Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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GEZ-Totalverweigerung: Eigene Erfahrungen nach 12 Jahren, Tipps & Irrtümer (Langfassung;-)) (GEZ)

Cyrus V. Miller ⌂ @, Sunday, 07.12.2025, 15:56 (vor 8 Stunden, 46 Minuten)
bearbeitet von Cyrus V. Miller, Sunday, 07.12.2025, 16:16

Den Post unten "Wer von Euch zahlt keine GEZ mehr?" nehme ich mal als Anlass für diesen etwas längeren Beitrag, den ich schon einige Zeit in der Schublade habe.

Ich hoffe, er taugt als erbauliche Sonntagslektüre.

--
"…und wie geht man am besten vor?"

Das hängt vom beruflichen Status ab.

Als Angestellter oder Beamter läuft es IMMER auf eine Gehalts-/Bezüge-Pfändung beim Arbeitgeber hinaus. Der Schweinestaat erklärt diesen kurzerhand zum "Drittschuldner" und erzwingt die Zahlung direkt an der Quelle.
Spätestens dann knicken die meisten ein.

Man macht sich damit auch nicht sonderlich beliebt, weil derartige Pfändungen in der Lohnbuchhaltung des AG relativ viel Aufwand verursachen. In der Firma bist Du dann als "Sonderling" bekannt - und natürlich räääächtz, weil anständige Untertanen so etwas nicht machen.

Als Selbständiger oder Freiberufler sieht es etwas besser aus.
Selbst dann braucht man gut Nerven und hat einige gravierende Nachteile.

Ich ziehe das seit 2013 als Selbständiger in voller Härte durch.
Das sieht so aus:

Mit Pfändungsschutzkonto komme ich für den Grundbedarf (Miete, Strom, Internet, Krankenversicherung) mit einem monatlichen Freibetrag von derzeit 1560€ ganz gut hin.

Problem: Allein durch die Einrichtung eines P-Kontos bist Du "Schufa-Leiche", weil dies automatisch gemeldet wird. Zusätzlich erfolgt für die "GEZ-Schulden" ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis.
Das bedeutet: Völlig egal, wie viel Einkommen Du real hast: Du bekommst keinerlei Kredite oder Ratenzahlungen mehr. Da heute nahezu jeder Kleinvertrag auf "Bonität" geprüft wird, bekommst Du nicht mal einen Handyvertrag für 5,- im Monat.
Es kann sogar sein, dass Dir bestehende Kredite gekündigt werden, auch Hypotheken(!).

Da ich keine Kredite benötige und viele Verträge auch per Prepaid ohne Mehrkosten funktionieren, stört mich das wenig. Inzwischen verzichten auch immer mehr Anbieter auf eine Bonitätsprüfung. So akzeptieren einige große Autovermietungen mittlerweile eine Debitcard statt "vollgedeckter, echter Kreditkarte mit Dispo", was bislang im Ausland gelegentlich ein Problem war.

Potenziell problematisch ist, dass ich z.T. fünfstellige Rechnungen ganz offiziell an meine Kunden schicke und dafür ein ungefährdetes Zweitkonto brauche.
Die Eröffnung eines Geschäftskontos in DE kannst Du wegen der Schufa-Problematik praktisch vergessen. Außerdem würde ein solches Konto schnell ermittelt und gepfändet: Die GEZ prüft regelmäßig durch eine einfache Abfrage bei der BaFin, ob neue Konten existieren.

Bleiben also nur noch Auslandskonten, z.B. bei Wise oder Revolut.
Die sind zwar nicht unpfändbar, aber kostspieliger zu ermitteln und mit höheren Pfändungskosten verbunden, weshalb die GEZ in der Regel davon absieht. Bisher hatte ich damit bei keiner Fintech-Bank Probleme. Vorsicht ist dennoch geboten, man sollte nicht viel Geld auf diesen Konto stehen lassen. Besser regelmäßig abheben und damit Gold kaufen (oder Amazon-Gutscheine bar im Supermarkt).

Im Geschäftsverkehr manchmal problematisch: Du bekommst praktisch bei allen Auslandsbanken zwar ein einfach zu nutzendes SEPA-Konto mit IBAN, aber eben eine EU-IBAN in Belgien oder Litauen. Das IBAN-System wurde geschaffen, um den Zahlungsverkehr innerhalb der EU zu vereinfachen und funktioniert überall wunderbar. Außer in DE. Kein anderes Land betreibt eine derart krankhafte "IBAN-Diskriminierung", obwohl dies gemäß EU-Verordnung Nr. 260/2012 verboten ist.
"Haben Sie kein deutsches Konto? Wir dürfen nicht auf Auslandskonten überweisen."
Ich hatte zum Glück erst zwei solche Fälle, eine Stadtverwaltung und ein halbstaatliches Institut. Die meisten kleineren Kunden stört das nicht.

Die Vorladung zum Gerichtsvollzieher auf Betreiben der GEZ zwecks Abgabe der Vermögensauskunft ("Eidesstattliche Versicherung") ist eine besondere Spezialität des Unterdrückungsstaates. Das Ganze soll zur Ermittlung pfändbarer Vermögenswerte und Konten dienen.
Die GEZ-Verfahren sind bei Gerichtsvollziehern unbeliebt, weil sie viel Aufwand verursachen, wenig bringen und nur mit einer geringen Pauschale vergütet werden.
Bei Verweigerung dieser Vermögensauskunft droht Erzwingungshaft bis zu einem halben Jahr. Dies ist der eigentliche Grund, weshalb die wenigen öffentlich bekannten "GEZ-Gefangenen" im Knast saßen.

In meinem Fall habe ich bereits zwei Haftbefehle gegen mich vorliegen.
Der erste ist inzwischen nach zwei Jahren verjährt, der andere jederzeit vollstreckbar.
Mich schreckt das nicht sonderlich, weil ich gerne mal für einen Tag einfahren und dem System maximalen Aufwand verursachen möchte. Die Dauer kann man selbst bestimmen. Sobald man die Vermögensauskunft abgibt, ist man sofort freizulassen (§ 802i Abs. 2 ZPO).

Inzwischen überlege ich, Untätigkeitsklage einzureichen. Das Pack soll mich endlich abholen. :-D

Fazit

Aufgrund der genannten Umstände kann ich niemandem empfehlen, eine Totalverweigerung durchzuziehen, der abhängig beschäftigt ist und auf laufende oder zukünftige Kredite angewiesen ist. Das dürfte auf die meisten Menschen zutreffen.

Auch wenn es sich "nur" um 18,36 € im Monat handelt: GEZ und Staatin drehen hier völlig frei und schrecken auch vor unverhältnismäßigen, existenzvernichtenden Maßnahmen nicht zurück, um unbotmäßige Untertanen abzustrafen und auf Linie zu zwingen.

Selbst wenn, benötigt man eine gewisse psychische Resilienz. Die ständigen Mahnungen, Drohschreiben, Vorladungen, Gerichtsvollzieher- und Polizeibesuche sind nicht jedermanns Sache. Unterhaltspreller kennen das.

Was jeder dennoch tun kann und sollte:
Zwar zahlen, aber möglicht viel Sand ins Getriebe streuen und Aufwand verursachen, ohne Pfändung und Schufa-Nachteile zu riskieren.

  • Den GEZ-Beitrag stückeln und an verschiedene Rundfunkanstalten überweisen
  • Ein paar Cent zu wenig überweisen und einen Mahnvorgang auslösen
  • Nach 1. Mahnung nur einen Teilbetrag begleichen
  • Mahnvorgänge generell so lange wie möglich aussitzen
  • Zuviel überweisen und einen Rückerstattungsvorgang auslösen
  • Quartalsweise verpflichtende DSGVO-Auskunft verlangen
  • Andere dazu anstiften, das Gleiche zu tun.

Das meiste davon ist dank Onlinebanking bequem möglich.

Vorsicht bei Anbietern wie dem vielbeworbenen "Beitragsblocker", die eine rechtlich mögliche Umgehung des GEZ-Beitrags suggerieren. Dies stellt mittlerweile ein fragwürdiges Geschäftsmodell für die jeweiligen Kanzleien dar.

Selbstgebastelte Muster-Verweigerungsschreiben wegen "unausgewogener Berichterstattung" im GEZ-Staatsfunk kann man sich ebenfalls sparen, die sind wirkungslos. Man pflegt keine Brieffreundschaften mit Arschlöchern.

Aus seriöser Sicht ist eine rechtswirksame Umgehung der Beitragspflicht nicht möglich:

https://youtu.be/n990ZXrCv0U?si=IY3aX3N9-yZZsV1L&t=1799

Machen wir uns nichts vor:
Der Unrechtsstaat wir alles unternehmen, dass es so bleibt.

Die GEZ ist ein Symptom und nicht die Ursache.

Hydra-Experte, Sunday, 07.12.2025, 16:27 (vor 8 Stunden, 15 Minuten) @ Cyrus V. Miller

Machen wir uns nichts vor:
Der Unrechtsstaat wir alles unternehmen, dass es so bleibt.

Erst wenn der Medusa Haupt erschlafft, ist es vorbei!

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