Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Das ist praktisch eine Enteignung (Allgemein)

Pack, Thursday, 29.01.2026, 12:51 (vor 8 Stunden, 46 Minuten)

"Ziemlich klarer Fall"
Von Makler diskriminiert: Gericht fällt Entscheidung

Eine Frau mit pakistanischen Wurzeln wurde offenbar bei der Wohnungssuche benachteiligt – und reichte Klage ein. Jetzt hat der Bundesgerichtshof ihr Recht gegeben.

Wenn ein Immobilienmakler Wohnungssuchende wegen ihrer Herkunft benachteiligt, haftet er dafür. Er schuldet dann Schadenersatz, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Es ging um einen Fall aus Hessen, wo Humaira Waseem, eine Frau mit pakistanischen Wurzeln, eine Wohnung suchte.

Auf ihre Besichtigungsanfrage für eine Wohnung mit ihrem echten Namen bekam sie eine Absage, ebenso ihr Mann und ihre Schwester. Sie bewarb sich daraufhin auf dieselbe Wohnung mit sonst identischen Angaben unter dem erfundenen Namen "Schneider" und bekam das Angebot, die Wohnung zu besichtigen. Das funktionierte auch mit zwei weiteren Bewerbungen unter deutsch klingenden Namen.

Makler muss 3.000 Euro zahlen
Die Klägerin verklagte den Makler auf Entschädigung. Das Landgericht Darmstadt stellte fest, dass es sich um einen klaren Fall von Diskriminierung handelte. Es verurteilte den Makler zur Zahlung von 3.000 Euro.

Dieser wandte sich an den BGH, wo er nun aber keinen Erfolg hatte. Es sei ein "ziemlich klarer Fall von Diskriminierung", stellte auch der Vorsitzende Richter Thomas Koch bei der Urteilsverkündung fest. Der Makler sei das "Nadelöhr", das Mietinteressenten passieren müssten.

Ziel des Gesetzes sei, Diskriminierung zu verhindern oder zu beseitigen. Darum kam der BGH zu dem Schluss, dass auch ein Makler in einem solchen Fall haften kann – nicht nur der Vermieter.
ht t ps:/ /www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101105252/diskriminierung-bei-wohnungssuche-bgh-verurteilt-makler-zu-schadenersatz.html

Die schleichende Abschaffung des Bargeld

Pack, Thursday, 29.01.2026, 13:12 (vor 8 Stunden, 25 Minuten) @ Pack

"Bargeld muss bleiben"
Barzahlung in Gefahr? Verbände fordern gesetzliche Absicherung

Verbraucherschützer warnen vor schwindenden Möglichkeiten der Barzahlung in Deutschland. Ein Gesetz soll Bargeld als Zahlungsmittel erhalten.

In einer gemeinsamen Erklärung haben Verbraucherschutz-, Sozial-, Wohlfahrts- und Wirtschaftsverbände an die Bundesregierung appelliert, den Erhalt von Bargeld als Zahlungsmittel gesetzlich zu schützen. Demnach haben die Menschen in Deutschland zunehmend Schwierigkeiten, mit Bargeld zu bezahlen oder überhaupt Zugang zu Bargeld zu erhalten.

Als Beispiele nennen die Verbände unter anderem Selbstbedienungskassen, die in vielen Geschäften ausschließlich Kartenzahlung akzeptierten, sowie zahlreiche Einzelhändler, die Bargeldzahlungen vollständig ablehnten. Auch Bahnfahrkarten oder Schwimmbadtickets würden immer häufiger nur noch digital angeboten.

Gleichzeitig sei es schwieriger geworden, Bargeld abzuheben oder einzuzahlen, da Banken ihr Netz an Filialen und Geldautomaten ausdünnten. Zudem seien die Kosten für Geldabhebungen gestiegen. Besonders in ländlichen Regionen müssten Verbraucher weite Strecken zurücklegen, um Bargeld zu erhalten, heißt es in dem Appell.

Bargeld für Benachteiligte unverzichtbar
Für viele Menschen, besonders in prekären Lebenslagen, sei Bargeld eine unverzichtbare Zahlungsmöglichkeit – "etwa bei fehlendem Zugang zu digitalen Zahlungsmethoden aufgrund eines Schufa-Eintrags oder weil sie kein Konto haben", schreiben die Verbände. Sie fürchten, dass der Abbau der Bargeldinfrastruktur schwächere Gruppen stärker ausgrenzen könnte.

Die Verbände weisen zudem darauf hin, dass Bargeld nicht nur gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht, sondern auch als krisenfestes Zahlungsmittel dient. "Bei langanhaltenden Stromausfällen, Cyberangriffen oder Naturkatastrophen bleibt Bargeld ein verlässliches Zahlungsmittel." Zudem fördert es das soziale Miteinander, etwa bei Spendenaktionen oder in gemeinnützigen Bereichen, und ermöglicht Kindern, den Umgang mit Geld zu erlernen.

In ihrem Appell fordern die Verbände die Bundesregierung auf, ein Gesetz zum Schutz des Bargelds zu erlassen. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Bargeld in Deutschland grundsätzlich als Zahlungsmittel akzeptiert wird und alle Menschen kostenfrei und barrierefrei in angemessener Nähe Zugang zu Bargeld haben.

Bar oder mit Karte? Wahlfreiheit soll erhalten bleiben
Die Verbände betonen, dass es im Einklang mit dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung stünde, ein solches Gesetz zu erlassen, um die Wahlfreiheit der Verbraucher zu gewährleisten. Niemand solle gezwungen werden, auf digitale Zahlungsmethoden angewiesen zu sein, wenn er oder sie bar zahlen möchte oder muss.

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD plant eine gesetzliche Regelung, die mehr Wahlfreiheit an der Kasse schaffen soll. Ziel ist eine verpflichtende digitale Zahloption für Geschäfte des täglichen Lebens – zusätzlich zum Bargeld. Angestoßen hatten die Initiative die Bundesländer Niedersachsen und Hamburg. Sie soll helfen, Verbraucher zu schützen und gleichzeitig Steuerbetrug zu erschweren. So könnte eine digitale Bezahlmöglichkeit bis 2027 als Ergänzung zu Bargeld und nicht als Ersatz verpflichtend eingeführt werden.

Auch die geplante Einführung des digitalen Euro soll nicht dazu führen, dass das Bargeld verschwindet. Im Beschlusstext des Koalitionsausschusses vom Mittwoch heißt es dazu: "Der digitale Euro ist ein strategisches Projekt zur Stärkung der europäischen Souveränität und Resilienz im Zahlungsverkehr. Wir treiben seine Einführung mit hoher Priorität voran. Am Bargeld halten wir fest."
ht tps:/ /www.t-online.de/finanzen/aktuelles/verbraucher/id_101105288/-bargeld-muss-bleiben-verbaende-fordern-gesetz-zum-schutz-der-barzahlung.html

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