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FC PANIK UN / Noch eine Gläubige der Grünen UNION (Allgemein)

Pack, Tuesday, 04.11.2025, 18:55 (vor 30 Tagen)

2,8 Grad statt 1,5
UN: Erde auf dem "Weg zu katastrophaler Erwärmung"

Noch streitet die internationale Gemeinschaft über das 1,5-Grad-Ziel. Doch laut UN ist die Klimakrise schon deutlich weiter vorangeschritten.

Wenige Tage vor dem Beginn der Weltklimakonferenz im brasilianischen Belém hat das UN-Umweltprogramm (Unep) vor einer katastrophalen Erderwärmung angesichts unzureichender Klimaschutzanstrengungen gewarnt. Selbst bei Einhaltung aller gegenwärtigen Klimaschutzzusagen steuere die Erde auf eine folgenschwere Erwärmung von 2,3 bis 2,5 Grad bis zum Jahr 2100 zu, heißt es im sogenannten Emissions Gap Report, den das Unep am Dienstag veröffentlichte. Damit wächst der Druck auf die Verhandler in Belém.

Bei der Umsetzung der selbst gesetzten Klimaziele hapert es dem Unep-Bericht zufolge stark. Tatsächlich steuere sogar auf einen Anstieg der Durchschnittstemperatur um 2,8 Grad bis zum Ende des Jahrhunderts zu.

Im Pariser Klimaabkommen von 2015 ist vereinbart, dass die globale Erwärmung möglichst auf 1,5 Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter begrenzt werden soll. In der Klimawissenschaft herrscht Einigkeit, dass eine stärkere Erwärmung katastrophale Folgen wie immer häufigere und heftigere Stürme und längere Dürren nach sich zieht.

Klimakrise: 1,5-Grad-Ziel droht zu scheitern
Nach immer neuen Temperaturrekorden zeichnet sich allerdings ab, dass die 1,5-Grad-Grenze in den kommenden Jahren dauerhaft gerissen wird. Daher muss es bei den internationalen Klimaverhandlungen nun darum gehen, das Überschreiten der 1,5-Grenze zumindest so weit wie möglich einzudämmen.

Dafür müssten insbesondere die größten Verursacher ihre Treibhausgas-Emissionen schneller und stärker verringern als bislang zugesagt. Der Aufforderung, ihre nationalen Klimaziele nachzuschärfen, kamen bis zum Fristende Ende September aber nur gut 60 der mehr als 190 Staaten nach, die dem Pariser Abkommen beigetreten sind.

"Der Ehrgeiz und die Maßnahmen reichen nirgends auch nur annähernd an den global benötigten Umfang heran", kritisierte Klima-Expertin Anne Olhoff, die maßgeblich an dem Unep-Bericht beteiligt war. Damit sind Experten zufolge mehr und heftigere Extremwetterereignisse wie Stürme, Dürren und Überflutungen zu erwarten.

Treibhausgas-Emissionen steigen weiter
Zudem drohen sogenannte Klima-Kipppunkte erreicht zu werden, an denen eine weitere Beschleunigung des Klimawandels in Gang gesetzt wird. So ist die Erde durch ihre bisherige Erwärmung bereits zu warm für ein dauerhaftes Überleben der tropischen Korallenriffe geworden. Wenn die Erderwärmung nicht auf deutlich unter zwei Grad begrenzt wird, dürfte dies schwere und dauerhafte Folgen für die Eisschilde an den Polen und den Amazonas-Regenwalds haben.

Trotzdem nehmen die globalen Treibhausgas-Emissionen weiter zu – 2024 war es laut dem UN-Bericht ein deutlicher Anstieg um 2,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dazu trug vor allem Indien bei, gefolgt von China, Russland und Indonesien. Die 20 führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) waren laut Unep für drei Viertel der Emissionen verantwortlich, und von den sechs weltgrößten Emittenten reduzierte 2024 nur die EU ihren Treibhausgas-Ausstoß.

In Belém beraten am Donnerstag und Freitag Staats- und Regierungschefs, darunter auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), über die Klimakrise. Die eigentliche UN-Klimakonferenz (COP30) beginnt am Montag in der im Amazonas-Gebiet gelegenen Millionenstadt Belém.

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Ministerium mit Entwurf
Reiche legt Plan zur Stilllegung der Gasnetze vor

Die Bundesregierung plant den geordneten Ausstieg aus fossilem Erdgas. Dazu liegt nun ein Referentenentwurf aus dem Wirtschaftsministerium vor.

Deutschland bereitet sich auf das Ende der Nutzung von fossilem Erdgas vor. Bis 2045 soll das Land klimaneutral werden – doch bis dahin ist der Weg noch lang. Eines der Hindernisse, mit denen sich Energieversorger konfrontiert sehen, betrifft die Gasnetze. Nach aktuellem Recht sind sie verpflichtet, Verbraucher mit Erdgas zu versorgen, wenn diese das wünschen. Die Stilllegung von Gasnetzen ist nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich. Das passt aber nicht mehr zu den Klimazielen.

Deshalb plant die Bundesregierung auch eine Änderung des Energiewirtschaftsrechts – und nach Informationen von t-online soll das schneller gehen als bisher erwartet. Ein Referentenentwurf aus dem Wirtschaftsministerium kursiert wohl seit einigen Wochen in Berlin und liegt jetzt auch der Redaktion von t-online vor. Mit diesem Gesetz soll es Stadtwerken und kommunalen Unternehmen grundsätzlich ermöglicht werden, Gasnetze stillzulegen und Verbraucher vom Gas abzuschneiden. Damit kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nach, das EU-Gaspaket von 2024 in deutsches Recht umzusetzen.

Bei sinkender Gasnachfrage muss ein Plan erstellt werden
Energieversorger sollen dem Entwurf zufolge frühzeitig sogenannte Netzentwicklungspläne für ihre Gasnetze erarbeiten. Diese Pläne bilden dann die rechtliche Grundlage für eine Umwidmung oder die Außerbetriebnahme der Netze. Die Pläne müssen erstellt werden, "sobald eine dauerhafte Verringerung der Erdgasnachfrage innerhalb der nächsten zehn Jahre [...] zu erwarten ist", heißt es im Entwurf. Die Pläne müssen durch eine zuständige Behörde genehmigt und in regelmäßigen Abständen überprüft werden.

In diesen Plänen soll dann auch stehen, ob ein bestehendes Gasnetz auf andere, grüne Gase umgerüstet werden soll, oder ob das Netz außer Betrieb genommen wird. Alternativen zu Erdgas wären im Wesentlichen Wasserstoff oder Biomethan. Letzteres soll mit dem Gesetz künftig auch leichter und schneller ins bestehende Gasnetz eingespeist werden können.

Allerdings ist es aus heutiger Sicht nicht klar, wie viel Wasserstoff oder Biomethan wirklich in Zukunft nachgefragt werden wird. Der Hochlauf insbesondere des Wasserstoffmarktes beginnt gerade erst. Vorrangig dürfte die Industrie, die nur schwer auf strombasierte Lösungen umstellen kann, zum Zug kommen. Da für private Verbraucher andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen (Wärmepumpen, Pelletheizungen, Solarthermie), ist davon auszugehen, dass Gas in privaten Haushalten an Bedeutung verliert. Deshalb erwarten Energieexperten, dass große Teile des deutschen Gasnetzes nach 2045 nicht mehr verwendet werden.

Stadtwerke dürfen ohne Erlaubnis der Verbraucher handeln
Deshalb sollen Energieversorger und Stadtwerke erstmals auch das Recht bekommen, Verbraucher vom Gasnetz zu trennen, wenn sie keine weitere Verwendung für das Netz sehen. Dies soll ausdrücklich "ohne Zustimmung des betroffenen Letztverbrauchers" möglich werden. Das bedeutet, der Energieversorger kann über den Kopf des Verbrauchers hinweg eine Entscheidung treffen. Bei der Erstellung der Netzpläne soll die Öffentlichkeit im Netzgebiet beteiligt werden. Die Verbraucher müssen lange im Voraus – mehrmals – über die Stilllegung und mögliche Trennung vom Gasnetz informiert werden

Dabei müssen die Energieversorger mitteilen, warum der Verbraucher vom Gasnetz getrennt wird und welche Alternativen er zur Wärmeerzeugung haben wird. Außerdem muss erläutert werden, welche finanziellen Unterstützungs- und Förderungsmöglichkeiten es für die Umrüstung der Heizung gibt.

Keine Pflicht zum Rückbau der Gasnetze
Für die Stadtwerke und Energieversorger besonders wichtig: Die Gasnetze sollen nicht zurückgebaut werden müssen. Dies würde erhebliche Personalressourcen binden und außerdem viel Zeit und Geld kosten, weshalb die Energieversorger dafür plädiert haben, dass es keine pauschalen Rückbaupflichten gibt. Diesem Wunsch ist das Wirtschaftsministerium offenbar nachgekommen: Grundstückseigentümer sollen demnach stillgelegte Leitungen dulden müssen, sofern es keine zwingenden anderen Gründe gibt, weshalb die Leitungen entfernt werden müssen.

Zudem legt die Novelle des EnWG fest, dass es nach 31. Dezember 2049 keine neuen Verträge über die Lieferung von Erdgas geben darf. Einzige Ausnahme: Wenn stattdessen das CO2 im sogenannten CCS-Verfahren gespeichert wird, und dies auch garantiert gespeichert werden kann. Damit würde man den Schadstoff unter der Erde lagern – ein Prozess, der gerade erst in der Entwicklung ist.

Der Entwurf dürfte in der Energiebranche positiv ankommen. Denn damit bekämen betroffene Energieversorger die lang ersehnte Planungssicherheit. Bis über das Gesetz final abgestimmt ist, dürfte allerdings noch etwas Zeit vergehen: Nach der internen Abstimmung geht das Gesetz erst noch ins Kabinett, danach muss es im Bundestag beschlossen werden. Bis spätestens August 2026 muss das Gesetz aber beschlossen sein.

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