Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Sind wir ja beruhigt: Jihad-Muddie muss nicht in den Knast (Recht)

Kommutator, Wednesday, 10.04.2013, 19:15 (vor 4035 Tagen) @ Manhood

Hier sind doch immer Stimmen laut, die verlangen, dass sich der Staat nicht in Familie und Erziehung einmischen sollte.
Das Verhalten der Frau ist natürlich höchst provokant und, dass Frauen meist anderen den Bombengürtel umschnallen, teils auch ihren eigenen Söhnen, ist feige und verwerflich. Aber die Frage bleibt, ob ihr Verhalten strafrechtlich relevant ist und ob der Staat hier in die Erziehung eingreifen dürfen sollte.
Das ist natürlich ein Extremfall, aber wo zieht man die Grenze? Ist, wer öffentlich zu Gewalt aufruft nicht geeignet, um seine eigenen Kinder aufzuziehen? Dann brauchen wir hier aber bald sehr viele Heime.


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