BGH-Urteil zu Corona-Impfschäden (Recht)
Der Bundesgerichtshof hat ein bedeutendes Urteil zu Corona-Impfschäden gesprochen (BGH, VI ZR 335/24) – und darin einen Grundsatz bestätigt, der auch für unsere Rundfunkbeitrags-Verfahren hochrelevant ist.
Der BGH stellt klar: Ein Auskunftsanspruch darf nicht dadurch ausgehebelt werden, dass Gerichte vom Kläger bereits den vollständigen Beweis verlangen.
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