit des anderen Partners (Arbeitsteilung wider des Genderwahns) irgendwann einmal im Alter aus. Beide Partner, die Kinder großgezogen haben, profitieren davon.
Nun hat der Feminismus mit seiner auf Familienzerstörung ( www.dfuiz.net ) angelegten Wirkung zu einem enormen Anstieg der Scheidungen und damit einem Zerplatzen dieser „Versorgungseinheit“ geführt. Viele Frauen stehen da ziemlich dämlich da. Ich kann das Gefühl einer „Unterversorgung“ sicherlich nachvollziehen, aber sind es nicht überwiegend die Frauen, die diese Symbiose aufkündigen und seit Jahren sattsam „weiterversorgt“ werden wollen? Verlässt in freier Wildbahn ein Tier den Schutz der Herde, dann ist es schutzlos. Im Humanbereich hat der Feminismus dafür gesorgt, dass ohne jede Form von Gegenleistung, Frauen weiterhin von der Versorgungseinheit profitieren können. Zu einem Anstieg der Geburtenrate hat das allerdings nicht geführt, obwohl ziemlich viele Latte-Mütter selbständig und AE durchs Leben schusseln. Prinzipiell bin ich der Auffassung, dass nur der Rente entnehmen darf, der auch etwas eingezahlt hat. Basta!
Wenn nun bestimmte Kreise meinen, dass „Erziehungsarbeit“ bei der Rente einmal anerkannt werden soll, dann ist aus meiner Sicht eine Reihe von begleitenden Umständen zu berücksichtigen:
- Warum musste die Frau Erziehungsarbeit leisten und hat nicht der Mann das übernommen?
- Wurde der Vater aus der Erziehungsarbeit verdrängt?
Wie beim Elterngeld würde ich hier einen ganz konkreten Nachweis von der Kindesmutter dafür fordern, dass sie den Vater an der Erziehungsarbeit gleichberechtigt beteiligt hat, um daraus resultuierend einen Rentenanspruch begründen zu können. Derlerlei Verfahrensweise umgekehrten Fall wird bereits vollzogen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/217230/publicationFile/767/V0805.pdf
Auch wenn die Väter gemeinsam mit der Mutter die Erziehungsarbeit in den ersten Jahren geleistet haben, wenn die Kindesmutter dieses FormularV805 nicht unterschreibt, geht der Kindesvater für diese Zeit rententechnisch leer aus und die Kindesmutter bekommt vom feministischen Staat die Rentenpunkte in voller Höhe automatisch zugeordnet.
Meine Forderung: Für den Rentenanspruch benötigt die Kindesmutter eine schriftliche Bestätigung des Kindesvaters, diesen an der Erziehungsarbeit in gleichem Umfang beteiligt zu haben. Wenn die Kindesmutter den Vater aus dem Leben des Kindes, warum auch immer, verdrängt hat, dann muss sie gefälligst mit diesen Konsequenzen leben und hat keinen Anspruch auf Rente!
Klappt nie
Das ganze funktioniert vorne und hinten nicht. Ja, Erziehung ist auch eine Leistung, aber keine berechenbare - ebenso wenig, wie einzukaufen, sich um verschiedenste Dinge zu kümmern etc. Und woher sollte das Geld kommen? Der Staat drückt sich ja schon - ein paar Beiträge weiter unten - um jede Unterstützung für die Kinder; jetzt soll er auch noch die Hausfrauen bezahlen? Wenn das angenommen wird, dann um die Gehälter der Männer weiter zu kürzen.
Das Problem resultiert daraus, dass Männer und Frauen in dieser Gesellschaft Feinde sind - die feministische Indoktrination beginnt mit der Schule, und die die Zerstörung von Ehe und Familie beweisende Statistiken werden als Erfolge gewertet. Dieses von Grund auf verrottete System soll jetzt an allen Ecken mit Geld geflickt werden. Es wird nie funktionieren. Sorge umeinander, füeinander einstehen, alles miteinander teilen - all der "überholte Quatsch" hat das System Familie überleben lassen. Das wollte man nicht mehr - jederzeit aufkündbar bei weiterlaufender Versorgung. Und das nennen die dann "Zukunftsmodell" ...
Klappt nie
Deine Worte klingen logisch. Auch bin ich der Meinung, dass dieses Land nicht mehr reformfähig ist. Besser wäre ein ordentlicher Crash, in dessen Zuge alles und von grundauf neu geordnet werden kann. Diese Mißwirtschaft ging unter Honnecker nur 40 Jahre gut. Insofern hoffe ich jeden Tag ....

Welche "Erziehungszeiten"?
Das Hin- und Herkarren von Kindern, um sie nahezu ganztägig in Kita, Schule oder bei diversen Sport-/Freizeit-/Kulturaktivitäten "betreuen" zu lassen, ist definitiv keine Erziehung.
Das Kind dann abends nach zwei Stunden TV-, PC- oder Spielkonsolenkonsum ins Bett zu bringen und morgens wieder zu wecken, ebenfalls nicht.
Einfach mal die Zeiten, in denen tatsächlich "Erziehung" im eigentlichen Sinne durch Mütter stattfindet, nach anerkannten Controllingmethoden erfassen (wie bei allen anderen Arbeiten problemlos möglich).
Das Ergebnis dürfte ernüchternd sein.
Da leistet jeder Vater, der am Wochenende einen Tag intensiv mit seinem Kind verbringt, effektiv mehr "Erziehungsarbeit" als die meisten Mütter in der ganzen Woche.
Wird das bei ihm dann auch zusätzlich rentenmäßig anerkannt, da er ja ohnehin eine harte Arbeitswoche hinter sich hat und dies in seiner "Freizeit" leisten muss?
Berücksichtigung von Erziehungszeiten bei der Rente von Männern
Ich will in dem Zusammenhang der Berücksichtigung von Erziehungszeiten bei der Rente noch mal auf eine gravierende Ungleichbehandlung von Männern und Frauen hinweisen:
Erziehungszeiten werden der Mutter ohne Nachweis der Leistung von Erziehungsarbeit angerechnet, und zwar berücksichtigt der Rentenversicherungsträger je Kind ohne weiteren Nachweis bei der Mutter 3 Jahre Rentenversicherungsbeitragszahlungen wie sie bei durchschnittlichem Verdienst erfolgen würden.
Ein Vater hingegen muss vor dem Beginn seiner Erziehungarbeit einen Antrag stellen, in dem zusätzlich die Mutter per Unterschrift auf die Berücksichtigung dieser Erziehungszeit bei ihren Rentenbeiträgen verzichtet.
Möglich ist die Berücksichtigung von bis zu den kompletten drei ersten Lebensjahren des Kindes (wobei der Antrag dann vermutlich vor Geburt des Kindes gestellt werden müßte). Die Berücksichtigung von Erziehungsarbeit an Kindern nach dem dritten Geburtstag beim Vater ist nicht möglich.
Nach der beantragten zu berücksichtigten Erziehungszeit verlangt der Versicherungsträger von Vater und Mutter die Bestätigung, dass die Erziehungsarbeit wie beantragt geleistet wurde. Fehlt auch nur eine der vier verlangten Unterschriften (Vater und Mutter beim Antrag, Vater und Mutter bei der Bestätigung) wird die Erziehungszeit nur bei der Mutter berücksichtigt, auch dann, wenn die Erziehungsarbeit nur vom Vater geleistet wurde.
Wie gesagt: Ohne die Einreichungen eines Antrags und einer Bestätigung jeweils durch Vater und Mutter unterschrieben werden die drei Jahre einfach bei der Mutter berücksichtigt.
Stand 2007.
Gruß,
Andi