Da sitzen sich im Gerichtsaal nur noch Idioten gegenüber. (Genderscheiss)
Probleme um Selbstbestimmungsgesetz: Pädokrimineller wird Frau und lässt Justiz verzweifeln
Dresden – Die Auswirkungen des Selbstbestimmungsgesetzes der früheren Ampelregierung lassen gerade die Justiz in Sachsen verzweifeln. Ein Pädokrimineller (40) erklärte plötzlich, eine Frau zu sein. Und empfand das Durchsuchen durch männliche Justizbedienstete als „ehrverletzend“ – weshalb es jetzt zu einer weiteren Verhandlung kam.
Es geht um den Fall des rechtskräftig Verurteilten Martin H. aus Zossen (Brandenburg), der für 9 Jahre und 4 Monate hinter Gittern sitzt – u. a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Im Prozess 2024 sprach ER erstmals davon, eine Frau zu sein. Der psychiatrische Gutachter hatte Zweifel daran. Die Haft trat H. noch als Mann in der JVA Dresden an. Monate nach der Verurteilung ließ ER beim Standesamt seinen Geschlechtseintrag dann auf SIE ändern. Aus Martin H. wurde Chihiro Mirjam Bella H. – und sitzt bis heute in Einzelhaft im Männer-Gefängnis.
Pochen aufs Selbstbestimmungsgesetz
Dort wurde SIE bei einer routinemäßigen Zellendurchsuchung von einem Justizbediensteten (60) abgetastet. H. beschimpfte den Beamten danach als „W*chser“ und „Bastard“. Das Amtsgericht Dresden verurteilte H. daraufhin zu 400 Euro Geldstrafe wegen Beleidigung. Doch die Strafe will H. nicht akzeptieren. Deshalb beschäftigte der Fall jetzt das Landgericht.
H. räumt die Beleidigung zwar ein – behauptet aber, dies sei nur eine Reaktion auf das „ehrverletzende“ Abtasten gewesen. Dabei beruft SIE sich auf das Selbstbestimmungsgesetz. So beklagte die Verurteilte, dass SIE nicht im Frauenknast Chemnitz untergebracht werde. H.: „Die sagen, dass mein Geschlechtsteil Gefahren für die Frauen darstelle. Ich bin aber zeugungsunfähig.“ Vorsitzender Richter Andreas Feron (63) merkt an: „Es wäre nicht zumutbar, wenn Sie im Frauengefängnis in einer Frauendusche duschen.“ H. darauf empört: „Sie stellen mich bloß! Ich bin biologisch ein Mann. Das hat aber keine Rolle zu spielen.“
Richter soll kriminelles Vorleben nicht nennen
Als der Richter aus dem Missbrauchsurteil das kriminelle Vorleben der Angeklagten vortrug, sprach H. von einem „Verwertungsverbot“ und verwies auf das neue Gesetz. H. zum Richter: „Sie haben meinen alten Namen und mein altes Geschlecht benannt. Das sieht ein Bußgeld vor, wenn Sie das machen.“ Der Richter: „Sie können doch Ihr Leben nicht ausblenden. Wie soll das funktionieren? 38 Jahre ausblenden? Sie sind ja nicht vom Himmel gefallen!“ H. pocht hingegen auf das Bundesgesetzblatt und sagt: „Ich gelte ab Geburt als weiblich.“
6 Stunden Prozess wegen Selbstbestimmungsgesetz
Die Verhandlung zog sich sechs Stunden lang. Es wurde diskutiert, wann eine Frau eine Frau sei. Der Pflichtverteidiger fasst zusammen: „Was uns mit diesem Gesetz vom Gesetzgeber vorgelegt worden ist, ist problematisch. Einmal das Offenbarungsverbot. Wie soll man mit dem Vorleben einer Person umgehen, wenn man dies nicht offenbaren darf?“ Dann ging er auf den Begriff „Geschlecht“ ein, der juristisch, nicht biologisch definiert sei. „Der Fall ist juristisch klar. Frau muss Frau durchsuchen, daher Freispruch“, so Anwalt Bert Albrecht (53).
Der Staatsanwalt und das Gericht sahen das anders. Denn im Prozess ging es darum eigentlich gar nicht, sondern nur um die Beleidigung. Richter Feron wies die Berufung daher zurück. Der Fall ist damit nicht zu Ende. H. kündigte an, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen.
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