Der Wahlausschuss ist ein unzulässiges Sonder- oder Ausnahmegericht (Recht)
[z]Grundgesetz Art 101.
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
(2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.[/z]
Das Bedeutet, nur ein gesetzlicher Richter dürfte Jemanden von einer Wahl ausschließen.
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Merz bitte mit!
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- Jutta Steinruck (NAZI-Fotze?) im Einsatz: „Erneut OB-Kandidat der AfD von der Wahl ausgeschlossen“ -
Mr.X,
06.08.2025, 00:50
- Damit nimmt die Abschaffung der Demokratie ihren Lauf - Manhood, 06.08.2025, 11:37
- Der Wahlausschuss ist ein unzulässiges Sonder- oder Ausnahmegericht -
Rainer,
06.08.2025, 11:53
- Der Wahlausschuss ist ein unzulässiges Sonder- oder Ausnahmegericht - Manhood, 06.08.2025, 12:58
- „Erneut OB-Kandidat der AfD von der Wahl ausgeschlossen“ - Friedrich der Größte, 06.08.2025, 17:52