Haben die nicht einen Knall! (Vaeter)
Ausländische Leihmutter: Kein deutscher Pass für das Kind
Biologischer Vater ja - rechtlicher Familienvater nein: Engagieren Ehepaare eine ausländische Leihmutter, können sie Schwierigkeiten bekommen, für das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Das gilt auch für den Fall, wenn der Ehemann der Samenspender ist. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden (Az.: 10 K 6710/11), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
In dem verhandelten Fall schloss ein deutsches Ehepaar mit einer verheirateten Inderin einen Vertrag über eine Leihmutterschaft. Die Eizellen einer unbekannten Spenderin wurden mit den Samenzellen des deutschen Ehemannes befruchtet und der Leihmutter eingesetzt.
Keine Familienzusammenführung in Deutschland
Die Leihmutter brachte ein Kind zur Welt, das dem Ehepaar übergeben wurde. Der Vater erkannte vor einem deutschen Notar die Vaterschaft an. Die deutsche Botschaft in Neu Delhi stellte dem Kind jedoch keinen deutschen Pass aus, da der biologische Vater rechtlich nicht als Vater des Kindes anzusehen sei. Das Kind konnte deshalb bisher nicht nach Deutschland einreisen. Dagegen klagte der Vater.
Zwar biologischer, aber nicht rechtlicher Vater
Ohne Erfolg. Sowohl nach deutschem als auch nach indischem Recht sei der Kläger zwar der biologische, nicht aber der rechtliche Vater des Kindes, argumentierten die Richter. Denn das von einer verheirateten Frau geborene Kind gelte rechtlich als Kind des Ehemannes, hier also des indischen Ehemannes der Leihmutter.
Nicht strafbar, aber verboten
Ausländische Geburtsurkunden werden in diesem Fall von deutschen Standesämtern nicht anerkannt. Der Bundesverband der Standesbeamten fordert wegen zunehmender Leihmutterschaften jetzt eine Reform des Familienrechts. "Es gibt Leihmutterschaften. Das lässt sich nicht wegdiskutieren", sagt Verbandspräsident Jürgen Rast. Der Gesetzgeber müsse sich Gedanken machen, wie damit umzugehen ist.
Ein Kind hat nur einen Vater, alles andere ist politischer und juristischer Schwachfug. Nackt durch die Straßen müsste man solche Honks peitschen, die solchen Irrsinn beschlossen haben.
Haben die nicht einen Knall!
Das Glück, das dieses Arschloch gehabt hat, wird ihm erst später aufgehen.
Mit Häme betrachte ich das Hoppala, das ad absurdum geführt auf ihre Schöpfer zurückschlägt, wenn progresive Fotze nach X Abtreibungen und daraus folgender Unfruchtbarkeit doch noch den Freifahrtschein für solide Hausfrauenmadenexistenz ziehen will.
Allerdings müßte solchen Pudeln sofort das Gemächte entfernt werden. Die Parias Indiens, die sog. Ninhias erledigen das für ein Taschengeld.
Geistesgrößen
Um solchen Schwachsinn zu produzieren muss man Schriftgelehrter sein (Jura). Normalen Menschen bleibt dieser Raum der geistigen Umnachtung verschlossen.
Rainer
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