Die CDU ist schon grüner als die Grünen (Politik)
Reiche-Plan wird beschlossen
Verbraucher haben künftig kein Recht auf Gas
Das neue Heizungsgesetz steckt noch fest und wird erst nach Ostern ins Kabinett kommen. Dafür steht heute ein anderes Gesetz auf der Liste, das andere Signale sendet.
Die Bundesregierung beschließt am Mittwoch nach t-online-Informationen im Kabinett eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Dieses soll Gasnetzbetreibern die Möglichkeit geben, ihre Netze stillzulegen, wenn sie in Zukunft kein Erdgas mehr anbieten möchten. Im November hatte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) dazu einen Referentenentwurf vorgelegt, der dann in die Verbändeanhörung ging. Jetzt soll das Vorhaben final beschlossen werden.
Mit dem Gesetz soll es Stadtwerken und kommunalen Unternehmen grundsätzlich ermöglicht werden, Gasnetze stillzulegen und Verbraucher vom Gas abzuschneiden – auch gegen deren Willen. Das ist aktuell nicht erlaubt: Grundsätzlich muss jeder Energieanbieter einen Kunden, der Gas beziehen möchte, ans Netz anschließen. Mit der EnWG-Novelle ändert sich das grundlegend. Es soll aber lange Informations- und Übergangsfristen geben, keinem Verbraucher wird vom einen auf den anderen Tag der Gashahn abgedreht.
Gasheizungen nur noch mit grünen Gasen erlaubt
Das Gesetz kommt einen Monat, nachdem die Bundesregierung ihre Eckpunkte für das neue "Heizungsgesetz" vorgelegt hat. Es soll in "Gebäudemodernisierungsgesetz" (GMG) umbenannt werden und wird wohl nach Ostern, vermutlich am 15. April, durch das Kabinett gehen. Hausbesitzern wird darin, anders als bisher, die Möglichkeit eingeräumt, eine neue Öl- und Gasheizung einzubauen – allerdings unter der Prämisse, dass sie ab 2029 einen Vertrag abschließen, der die Beimischung grüner Gase oder grüner Heizöle garantiert.
Für manche mag es daher irritierend sein, dass nun die EnWG-Novelle kommt. Senden diese beiden Vorhaben nicht völlig gegensätzliche Signale?
Nur auf den ersten Blick. Das Gesetz zur Stilllegung der Gasnetze ist zum einen ein EU-Vorhaben; die Bundesregierung ist also verpflichtet, das Gesetz in deutsches Recht umzusetzen. Es wurde 2024 in Brüssel verhandelt und beschlossen; bis Sommer 2026 muss die Umsetzung erfolgt sein, andernfalls droht Ärger in Brüssel.
Zum anderen steht es auch gar nicht grundsätzlich im Widerspruch zur Energiepolitik der Bundesregierung. Wirtschaftsministerin Reiche ist überzeugte Verfechterin der Marktwirtschaft und lehnt staatliche Eingriffe in den Markt ab. Sowohl das GMG als auch das EnWG gewähren Eigentümern und Energieunternehmen große Freiheiten.
Stadtwerke können auf das Gasnetz durch den Einsatz klimafreundlicher Gase setzen – das Einspeisen von Biomethan und grünem Wasserstoff soll durch die EnWG-Novelle auch vereinfacht werden. So darf eine neue Biomethananlage, die klimafreundliches Gas in die Netze einspeist, nicht so einfach wieder getrennt werden. Oder die Stadtwerke entscheiden sich dagegen und sind dann auch nicht zum Erhalt eines für sie unwirtschaftlichen Netzes verpflichtet. Am Ende ist es der Markt, der entscheidet.
Lange Fristen für Verbraucher geplant
Um ein Gasnetz stilllegen zu können, müssen Energieunternehmen dennoch Fristen und Informationspflichten einhalten. Verbraucher müssen zum Beispiel mehrmals und viele Jahre im Voraus über eine geplante Stilllegung informiert werden, damit sie entsprechend umrüsten können.
Der im November vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegte Referentenentwurf sah folgende Fristen vor:
Die Information muss erstmals zehn Jahre vor dem geplanten Termin schriftlich an die Verbraucher übermittelt werden;
das zweite Mal fünf Jahre vor dem festgesetzten Termin;
und dann wieder zwei Jahre, sechs Monate und zwei Wochen vor dem geplanten Termin.
Dabei müssen die Energieversorger mitteilen, warum ein Verbraucher vom Gasnetz getrennt wird und welche Alternativen zur Wärmeerzeugung ihm zur Verfügung stehen. Außerdem muss erläutert werden, welche finanziellen Unterstützungs- und Förderungsmöglichkeiten es für die Umrüstung der Heizung gibt.
Beim finalen Entwurf ist es diesbezüglich zu kleineren Änderungen an den Fristen gekommen. So kann die Zehnjahresfrist auf fünf Jahre verkürzt werden, wenn dem Kunden stattdessen der Anschluss an ein Fern- oder Nahrwärmenetz angeboten werden kann.
Verbraucherschützer hatten die langen Fristen begrüßt, Umweltverbände und Stadtwerke kritisierten allerdings, dass zehn Jahre in einigen Fällen zu lang sein könnten. Das Wirtschaftsministerium kommt den Energieunternehmen daher etwas entgegen.
Die Netze müssen laut EnWG-Novelle nicht zurückgebaut werden, es ist lediglich von einer Stilllegung die Rede. Das ist besonders wichtig für Energieversorger, da viele von ihnen bisher verunsichert waren, ob sie ihr Netz zurückbauen müssen, wenn ein Kunde seinen Gasanschluss trennen möchte, oder ob eine Stilllegung ausreicht. Das neue Gesetz schafft daher Rechtssicherheit. Die Kosten für die Trennung vom Gasnetz zahlt allerdings der Energieversorger, hat jüngst erst ein Gericht entschieden. Auch dies wird in der EnWG-Novelle berücksichtigt.
Kritik: Stadtwerke und Verbraucher zahlen für drei Netze
Es sind aber nicht alle mit dem Ansatz "Marktwirtschaft pur" von Katherina Reiche zufrieden. So befürchten Stadtwerke und Energieversorger künftig ineffiziente Strukturen, die viel Geld kosten könnten. Während Gasheizungen durch das GMG weiterhin zugelassen werden, müssen zugleich auch die Stromnetze ertüchtigt werden, da immer mehr Menschen Wärmepumpen installieren möchten. Vor allem in größeren Städten sollen zudem Fernwärmenetze klimafreundliche Wärme liefern. Versorger zahlen somit für drei Infrastrukturen, die alle dasselbe liefern: Energie zum Heizen. Dabei betont Reiche stets die Bedeutung von Kosteneffizienz bei der Energiewende.
Das ist nicht nur für Energieunternehmen teuer, sondern auch für Verbraucher. Davor warnt am Mittwoch auch die Stiftung Klimawirtschaft in einem Impulspapier zum GMG, das t-online vorab vorliegt. Sie fordert eine klare Strategie, sowohl für Nutzer als auch für Versorger: "Mit dem sich abzeichnenden Hochlauf von Wärmepumpen und dem Ausbau von Nah- und Fernwärmenetzen wird die Auslastung der Gasnetze zurückgehen und die Netzentgelte pro verbleibendem Nutzer steigen". Die Stilllegung der Gasnetze müsse deshalb strategisch begleitet werden – und zwar so, dass vor allem Mieterhaushalte nicht gezwungen werden, für eine überholte, teure Infrastruktur zu bezahlen.
Wie bereits einige Sozialverbände fordert die Stiftung Klimawirtschaft zudem, dass der Einbau einer neuen, fossilen Heizung nicht mehr über die Modernisierungsumlage an Mieter weitergegeben werden kann. Dadurch würden Anreize geschaffen, stattdessen auf klimafreundliche Heizungen umzusteigen.
Meistgelesen
Bernhard Brink: Der Schlagerstar verliert eine langjährige Weggefährtin.
Bernhard Brinks Wegbegleiterin ist "enttäuscht"
Pommes mit Ketchup
Nur ein Ketchup ist geschmacklich "sehr gut"
imago images 0851310840
Ehepaar soll Stadt Millionen gestohlen haben – in Münzen
Zukunft der Gasnetze: Reichen grüne Gase aus?
Wie bereits beim GMG schwebt auch bei der Gasnetzstilllegung eine Frage über allem: Wird es genügend grüne Gase geben, um in Zukunft ein wirtschaftliches Netz betreiben zu können?
Die Bioenergiebranche sagt: Jein. So beklagen Biomethanhersteller schon seit Jahren die regulatorischen Hürden, die den Handel insbesondere über Grenzen hinweg hemmen. Probleme gibt es wohl auch bei der Zertifizierung von grünen Gasen, die den Hochlauf ausbremsen würden. Auch hier ist der grenzüberschreitende Handel zu bürokratisch, beklagen Branchenvertreter. Würden diese Hemmnisse wegfallen, könnte deutlich mehr Biomethan ins Gasnetz eingespeist werden, so die Branche. Es wäre sogar genug, um eine bestimmte Anzahl an Haushalten zu beheizen. Wie viele Haushalte genau versorgt werden könnten, ist jedoch unklar.
Andere Experten sind nicht ganz so optimistisch. Besonders kritisch sehen Sozial- und Umweltverbände die Kosten, die Verbraucher für die Verbrennung von Biomethan stemmen müssten. Das Fraunhofer-Institut kommt in einer aktuellen Berechnung zu dem Schluss, dass eine Gasheizung mit Biomethananteil mehr als 20.000 Euro teurer im Betrieb sein dürfte als eine Wärmepumpe.
Die Stiftung Klimawirtschaft fordert deshalb in ihrem Impulspapier eine klare Priorisierung bei der Verwendung der grünen Gase: "Sie sind für zentrale industrielle Transformationsprozesse unverzichtbar, etwa in der stofflichen Nutzung der Stahl-, Chemie- und Grundstoffindustrie". Eine Konkurrenzsituation mit privaten Haushalten sollte daher vermieden werden. "Sowohl fossile als auch grüne Brennstoffe werden in Zukunft zu einem Großteil importiert werden müssen", fügt die Stiftung hinzu. Angesichts der geopolitischen Risiken sollten diese Abhängigkeiten möglichst reduziert werden.
https:/ /www.t-online.de/heim-garten/aktuelles/id_101184104/gas-richtlinie-im-kabinett-verbraucher-duerfen-vom-gas-getrennt-werden.html
gesamter Thread:
- Die CDU ist schon grüner als die Grünen -
Pack,
25.03.2026, 14:40
- In 8 Tagen kommt das letzte Gas vom Golf.... - Polnischer Obervergaser, 25.03.2026, 15:08