Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Hausordnung von Frauenhäusern (Feminismus)

Kalle Wirsch, Monday, 15.04.2013, 09:21 (vor 4259 Tagen)

Ich hab das interessehalber mal gegoogelt: "Hausordnungen Frauenhäuser" und bin fündig geworden.

http://www.aschersleben.de/cms/fileadmin/images_stadt/Unsere_Stadt/Ortsrecht_Satzungen/Satzungen_fuer_oeffentliche_und_soziale_Einrichtungen/satzung_ueber_die_benutzung_des_frauenhauses.pdf

Liest man sich etwas in die Lektüre ein, dann erschließt sich einem, warum Männer nicht in Frauenhäuser dürfen:

"§ 8 Tierhaltung
In den gesamten Räumlichkeiten des Frauenhauses ist jegliche Tierhaltung untersagt.
Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Leiterin des Frauenhauses.

Männer sind ja für Feministinnen nur Nutzviech, also deshalb kein Zutritt zum Frauenhaus.

Wenn die Olle mal ausgebüxt und länger weg ist, bedarf es nur einer Einwohnermeldeamtsanfrage, um Gewissheit über den Ort der Kindergeiselnahme zu erlangen:

§ 9 Meldepflicht
Die Benutzerinnen des Frauenhauses haben die melderechtlichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten.


Interessant ist auch, dass die für ihr Hotel Gebühren kassieren. In Verbindung mit der Abzocke öffentlicher Fördermittel durch Gefahrgekreisch, offenbart sich uns da eine nebulöse Grauzone der Geldwäsche.


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