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Grüne Abrissbirne, Saturday, 31.01.2026, 18:11 (vor 3 Stunden, 37 Minuten)

[image]Böse Überraschung für Haushalte mit Wärmepumpe: Plötzlich müssen sie Tausende Euro Zusatzgebühren bezahlen

Eigentümer in Tübingen, die ihre Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt haben, wurden böse überrascht. Sie müssen endgültig vom Gasnetz abgetrennt werden; dafür fallen Zusatzkosten in Höhe von 3.332 Euro an.

Ein Schreiben der Stadtwerke Tübingen sorgt unter Anwohnern für Empörung. Auf Haushalte, die zu einer Wärmepumpe gewechselt sind, sollen nun weitere Kosten zukommen. Eine Eigentümerin, die erst vor Kurzem ihre Gasheizung durch eine Wärmepumpe ausgetauscht hatte, erhielt ein Schreiben des lokalen Netzbetreibers, der eine Zahlung von 3.332 Euro verlangte, um den Haushalt endgültig vom Gasnetz abtrennen zu lassen. Für viele Bürger sind die Kosten unerwartet und kurzfristig aufgetaucht. Darüber berichteten die Stuttgarter Nachrichten.

Den Betroffenen liegt eine Frist von vier Jahren vor. Innerhalb dieser Zeit dürfen sie den Gasanschluss noch stillgelegt behalten, ohne ihn sofort kostenpflichtig abtrennen zu lassen. Die Stadtwerke sprechen von einer „Bedenkzeit“. Sobald diese abgelaufen ist, sollen Kunden die dauerhafte Abtrennung beauftragen. Für viele Haushalte würden somit Zusatzkosten entstehen, mit denen sie nicht gerechnet haben.

Die Stadtwerke begründen die Zusatzkosten mit dem entstandenen Aufwand für Betrieb, Sicherheit und die regelmäßigen Kontrollen. „Während der vier Jahre sind aus Sicherheitsgründen regelmäßige Kontrollen verpflichtend“, erklärte eine Sprecherin der Stadtwerke. Hinzu kommt das Verursacherprinzip, nach dem der Kunde für die entstandenen Kosten zur Abtrennung vom Netz aufkommen muss. „Die Herstellung oder Trennung eines Gas-Hausanschlusses verursacht einen nicht unerheblichen Aufwand“, rechtfertigte die Sprecherin. Die Kosten seien deshalb an den Anschlussnehmer weitergereicht worden.

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg birgt jedoch Hoffnung für die Betroffenen. Das Gericht entschied am 5. Dezember 2025, dass Entgelte für die Trennung eines Anschlusses an das Gasnetz unzulässig sein können. Das Gericht stellte somit grundsätzlich infrage, ob Netzbetreiber von Kunden Gebühren für die Stilllegung oder Trennung eines Gasanschlusses verlangen dürfen, wenn dafür keine klare gesetzliche Grundlage besteht.

Deutschlandweit zeigt sich ein uneinheitliches Bild für Hauseigentümer. Laut einer Recherche des SWR erstreckt sich die Spanne der Zusatzkosten von „gratis“ bis zu 8.000 Euro, abhängig vom Netzbetreiber und der genauen Maßnahme. Auch von Pauschalen von rund 100 bis 2.300 Euro ist die Rede, trotz des Urteils aus Oldenburg. Ähnliche Fälle gibt es auch in anderen deutschen Städten. In Weiden rechneten die Stadtwerke mit Abtrennungskosten von rund 1.200 Euro. Viele Kunden blieben deshalb am Netz angeschlossen. Das Dokument beschreibt jedoch zusätzliche jährliche Aufwände für die Prüfung und Wartung nicht genutzter Anschlüsse. Betroffene müssten sich somit entweder für eine Einmalzahlung bei der Abtrennung oder für laufende Kosten bei inaktivem Anschluss entscheiden.

Trennung vom Gasnetz verursacht Aufwand und den lassen sich die Unternehmen bezahlen. Wenn es nicht schon in den AGB´s steht, dann wird das bundesweit ganz schnell nachgeholt. Einer muss die grüne Party bezahlen und das wollen nicht die Grünen selbst sein.

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