Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Über uns

136961 Einträge in 34817 Threads, 295 registrierte Benutzer, 160 Benutzer online (0 registrierte, 160 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

BGH bremst Rundfunk-Vollstreckungen aus (Recht)

Pack, Friday, 13.03.2026, 11:45 (vor 4 Stunden, 18 Minuten)

es gibt eine juristische Entwicklung, die für alle Bürger, die sich gegen den Rundfunkbeitrag wehren, von großer Bedeutung ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 25. Februar 2026 (Az. VII ZB 29/24) ein Vollstreckungsersuchen des Bayerischen Rundfunks für formunwirksam erklärt. Der Grund ist ebenso einfach wie folgenreich: Der bloße Namenszug der Intendantin reicht nicht aus, um die Verantwortung für ein elektronisch versendetes Vollstreckungsersuchen zu dokumentieren. Eine elektronische Signatur muss – genau wie eine handschriftliche Unterschrift – erkennen lassen, welche konkrete Person tatsächlich für den Inhalt des Dokuments einsteht.

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. Februar 2026 (Az. VII ZB 29/24) zeigt daher sehr deutlich: Unsere Strategie, den Durchsetzungsaufwand für staatliche Maßnahmen zu erhöhen, funktioniert. Jetzt kommt es darauf an, dieses Wissen zu verbreiten. Je mehr Menschen verstehen, dass sie sich rechtlich wehren können, desto schwieriger wird es für Behörden und Rundfunkanstalten, automatisierte Vollstreckungen einfach durchzusetzen.
freiheitskanzlei.de

powered by my little forum