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EZB beschließt Anpassungen am Sicherheitenrahmen zur Berücksichtigung klimabezogener Transitionsrisiken (Klimawahn)

Marvin, Wednesday, 06.08.2025, 18:19 (vor 121 Tagen)

EZB beschließt Anpassungen am
Sicherheitenrahmen zur Berücksichtigung
klimabezogener Transitionsrisiken
 Klimafaktor soll Eurosystem vor potenziellen Wertverlusten bei Sicherheiten im Falle adverser
klimabezogener Transitionsschocks schützen
 Maßnahme soll zukunftsgerichteten klimabezogenen Unsicherheiten entgegenwirken und
dadurch Resilienz der geldpolitischen Implementierung des Eurosystems verbessern
 Maßnahme soll ab zweiter Jahreshälfte 2026 auf marktfähige, von nichtfinanziellen
Kapitalgesellschaften begebene Vermögenswerte Anwendung finden
Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat beschlossen, eine neue Maßnahme innerhalb des
Sicherheitenrahmens einzuführen, um die mit der Klimakrise verbundenen finanziellen Risiken besser
steuern zu können.
Der Wert von Sicherheiten, die geldpolitische Geschäftspartner im Rahmen der
Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems hinterlegen, wird von klimabedingten Unsicherheiten
beeinflusst. Da diese Refinanzierungsgeschäfte ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung von
Preisstabilität sind, hat der EZB-Rat die Einführung eines „Klimafaktors“ beschlossen. Dieser kann
den Wert eines als Sicherheit hinterlegten Vermögenswerts verringern, abhängig davon, inwiefern
besagter Vermögenswert von klimabezogenen Unsicherheiten betroffen ist. Der Faktor fungiert also
als Puffer gegenüber möglichen finanziellen Auswirkungen der mit dem Klimawandel verbundenen
Unsicherheiten. Er ergänzt das bestehende Instrumentarium zur Risikosteuerung, indem er
zukunftsgerichtete Analysen von Klimaszenarien berücksichtigt und dadurch die Resilienz der
geldpolitischen Implementierung des Eurosystems stärkt. Der Klimafaktor wird so kalibriert, dass eine
angemessene Verfügbarkeit von Sicherheiten gewährleistet ist.
Pressemitteilung / 29. Juli 2025
Europäische Zentralbank
Generaldirektion Kommunikation
Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main, Deutschland
Tel.: +49 69 1344 7455, E-Mail: media@ecb.europa.eu, Internet: www.ecb.europa.eu
Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.
Übersetzung: Deutsche Bundesbank
Der EZB-Rat hat beschlossen, den Klimafaktor auf von nichtfinanziellen Unternehmensentitäten
begebene marktfähige Vermögenswerte und auf adverse Ereignisse, die speziell mit dem
ökologischen Wandel im Zusammenhang stehen, anzuwenden. Der Klimafaktor wird auf einzelne
Vermögenswerte angewendet. Bei der Kalibrierung werden folgende Daten berücksichtigt: die im
Stresstest 2024 zu Klimarisiken in der Bilanz des Eurosystems1 enthaltenen Daten zu Anleihen
nichtfinanzieller Unternehmen auf Sektorebene, der Klima-Score im Rahmen des Programms zum
Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (CSPP) und die Restlaufzeit des
Vermögenswerts.
Die Maßnahme soll in der zweiten Hälfte des Jahres 2026 eingeführt werden. Der EZB-Rat soll eine
regelmäßige Überprüfung durchführen, um der wachsenden Verfügbarkeit von Daten und Modellen,
relevanten regulatorischen Entwicklungen sowie Fortschritten bei der Bewertung klimabezogener
Risiken Rechnung zu tragen.
Kontakt für Medienanfragen: Clara Martín Marqués (Tel. +49 1344 17919)

Europäische Zentralbank
Generaldirektion Kommunikation
Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main, Deutschland
Tel.: +49 69 1344 7455, E-Mail: media@ecb.europa.eu, Internet: www.ecb.europa.eu
Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.
Übersetzung: Deutsche Bundesbank

https://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2025/html/ecb.pr250729_1~02d753a029.de.pdf

Radikal klimaschädlich ist z.B. die Panzerproduktion, Kriegswaffen, Kriegsschiffe, Flugzeugträger usw. Die ist der sozialverträglichen Politik folgend gewiss längst verboten, so wie auch die Flugzeugbenutzung für Politiker.

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