Der Wahlausschuss ist ein unzulässiges Sonder- oder Ausnahmegericht (Recht)
Grundgesetz Art 101.
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
(2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.
Das Bedeutet, nur ein gesetzlicher Richter dürfte Jemanden von einer Wahl ausschließen.
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Merz bitte mit!
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- Jutta Steinruck (NAZI-Fotze?) im Einsatz: „Erneut OB-Kandidat der AfD von der Wahl ausgeschlossen“ -
Mr.X,
06.08.2025, 00:50
- Damit nimmt die Abschaffung der Demokratie ihren Lauf - Manhood, 06.08.2025, 11:37
- Der Wahlausschuss ist ein unzulässiges Sonder- oder Ausnahmegericht -
Rainer,
06.08.2025, 11:53
- Der Wahlausschuss ist ein unzulässiges Sonder- oder Ausnahmegericht - Manhood, 06.08.2025, 12:58
- „Erneut OB-Kandidat der AfD von der Wahl ausgeschlossen“ - Friedrich der Größte, 06.08.2025, 17:52