Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Nach Verhinderung der "Republikflucht" kommen irgendwann auch die Zwangsrekrutierungen für Männer. Nur für Männer .... (Feminismus)

Hamidullah, Friday, 03.04.2026, 19:43 (vor 51 Tagen)

"Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen", heißt es in besagtem Paragraphen.

Quelle: https://www.tag24.de/nachrichten/politik/deutschland/militaer-und-verteidigung/dieser-wehrdienst-aufreger-ging-bisher-voellig-unter-maenner-duerfen-nur-noch-mit-genehmigung-laenger-ins-ausland-3487238

Unfassbar!

Nach Verhinderung der "Republikflucht" kommen irgendwann auch die Zwangsrekrutierungen für Männer. Nur für Männer ....

Marvin, Friday, 03.04.2026, 21:21 (vor 51 Tagen) @ Hamidullah
bearbeitet von Marvin, Friday, 03.04.2026, 21:29

Verbrechen am männlichen Geschlecht "Gewalt gegen Männer" verursacht durch Frauen und Männer (Kriegstreiber, Kriegshetzer, Kriegsverherrlicher usw.) der linken verlogenen, scheinheiligen hinterfotzigen Politik. Gleichberechtigung ist eine Einbahnstrasse, nämlich Frauen sämtliche Rechte ohne Pflichten haben. Ich glaube sogar, dass sie nur BIO Deutsche Männer dazu missbrauchen, bedrohen, nötigen und erpressen den Zwangsdienst zu leisten!

1. Deutschland ist seit Ende des Zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat mehr, sondern ein militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte.
Mit Wirkung vom 12.09.1944 wurde es durch die Hauptsiegermacht USA beschlagnahmt (SHAEF-Gesetz Nr 52, Artikel I § 1)
2. Die Bundesrepublik Deutschland ist und war nie ein Staat, weder de jure noch defacto und zu keinem Zeitpunkt völkerrechtlich anerkannt.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Verwalter ohne jegliche Befugnisse, seit1990 eine Finanzverwalter GmbH im Auftrag der alliierten Siegermächte.
Quelle: https://deruwa.wordpress.com/2015/05/16/sheaf-gesetz-allierten-kommandantur-in-stuttgart/

Kein Deutscher benötigt von irgend jemanden aus der BRD-Verwaltung eine Genehmigung für irgend etwas!
Beweis:
BVerfGE vom 25.07.2012 (2 BV 3/11, 2 BVR 2670/11, 2BvE 9/11) stellt fest, dass es keine verfassungsgemäßen Parlamente seit mindestens 1956 in der BRD gab.
Hiermit wurden der Bundesregierung Deutschland jegliche Rechte auf Steuern, Juristikation, Gesetzgebung usw. völlig entzogen.

Ausreisestopp für Männner von 18-45 / Genehmigung erforderlich für lange Auslandsreisen!

Marvin, Saturday, 04.04.2026, 05:06 (vor 51 Tagen) @ Hamidullah

Das neue Wehrpflichtgesetz beinhaltet ein Ausreiseverbot für Männer von 18- 45 Jahren. Diese brauchen vorher eine Genehmigung der Bundeswehr für Auslandsaufenthalte über drei Monate.

Von Meinrad Müller

Männer zwischen 18 und 45 Jahren dürfen nicht mehr unbegrenzt ins Ausland reisen. Dafür brauchen sie eine Genehmigung vom Karrierecenter der Bundeswehr. Das steht in Paragraph 3 des Wehrpflichtgesetzes, schwarz auf weiß. Wer plant, mehr als drei Monate zu verreisen, muss vorher einen Antrag stellen. Nicht später, nicht vielleicht, sondern vorher. Das ist der Punkt. Du willst reisen, der Staat will vorher wissen warum. Ob er dich lieber für eine Reise an die Front braucht.

Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung [...] einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen.

§3 WPflG

Einschränkung der Reisefreiheit, DDR 2.0?

Du planst eine längere Reise, und bevor du den Flug buchst, gehst du erst zur Bundeswehr und erklärst deine Absicht. Entscheidend ist nicht ob du willst, sondern ob du darfst. Vater Staat fragen, ob er dich lieber an der Front hätte. Das wäre ja auch irgendwie eine Reise. Ohne Ausnahmezustand, ohne Sirenen, einfach so, greift man in deine Freiheit ein. Begründung gibt es gleich dazu. Europa sei unsicher, die Lage angespannt, man müsse vorbereitet sein.

Vor dem Urlaub zum Bundeswehr „Karrierecenter“

Die Regel ist klar und gleichzeitig voller Lücken. Drei Monate sind frei, alles darüber braucht eine Genehmigung. Wer im Ausland ist und verlängern will, muss sich ebenfalls melden. Was passiert, wenn du es nicht tust, bleibt offen. Was passiert bei der Rückkehr? Verhaftung am Zoll? Wie das kontrolliert werden soll, bleibt offen. Aber eines ist nicht offen. Du musst vorher fragen. Aus einer Reise wird kein spontaner Entschluss mehr, sondern ein Vorgang mit Antrag. Und genau so beginnt Kontrolle. Nicht mit einem Verbot, sondern mit einer Pflicht zur Meldung.

Bundeswehr-Karrierecenter mit besonderem Ausgang

Der Name klingt freundlich. Karrierecenter. Dort erklärst du dann, warum du vier Monate nach Bali willst. Die Genehmigung wird in der Regel erteilt, heißt es. Solange nichts dagegenspricht. Solange kein Bedarf an Soldaten entsteht. Dieses „solange“ ist der entscheidende Teil. Karrieren beim Militär verlaufen nicht immer lange, manche enden sehr früh auf dem Soldatenfriedhof.

Das ist noch keine Ausreisesperre. Noch nicht. Aber es ist der Punkt, an dem sie beginnt, denkbar zu werden. Erst 90 Tage, dann vielleicht 60, dann 30. Und dann?

https://www.mmnews.de/politik/248506-ausreisestopp-fuer-maennner-von-18-45-genehmigung-erforderlich-fuer-lange-auslandsreisen

https://www.youtube.com/watch?v=kT5d63NfUY4&t=11s

Pures Feminismusverbrechen an Männer!

Kreiswehrersatzamt hieß es zuvor.

Ausschussquotenmann, Saturday, 04.04.2026, 11:18 (vor 51 Tagen) @ Marvin

Auch die Bundeswehr ist durchgehend gleichgeschaltet worden. Das fängt bei solchen Begriffen an und wird im Personalbereich fortgeführt. Poweruschis, Perversenquote und Nepotismus in Reinkultur.

Nach Verhinderung der "Republikflucht" kommen irgendwann auch die Zwangsrekrutierungen für Männer. Nur für Männer ....

Varano, Città del Monte, Saturday, 04.04.2026, 13:41 (vor 51 Tagen) @ Hamidullah

Ganz mein Humor:

"Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen", heißt es in besagtem Paragraphen.

Jeder dahergelaufene Kanake darf auch ohne Papiere die deutsche Grenze in jeder von ihm gewünschten Richtung nach Belieben überschreiten, aber als einheimischer Mann brauchst du dafür eine Genehmigung vom Kriegsminister.

"Geflüchtete" Ukrainer dürfen ein halbes Jahr Urlaub in der Heimat machen.

Hamidullah, Saturday, 04.04.2026, 14:01 (vor 51 Tagen) @ Varano

https://journalistenwatch.com/2026/03/03/buergergeld-und-schutzstatus-bleibt-ukrainer-duerfen-bis-zu-6-monate-urlaub-in-der-heimat-machen/

Diese Ungleichbehandlung muss einem mal diese BunteRegierung schlüssig erklären.

# Leibeigenschaft
# Steuersklaverei
# aber nur für Deutsche

Die dürfen das auch länger.

Ausschussquotenmann, Saturday, 04.04.2026, 20:41 (vor 50 Tagen) @ Hamidullah
bearbeitet von Ausschussquotenmann, Saturday, 04.04.2026, 21:03

Nach 6 Monaten erlischt nur deren Aufenthaltserlaubnis (§ 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG). Nach § 2 Abs. 1 der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung können die visafrei wieder einreisen. Die Erteilungsvoraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 Abs. 1 AufenthG über den Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 i.V.m. dem Durchführungsbeschluss (2025/1460) liegen weiterhin vor. Sie riskieren lediglich, das kurzeitig kein Bürgergeld mehr kommt. Aber da selten die Anwesenheit geprüft wird erlischt der Titel nicht nachweislich. Die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG verlängert sich alle Jahre wieder um ein Jahr durch die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung. Es muss also nicht bei der Ausländerbehörde vorgesprochen werden um den Titel zu verlängern. Das bedeutet auch, dass beim Jobcenter keine neue Vorlage erfolgen muss.
Verschwörungstheoretiker könnten glauben, dass der Missbrauch gewollt ist. Zudem könnte man glauben, dass der Ukrainekrieg und der Ratsbeschluss maximal ausgeschlachtet wurden um möglichst viele Ausländer ins Land zu holen. Es waren ja nicht nur Ukrainer. Es waren auch andere Drittstaatsangehörige, insbesondere Afrikaner und Turkmenen, welche über Artikel 2 Abs. 3 des Ratsbeschlusses über NGOs ins Land gebracht wurden.

Apropos „Bundeswehr“: „Verweigerter Impfbefehl: Bundeswehr-Unteroffizier erneut vor Gericht“

Mr.X, Monday, 06.04.2026, 10:36 (vor 49 Tagen) @ Hamidullah

Was an Männerungleichbehandlung noch dazu kommt: Männer unterstehen ab dem 18. Lebensjahr einer Impfpflicht. Denn wenn die Einberufung kommen sollte, wird es wieder seitens Spahn & Genossen heißen, „jedes Leben zählt“, was auch immer die Arschlöcher damit meinen?

Für alle die, die das wegen der staatlichen Zensur durch die BRD-GmbH-Regime-Maden nicht lesen können, hier als Vollzitat:

05.04.2026
Verweigerter Impfbefehl: Bundeswehr-Unteroffizier erneut vor Gericht
Auch im Jahr 2026 sorgt die COVID-Impfpflicht für Soldaten, die von 2021 bis 2024 galt, für Schlagzeilen und beschäftigt die Gerichte. Ein Unteroffizier der Bundeswehr, der – anders als viele Betroffene – das Glück hatte, in erster Instanz freigesprochen zu werden, muss am kommenden Donnerstag erneut vor Gericht.

Die Ostdeutsche Allgemeine Zeitung berichtet am Sonntag über Stefan B., den heute 37 Jahre alten Unteroffizier der Bundeswehr, der sich 2021 dem Befehl, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, verweigert hatte. Dafür stand er im Juli 2023 vor Gericht, wurde aber in erster Instanz durch das Amtsgericht Fürstenwalde freigesprochen. Das Gericht verwies auf die Gewissensfreiheit von Soldaten.

Wie nun bekannt wurde, legte die Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch Berufung ein, obwohl ihr eigener Sitzungsvertreter in der Hauptverhandlung Freispruch beantragt hatte.

Wie die Märkische Oderzeitung in Erfahrung brachte, hatte sich eine Sonderdezernentin, die für Corona-Fälle zuständig ist, "nach ausführlicher Prüfung der Sach- und Rechtslage" dazu entschieden, gegen den Freispruch vorzugehen.
Am kommenden Donnerstag muss Stefan B. daher erneut zum Gericht – dieses Mal in das für Berufungen zuständige Landgericht Frankfurt (Oder).

Die Impfpflicht für Bundeswehrangehörige wurde im November 2021 eingeführt und im Juli 2022 vom Bundesverwaltungsgericht gebilligt. Sie galt bis 2024, als sie wieder zurückgenommen wurde.

Stefan B. soll die Impfung zweimal abgelehnt haben, wie OAZ recherchiert hat, und damit den Befehl seines Vorgesetzten missachtet haben. Er gab an, er und sein alter Vater seien bereits Ende 2020 an COVID erkrankt gewesen – jedes Mal sei die Krankheit harmlos verlaufen. Er hatte Bedenken wegen der schnellen Zulassung des Impfstoffs.

Kurz nach Inkrafttreten der Impfpflicht soll Stefan B. einen Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr gestellt haben – eine Notlösung, um einer unehrenhaften Entlassung zuvorzukommen und seine Bezüge nicht zu verlieren. Doch den Antrag lehnte die Bundeswehr ab. Er sei kein genereller Impfgegner, auch kein Querdenker, soll Stefan B. in der Verhandlung am Amtsgericht Fürstenwalde vorgetragen haben.

Auf eine kleine Anfrage von Abgeordneten der AfD-Fraktion antwortete die Bundesregierung, dass "wegen des Vorwurfs einer Gehorsamsverweigerung im Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung insgesamt 131 gerichtliche Disziplinarverfahren gegen Soldatinnen und Soldaten" eingeleitet worden seien.

Mehrfach wurden Soldaten bisher wegen Befehlsverweigerung im Zusammenhang mit der Corona-Impfung verurteilt. Beispielsweise hat im Mai 2024 das Landgericht Schweinfurt einen ehemaligen Soldaten zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt (RT DE berichtete). Oberfeldwebel Alexander Bittner dagegen musste wegen des gleichen "Vergehens" vier Monate in Haft verbringen.

Apropos „Bundeswehr“: „Verweigerter Impfbefehl: Bundeswehr-Unteroffizier erneut vor Gericht“

Ausschussquotenmann, Monday, 06.04.2026, 11:57 (vor 49 Tagen) @ Mr.X

Die werden jahrelang durch die Instanzen gezogen, dadurch zersetzt, verlieren in letzter Instanz und werden maximal durch Gerichts- und Anwaltskosten enteignet.

Sind das Leibeigene?

Hamidullah, Monday, 06.04.2026, 15:23 (vor 49 Tagen) @ Mr.X

Kurz nach Inkrafttreten der Impfpflicht soll Stefan B. einen Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr gestellt haben – eine Notlösung, um einer unehrenhaften Entlassung zuvorzukommen und seine Bezüge nicht zu verlieren. Doch den Antrag lehnte die Bundeswehr ab.

Der kann doch wohl seinen Arbeitsvertrag wie jeder normale Mensch auch fristgerecht kündigen.

Hmmm, … sich in Erinnerung rufen, daß die mit „scharfen“ Waffen hantieren - wo sich manchmal Schüsse lösen können?

Mr.X, Monday, 06.04.2026, 19:44 (vor 48 Tagen) @ Hamidullah

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