Lösung ist trivial, die Justiz unfähig (Genderscheiss)
Schwanzverordnung (SchwVO)
§ 1 Schwanzfrau ist eine Frau (m,w,d,tv,ts,etc,etc) die einen Schwanz besitzt.
§ 2 Schwanz ist ein Körperteil zwischen den Beinen länger als 15.43 mm
§ 3 Schwanzfrauen sind von Schwanzfrauen zu durchsuchen.
§ 4 Schwanzfrauen sind in Schwanzgefängnissen unterzubringen, die Unterbringung im Frauen Gefängnis, Männer Gefängnis oder Diversen Gefängnis ist unzulässig.
Prof. Dr. Dr. Schwanz
Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schwänze
Langschwanzstrasse 99l
99453 Poppenschwanzhausen
- Ob Mann, ob Frau, ob Kind ob Sau, ob Tiger oder Rohrkrepierer -
- Wir messen jeden Schwanz, die gesamte Substanz -
gesamter Thread:
- Da sitzen sich im Gerichtsaal nur noch Idioten gegenüber. -
Hamidullah,
05.04.2026, 13:47
- Lösung ist trivial, die Justiz unfähig -
Prof. Dr. Dr. Schwanz,
05.04.2026, 16:14
- Findest du diese Primitivität lustig?
-
Psychologe,
05.04.2026, 17:55
- Hochgradige Wissenschaft und Rechtswissenschaft - Prof. Dr. Dr. Schwanz, 05.04.2026, 18:51
- Findest du diese Primitivität lustig?
- Der Genderscheiß ist ein von Linken konstruiertes Geschäftsmodell! - Mockito, 05.04.2026, 19:37
- Lösung ist trivial, die Justiz unfähig -
Prof. Dr. Dr. Schwanz,
05.04.2026, 16:14