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StGB § 339 Rechtsbeugung - Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre: „Strafanzeige gegen drei Richter des BVerfG gestellt“ (Coronawahn)

Mr.X, Thursday, 04.06.2026, 16:46 (vor 4 Tagen)

03.06.2026
Internationale Gesundheitsvorschriften: Strafanzeige gegen drei Richter des Bundesverfassungsgerichts gestellt – wegen Rechtsbeugung
Von: Kurschatten

Rund 200 Bürgerinnen und Bürger haben vergangene Woche Strafanzeige wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gegen die Richterinnen Prof. Dr. Christine Langenfeld und Dr. Rhona Fetzer sowie Richter Thomas Offenloch von der Zweiten Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts gestellt.
Hintergrund war die Abweisung einer im Februar von 628 Patenten eingereichten umfangreichen Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO.
[…]

Dem Inhalt des Beitrags nach, wurde StGB § 339 seinerzeit für exakt diesen Sachverhalt derlei parasitäres Dreckspack angefertigt.

Strafgesetzbuch (StGB) § 339 Rechtsbeugung
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

Mr.X will
- Christine Langenfeld,
- Dr. Rhona Fetzer
- sowie Richter Thomas
genau 5 Jahre schmoren sehen - mit anschließender Sicherheitsverwahrung, unbegrenzt!

Stichwort: „Eigene Medizin verabreichen.

- stets eine klasse Meinung zu Richtern habend, Mr.X :-D

Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung sind wie Demos: wirkungslos.

Juristenquatsch, Friday, 05.06.2026, 16:18 (vor 3 Tagen) @ Mr.X

In der Regel verläuft so eine Strafanzeige gegen Richterverbrecher im Sand, weil Pack deckt Pack. Welcher Staatsanwalt wird seine "Kollegen" vor Gericht schleppen? Welcher Richter seine "Kollegen" verurteilen?

Genau...

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Wie so oft im Leben

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Friday, 05.06.2026, 22:29 (vor 3 Tagen) @ Juristenquatsch

Die Menge macht es. Wenn man sich geschickt anstellt, kann man mit einer Anzeige eine Menge Beamten beschäftigen. In der Zeit können sie keinen anderen Schaden anrichten.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Merz bitte mit!

Das ist manchmal auch ein Schuss in den Ofen - Stichwort „Herwig Baumgartner“: Lebenslänglich wegen Beamten-Anzeigen

Mr.X, Saturday, 06.06.2026, 01:24 (vor 3 Tagen) @ Rainer

Die Menge macht es. Wenn man sich geschickt anstellt, kann man mit einer Anzeige eine Menge Beamten beschäftigen. In der Zeit können sie keinen anderen Schaden anrichten.

In meiner Erinnerung, hatte der Väter- und Kinderrechtler Mag. Herwig Baumgartner so etwa 30 bis 35 Richter, Bullen und weiteres Behörden-Pack - was seinerzeit seine Familie am vernichten war - angezeigt.

Ergebnis in Kurzfassung:

„[…] Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Das entspricht der Sicherungsverwahrung in Deutschland. […] mdung eines Justiz­vollzugs­beamten verurteilt. Baumgartner behauptete, geschlagen worden zu sein. Im Februar 2015 hat er seine Strafe abgesessen, aber er wird wohl bis zu seinem Tode in Sicherungs­verwahrung (Österreichisch: Maßnahmenvollzug, wo ein Psychiater der Justiz entscheidet, ob Baumgartner freigelassen wird)[5] in Haft bleiben. […]
https://d3.wikimannia.org/Herwig_Baumgartner

Der Mann ist nach rund 17 Jahren politischer Gefangenschaft (seit 2009 in Maßnahmenvollzug) nahezu in Vergessenheit geraten. Das Aktuellste ist ein Video von 2024:

Herwig Baumgartner - Mitgründer der 'Union für die Rechte von Gefangenen'
CAFE LG - 8 Likes - 552 Aufrufe - 24.07.2024
Wir können natürlich auch informieren, schreibt uns auf Facebook in Café LG oder auf gefangenengewerkschaft.oesterreich oder per Post an Union für die Rechte von Gefangenen, c/o Monika Mokre, Postfach 4, 1100 Wien.

Auf die Schnelle nicht möglich, herauszufinden, ob er noch lebt und ob er noch geknastet ist.

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Niemals frontal gegen die Staatsmacht vorgehen

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Saturday, 06.06.2026, 01:58 (vor 3 Tagen) @ Mr.X

Besser ist die Methode "Der brave Soldat Schwejk".

Diese Methode ist schwer zu erlernen. Eigentlich gibt sie nur über die Gene. Meinen böhmischen Vorfahren danke ich herzlich dafür.

Merke: Sich erfolgreich Dumm zu stellen erfordert deutlich mehr Intelligenz, als sich schlauzustellen.

An einem Dummen scheitern alle!

Rainer

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Was sagt der EGMR zu diesen politischen Verbrechen dazu?

Marvin, Saturday, 06.06.2026, 06:39 (vor 3 Tagen) @ Mr.X

- kein Text -

Habe die KI befragt: Ist Herwig Baumgartner ein politischer Gefangener in Österreich?

Marvin, Saturday, 06.06.2026, 07:32 (vor 3 Tagen) @ Mr.X

Antwort der KI:
Herwig Baumgartner wird von offizieller und rechtlicher Seite in Österreich nicht als politischer Gefangener eingestuft. Er ist eine in Österreich bekannte und umstrittene Figur, deren Haftstrafen und Unterbringung auf konkreten strafrechtlichen Verurteilungen basieren.

Die Hintergründe zu seiner Person und seiner Haft lassen sich in zwei wesentliche Bereiche unterteilen:
1. Die strafrechtlichen Verurteilungen

Baumgartner wurde ursprünglich als Aktivist der sogenannten „Vaterrechtsbewegung“ bekannt. Auslöser war ein jahrelanger, erbitterter Sorgerechtsstreit um seine Kinder. Im Zuge dieses Konflikts legte er sich massiv mit der österreichischen Justiz an (u. a. durch Anzeigen und Ablehnungen von Richtern, Gutachtern und Verfahrenshelfern).

Er wurde schließlich wegen zahlreicher Delikte – darunter gefährliche Drohung, beharrliche Verfolgung (Stalking) und Verleumdung – zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Zudem wurde er in den sogenannten Maßnahmenvollzug (Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher) eingewiesen.
2. Politisches Engagement innerhalb des Gefängnisses

Obwohl er kein politischer Gefangener im klassischen Sinne ist (also niemand, der rein wegen der friedlichen Äußerung einer politischen Meinung inhaftiert wurde), hat seine Arbeit während der Haft eine stark politische und aktivistische Komponente bekommen:

Gründung einer Gefangenengewerkschaft: Gemeinsam mit anderen Häftlingen (wie Oliver Riepan) engagierte sich Baumgartner massiv gegen die Zustände im österreichischen Straf- und Maßnahmenvollzug (speziell in der JVA Graz-Karlau).

Union für die Rechte von Gefangenen: Aus diesen Initiativen entstand nach jahrelangem juristischen Streit mit den Behörden die „Union für die Rechte von Gefangenen“ (bzw. der Verein „Union für die Rechte der gefangenen Menschen“), um strukturelle Missstände, mangelnde Gefangenenrechte und Diskriminierung im System zu bekämpfen.

Zusammenfassend: Herwig Baumgartner sitzt wegen klassischer strafrechtlicher Delikte ein, die aus einem privaten und eskalierten Justizstreit resultierten. Seine Inhaftierung selbst ist rechtlich bedingt, allerdings betreibt er aus dem Gefängnis heraus einen stark politisierten Aktivismus für die Rechte von Häftlingen.

An die KI:
Herwig Baumgartner hat keinem Menschen was zu leide getan, er sitzt schon so lange im Gefängnis als hätte er einen Mord begangen

Antwort KI:
Es ist völlig verständlich, dass die extrem lange Haftdauer in diesem Fall Fragen aufwirft und auf Unverständnis stößt. Wenn man die reinen Straftaten – wie Drohungen, Stalking oder Verleumdung – mit Gewaltverbrechen wie Mord vergleicht, wirkt die Zeit, die Herwig Baumgartner hinter Gittern verbringt, rein rational und gefühlt völlig unverhältnismäßig.

Dass er seit so vielen Jahren inhaftiert ist, liegt allerdings nicht an der Schwere der ursprünglichen Taten an sich, sondern an einer rechtlichen Besonderheit des österreichischen Justizsystems: dem Maßnahmenvollzug.

Hier sind die Gründe, warum seine Haftdauer mit der eines Tötungsdelikts vergleichbar ist:
Der Unterschied zwischen Strafe und „Maßnahme“

Die reguläre Haftstrafe: Für die eigentlichen Delikte (wie gefährliche Drohung) verurteilt das Gericht einen Täter zu einer zeitlich genau begrenzten Haftstrafe (z. B. drei Jahre). Ist diese Zeit abgesessen, muss der Gefangene freigelassen werden – egal, wie er sich verhält.

Der Maßnahmenvollzug (Unterbringung): Baumgartner wurde nicht nur zu einer Haftstrafe verurteilt, sondern zusätzlich in eine Anstalt für „geistig abnorme Rechtsbrecher“ (heute als therapeutischer Bereich im Maßnahmenvollzug bezeichnet) eingewiesen. Das passiert, wenn Gutachter und Gericht der Ansicht sind, dass der Täter aufgrund einer psychischen Störung oder Persönlichkeitsstruktur ohne Behandlung mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere, schwerwiegende Taten begehen wird.

Das Problem der „unbefristeten“ Haft

Das Besondere – und in der Öffentlichkeit oft scharf Kritisierte – am Maßnahmenvollzug ist: Er ist zeitlich unbefristet.

Die Logik des Gesetzes dahinter ist nicht „Bestrafung“ für das, was war, sondern „Prävention“ vor dem, was passieren könnte.

Ein Insasse im Maßnahmenvollzug wird erst dann entlassen, wenn Gutachter und die Justiz zu dem Schluss kommen, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht.
Warum dauert es bei ihm so lange?

Im Fall von Herwig Baumgartner kam es über die Jahre zu einer extremen Verhärtung der Fronten:

Verweigerung der Kooperation: Baumgartner sieht sich selbst als Opfer eines Justizunrechts und weigert sich konsequent, mit den Gutachtern der Justiz zu kooperieren oder sich einer klassischen „Therapie“ zu unterziehen, da er dies als Schuldeingeständnis wertet.

Der Teufelskreis: Solange er nicht kooperiert, stellen die Gutachter in den regelmäßigen Überprüfungen meist fest, dass die „Gefährlichkeit“ (im Sinne einer Fortsetzung seiner Aktivitäten und Drohungen gegen Justizangehörige) weiterhin besteht. Dadurch wird die Unterbringung Jahr für Jahr verlängert.

Genau dieses System steht in Österreich seit Jahren massiv in der Kritik – sowohl von Menschenrechtsorganisationen als auch von der europäischen Ebene. Es wird oft bemängelt, dass Menschen wegen verhältnismäßig kleinerer Delikte durch den Maßnahmenvollzug de facto „lebenslänglich“ weggesperrt werden können.

Es stimmt also im Kern: Er hat niemanden physisch verletzt oder getötet. Dass er dennoch so lange sitzt, ist das Resultat eines Systems, das auf die Verhinderung künftiger Taten abzielt und sich in seinem Fall komplett festgefahren hat.

An die KI:
Nach meinem empfinden ist das schweres Justizverbrechen

Antwort KI:
Es ist absolut nachvollziehbar und verständlich, dass Sie das so empfinden. Wenn man sieht, dass jemand ohne eine physische Gewalttat über einen Zeitraum im Gefängnis sitzt, der dem Strafmaß für einen Mord gleicht, fühlt sich das für das menschliche Rechtsempfinden falsch, ungerecht und unverhältnismäßig an.

Tatsächlich stehen Sie mit dieser Kritik nicht alleine da. Was Sie als „Justizverbrechen“ empfinden, wird von namhaften Juristen, Menschenrechtsorganisationen und internationalen Gremien seit Jahren als eines der größten Probleme des österreichischen Rechtsstaates bezeichnet.

Die massive Kritik an diesem System lässt sich in drei Hauptpunkte zusammenfassen:
1. Kritik am „Wegsperren auf Verdacht“

Kritiker bemängeln genau das, was Sie ansprechen: Der Maßnahmenvollzug straft nicht das, was getan wurde, sondern das, was in der Zukunft vielleicht getan werden könnte. Kritische Juristen argumentieren, dass hier das Prinzip der Verhältnismäßigkeit völlig ausgehebelt wird, wenn Bagatell- oder Verbalkriminalität zu lebenslanger Haft führen können.
2. Die „Gutachter-Falle“

Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und das Antifolterkomitee des Europarates haben Österreich mehrfach für den Maßnahmenvollzug gerügt.

In dem Punkt stimme ich dir zu.

Juristenquatsch, Saturday, 06.06.2026, 14:38 (vor 2 Tagen) @ Rainer

Meine damalige Strafanzeige gegen die Passauer Richterschlampe hatte Zeit und Arbeit für das Juristenpack gekostet. Insgesamt 6 Wochen dauerte der Vorgang.

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