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Elite-Sozialschmarotzer: 26 Jahre Studium. Langzeitstudent hat keinen Anspruch auf Wohngeld. (Gesellschaft)

Günni, Monday, 05.01.2026, 18:59 (vor 3 Tagen)

Ein Langzeitstudent, der nicht ernsthaft und zielstrebig studiert, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

Der Kläger beantragte im März 2024 Wohngeld. Zu diesem Zeitpunkt studierte der Fünfzigjährige bereits seit 26 Jahren und hatte mehrere Studiengänge begonnen und abgebrochen. In seinem derzeitigen Studium befand er sich im 14. bzw. 15. Fachsemester. Die Beklagte lehnte den Antrag als rechtsmissbräuchlich gemäß § 21 Nr. 2 des Wohngeldgesetzes (WoGG) ab, da der Kläger sein Studium nicht ernsthaft betreibe. Die nach erfolgloser Durchführung des Widerspruchsverfahrens erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Mainz ab.

Die Inanspruchnahme von Wohngeld sei etwa dann missbräuchlich, wenn ein (erwerbsfähiger) Wohngeldantragsteller es unterlasse, mit einer ihm zumutbaren und möglichen Aufnahme einer Arbeit oder Ausweitung seiner Arbeitstätigkeit zu einer Erhöhung seines Gesamteinkommens beizutragen, sodass die Miete ganz oder zu einem größeren Teil tragbar werde. Dies sei hier gegeben, da der Kläger im Zeitpunkt der Antragstellung sein Studium nicht ernsthaft betrieben habe. Der Kläger habe in den 26 Jahren seiner Studienzeit bereits mehrere Studiengänge begonnen und es letztlich nicht geschafft, die erforderlichen Studienleistungen vollständig und im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Studienzeit zu erbringen. Er habe zudem für die aktuellen Studiengänge die Regelstudienzeit von jeweils sechs Semestern um mehr als das Doppelte überschritten. Selbst wenn man zugunsten des Klägers davon ausgehe, dass von den 14 bzw. 15 Fachsemestern die vier Urlaubssemester sowie drei „Freisemester“ aufgrund der Corona-Pandemie abzuziehen seien, hätte er die Regelstudienzeit dieses Studiums überschritten, ohne dass ein Abschluss konkret in Aussicht sei. Dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht studieren könne, habe er nicht belegt. Es bestehe mit Blick darauf, dass dem Kläger zuvor bereits Wohngeld gewährt worden sei, kein Vertrauensschutz hinsichtlich einer Weiterbewilligung. Dieser bestehe allein dahingehend, dass vom Kläger in der Vergangenheit gewährtes Wohngeld nicht ohne Weiteres rückwirkend zurückgefordert werden könne.

VG Mainz, Pressemitteilung vom 05.01.2026 zum Urteil 1 K 19/25.MZ vom 04.09.2025 (rkr)

Es gibt lebenslange Studenten die keinen Bock auf Arbeit haben und studieren bis zur Rente

Marvin, Tuesday, 06.01.2026, 11:09 (vor 3 Tagen) @ Günni

Das sind auch solche Sozialschmarotzer die gegen das Deutsche Volk demonstrieren und noch niemals einen Cent aus eigener Hand und Arbeitskraft erwirtschaftet haben. Haben noch nie etwas für die Gesellschaft geleistet und immer nur genommen! Schulabrecher ohne erlernten Beruf!

Hier der Link:
https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/langzeitstudent-hat-keinen-anspruch-auf-wohngeld-143839

Omnid Nouripor?

Grüne Abrissbirne, Tuesday, 06.01.2026, 11:34 (vor 3 Tagen) @ Marvin

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Naja... so einfach ist das nicht.

Berufsverweigerer, Tuesday, 06.01.2026, 13:59 (vor 3 Tagen) @ Marvin

Was den Steuerzahler kostet, das ist das Studium an sich. Liegt bei etwa 11.000€ pro Jahr, teurer bei anderen Fächer, wobei dort i.d.R ein ewiges Studium kaum möglich ist (Medizin zb.).


Ansonsten muß der Student alles selbst finanzieren. Bafög gibt es nicht ewig. Kein Bürgergeld, oder Sozialhilfe. Krankenkasse muss selber finanziert werden. Das heißt Geld für Miete, Lebensmittel, Studienmittel, Fahrtkosten, Krankenkasse muss der Langzeitstudent selber aufbringen. Da kostet ein importierten Flüchtling mit Frau und Kinder mehr.


Wenn der Student ewig studiert, muss er entweder arbeiten, wobei es da Grenzen gibt (12.096€ pro Jahr), oder ist von Beruf Sohn/Tochter.

Doch, du kannst studieren und Bürgergeld bekommen.

Hanswurst, Tuesday, 06.01.2026, 17:54 (vor 2 Tagen) @ Berufsverweigerer

Bis 30 hast du Anspruch auf Bafög. Wenn du über 30 bist, und ein Teilzeitstudium aufnimmst hast du Anspruch auf Bürgergeld.

Es ist daher durchaus möglich, 26 Jahre Student zu sein, und sich von den Steuerzahlern aushalten zu lassen.

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