Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Lösung ist trivial, die Justiz unfähig (Genderscheiss)

Prof. Dr. Dr. Schwanz, Sunday, 05.04.2026, 16:14 (vor 3 Stunden, 48 Minuten) @ Hamidullah

Schwanzverordnung (SchwVO)

§ 1 Schwanzfrau ist eine Frau (m,w,d,tv,ts,etc,etc) die einen Schwanz besitzt.

§ 2 Schwanz ist ein Körperteil zwischen den Beinen länger als 15.43 mm

§ 3 Schwanzfrauen sind von Schwanzfrauen zu durchsuchen.

§ 4 Schwanzfrauen sind in Schwanzgefängnissen unterzubringen, die Unterbringung im Frauen Gefängnis, Männer Gefängnis oder Diversen Gefängnis ist unzulässig.

Prof. Dr. Dr. Schwanz
Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schwänze
Langschwanzstrasse 99l
99453 Poppenschwanzhausen

- Ob Mann, ob Frau, ob Kind ob Sau, ob Tiger oder Rohrkrepierer -
- Wir messen jeden Schwanz, die gesamte Substanz -


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