Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Pack, Wednesday, 03.09.2025, 20:30 (vor 93 Tagen)

Tierquälerei in Sachsen
Herrchen schießt Hund 42 Kugeln in den Kopf – Mischling lebt

Ein Röntgenbild zeigt 42 Geschosse, die im Kopf eines Hundes stecken – mutmaßlich abgefeuert vom eigenen Besitzer.

Das Tierheim Bautzen hat erschütternde Bilder eines Schäferhund-Mischlings veröffentlicht: Sie zeigen einen völlig verwahrlosten und schwer verletzten Hund. Auf Röntgenbildern ist zu sehen, dass das Tier förmlich von Luftdruck-Geschossen durchsiebt ist.

Medienberichten zufolge hat der Besitzer dem Hund 42 Diabolos allein in den Kopf geschossen. Weitere Geschosse trafen den Körper.
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Laut Tierheim Bautzen geschah die Misshandlung über einen unbestimmten Zeitraum hinweg – bis das Tier entweder ausgesetzt wurde oder seinem Herrchen entkam. Ein Finder entdeckte den abgemagerten Mischling diesen März jedenfalls in einem Dorf bei Bautzen.

"Dieser Hund ist ein Wunder"
Inzwischen hat der Hund, der in seinem neuen Leben Keks getauft wurde, drei Operationen hinter sich. Ende August meldete das Tierheim Bautzen, dass auch die letzte gut verlaufen sei – obwohl noch immer einige Geschosse im Körper des Tieres stecken würden. Die verbliebenen Diabolos befänden sich allerdings so nahe an Gefäßen oder seien im Knochen verwachsen, dass es unmöglich sei, sie zu entfernen.

Aber immerhin: Hund Keks gehe es mittlerweile wieder relativ gut, berichteten das Portal "Tag 24" und die "Bild"-Zeitung. "Dieser Hund ist ein Wunder", sagte die stellvertretende Leiterin des Tierheims Bautzen, die Keks bei sich aufgenommen hat. "Er hat das Vertrauen in die Menschen nicht verloren, obwohl man ihm so Schreckliches angetan hat."

Den Berichten zufolge hat die Polizei unterdessen auch den mutmaßlichen Schützen identifiziert. Die Wohnung des Mannes sei Mitte August durchsucht worden. Dabei hätten die Beamten das Luftdruckgewehr entdeckt, das als Tatwaffe gelte. Der mutmaßliche Tierquäler müsse sich jetzt wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten.

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