Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Über uns

137410 Einträge in 34972 Threads, 295 registrierte Benutzer, 241 Benutzer online (0 registrierte, 241 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Neueinführung § 87a StGB (Recht)

Ausschussquotenmann, Wednesday, 08.04.2026, 21:41 (vor 4 Tagen)

Unsere Justizkalfaktoren sind bestimmt schnell zur Hand, wenn es darum geht einen Befehl zu konstruieren. Da gibt es für den "Schwachkopf" dann auch gerne mal ein paar Jahre Haft.

§ 87a (neu)

(Text neue Fassung)

§ 87a Ausübung fremder Einflussnahme und darauf gerichtete Agententätigkeit

vorherige Änderung



(1) Wer einen Auftrag einer staatlichen Stelle einer fremden Macht dadurch befolgt, dass er in der Bundesrepublik Deutschland eine vorsätzliche rechtswidrige Tat begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ebenso wird bestraft, wer einen solchen Auftrag erteilt.

https://www.buzer.de/gesetz/6165/al239731-0.htm


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum