Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Bitte auf die Sprache achten! (Allgemein)

Mr.X, Saturday, 01.11.2025, 16:28 (vor 34 Tagen) @ Berichtbestatter

https://www.google.com/amp/s/www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/bgh-zu-urteil-wolski-prozess-sexualdelikte-100.Ampel
Nichts Neues im Westen. Wieder ein linker Pädophiler.

Kinderschänder sind keine „Pädophilen“. Das ist die Sprache des Feindes. Und wer die verwendet hat bereite verloren. Kultur = Sprache = Denke. Kinderliebe ist nämlich genau das Gegenteil von Pädophilie. Wer seine Kinder liebt, der schändet sie nich. Der korrekte Begriff ist Päderast.


Aber eigenartig. Bei SPD-Päderasten erscheint nun offenbar das hier:

Weiterleitungshinweis
Die von dir besuchte Seite versucht, dich an https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/bgh-zu-urteil-wolski-prozess-sexualdelikte-100.html weiterzuleiten.
Falls du diese Seite nicht besuchen möchtest, kannst du zur vorherigen Seite zurückkehren.

Fazit: Konsequent Kontaktschuld anwenden! Deswegen: SPD = Kinderschänderpartei.

Und dann sollte man dann auch noch Ross und Reiter nennen (zwar schon etwas älter aber dennoch). Deswegen hier die korrigierte Version:

07.04.2025,
BGH bestätigt Urteil gegen Ex-Vize-Bürgermeister von Lünen weitestgehend
Lünens Ex-Vize-Bürgermeister Wolski hat unter anderem Sexualdelikte begangen. Das Landgericht muss den Fall teils neuverhandeln.
Von Philip Raillon

Der Fall hat im Herbst 2023 landesweit für Aufsehen gesorgt: Der damalige stellvertretende Bürgermeister von Lünen, Daniel Wolski (SPD), wurde festgenommen. Er sollte hatte unter anderem sexualisierte Gewaltvideos mit Kindern besessen haben und sich auf Dating-Plattformen mit Minderjährigen zum Sex verabredet haben. Dafür verurteilte ihn später das Landgericht Bochum.

LG Bochum verurteilte Wolski zu dreieinhalb Jahren Haft

Das war vergangenen Sommer. Die Richter verhängten gegen den einstigen SPD-Lokalpolitiker eine mehrjährige Haftstrafe. Drei Jahre und sechs Monate hielten die Richterinnen und Richter für angemessen. Im Verfahren vor der Strafkammer hatte Wolski gleich zu Beginn umfangreich ausgesagt und so seinen Opfern eine Zeugenaussage erspart.
Das waren überwiegend jugendliche Mädchen. Wolski hatte aber auch monatelang mit einem 13-jährigen Mädchen gechattet, um es zu sexuellen Handlungen und dem Senden von Nacktbildern zu bewegen. Die Ermittler fanden bei den Durchsuchungen auch kinderpornografisches Material.

BGH hebt Urteil nur zum Strafmaß auf

Das Urteil des Landgericht Bochums hat der Bundesgerichtshof nun weitestgehend bestätigt, wie das höchste deutsche Strafgericht am Montag mitgeteilt hat. Damit ist klar: Die Taten von Wolski und der Schuldspruch der Vorinstanz stehen fest.
Trotzdem hat der vierte Strafsenat das Verfahren nochmal zurückverwiesen. Am Landgericht Bochum wird sich nun eine andere Strafkammer nochmal mit dem Fall Wolski beschäftigen müssen. Dabei wird es aber nicht mehr um das "Ob" der Haftstrafe, sondern nur um das "Wie lange" drehen.

Wolski könnte von Gesetzesänderung profitieren

Der Grund ist eine Gesetzesänderung im vergangenen Sommer. Seitdem können Gerichte den Besitz von Kinderpornografie milder bestrafen. Die Politik wollte der Justiz so mehr Spielraum für Bagatellfälle geben. Der Fall Wolski ist keine Bagatelle. Die Änderung fiel aber genau in die Zeit zwischen seiner Verurteilung zu dreieinhalb Jahren Haft und der Überprüfung durch den Bundesgerichtshof.
Durch die Gesetzesänderung könnte das Urteil nun – zumindest theoretisch – bei der neuen Verhandlung anders ausfallen. Denn die geringere Mindeststrafe für den Besitzt von sexualisierten Gewaltvideos mit Kindern muss das Landgericht Bochum mitdenken. Maximal kann die Strafe am Ende wieder dreieinhalb Jahren lauten, theoretisch könnte es etwas weniger werden.
Schon jetzt, nach dem BGH-Beschluss, dürfte aber klar sein: Auf Daniel Wolski wartet eine mehrjährige Haftstrafe.


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