Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Krasser Fall von Scheidungsabzocke per Familien-Justiz! (Bildung)

Kalle Wirsch, Thursday, 11.04.2013, 15:52 (vor 4244 Tagen) @ Yussuf K.

Wer nach iranischem Recht mit einem finanziellen Versprechen eine Ehe eingeht, muss sich auch nach einer Trennung an die Abmachung halten. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Ein 33-jähriger Mann ist demnach verpflichtet, Goldmünzen im Wert von umgerechnet 213.000 Euro an seine seit 2007 von ihm getrennte Frau (29) zu zahlen.

2001 hatte sich der zukünftige Ehemann in seiner Heimat zu dieser im iranischen Recht so genannten "Morgengabe" verpflichtet. Das Gericht teilte die Meinung des Beklagten nicht, dass es sich um einen religiösen Brauch gehandelt habe, sondern sprach von einer ehevertraglichen Vereinbarung auf Basis des iranischen Zivilrechts. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Der 8. Senat für Familiensachen des OLG Hamm hat damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund geändert. "Die in Dortmund lebenden Eheleute sind mittlerweile deutsche Staatsangehörige", erläuterte das Oberlandesgericht.

Der 33-Jährige hatte vor Gericht angekündigt, dass er nicht in der Lage sei, die geforderte Summe aufzubringen. Vor der Ehe hatte er sich mit einer notariellen Vereinbarung zusammen mit den Eltern der beiden verpflichtet, seiner Ehefrau auf Verlangen unverzüglich eine Morgengabe auszuhändigen. Bestandteil der Vereinbarung waren auch 800 Bahar-Azadi-Goldmünzen, die heute einen Wert von 213.000 Euro haben.

Das Gericht hält die Vereinbarung nicht für sittenwidrig, auch wenn sie die finanziellen Möglichkeiten des Mannes übersteige. Die Richter verweisen auf die iranischen Wertvorstellungen, die zu respektieren seien. Die Verpflichtung schütze nach Meinung des Gerichts die Ehefrau vor leichtfertiger Verstoßung durch ihren Mann und soll sie finanziell absichern. Zudem sei sie eine Gegengabe für die Erfüllung ihrer ehelichen Pflichten.

http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Panorama/d/2696856/gericht-spricht-iranerin-goldschatz-zu.html


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