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Lauter Missverständnisse beim ZDF / Schönborn + Musk (Recht)

Pack, Tuesday, 16.06.2026, 18:05 (vor 5 Tagen)

Klage gegen das ZDF
Juristischer Rückschlag für Jan Böhmermann

2022 verlor Arne Schönbohm nach einer Sendung von Jan Böhmermann seinen Job als BSI-Chef. Es folgte ein Rechtsstreit, in dem nun das finale Urteil gefallen ist.

Im Rechtsstreit nach einer Satiresendung hat das Oberlandesgericht (OLG) München dem ZDF mehrere Aussagen über den Ex-Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) untersagt. Einen Anspruch auf eine Geldentschädigung habe Arne Schönbohm hingegen nicht. Das OLG bestätige nach Angaben einer Sprecherin im Berufungsverfahren insoweit das Urteil der Vorinstanz.

In der Sendung "ZDF Magazin Royale" des Satirikers Jan Böhmermann war Schönbohm 2022 zu große Nähe zu einem Verein mit angeblichen Kontakten zu russischen Geheimdiensten vorgeworfen worden. Schönbohm wurde daraufhin von seinem Posten abberufen. Das OLG untersagte dem Sender nun die Verbreitung und Behauptung bestimmter konkreter Äußerungen, die im "ZDF Magazin Royale" und später auf "zdf.de" getätigt wurden.

Schönbohm forderte 100.000 Euro
"Nach Überzeugung des Senats sind die im Rahmen der Sendung getätigten Äußerungen vom Publikum so zu verstehen, dass der Kläger bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gehabt habe", wie das OLG mitteilte. Dies stelle eine unwahre Äußerung dar, die Schönbohm in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletze, weshalb die entsprechenden Äußerungen zu unterlassen seien. Auch eine satirische Äußerung müsse sich an den Maßstäben der Meinungsfreiheit messen lassen, wenn es um den Tatsachenkern der Aussage gehe.

Die Forderung nach einer Geldentschädigung von 100.000 Euro wies der Senat allerdings zurück. Schönbohm hatte diese Summe gefordert, weil er durch die Sendung in der Öffentlichkeit in erheblichem Umfang herabgewürdigt worden sei und noch dazu sein Amt verloren habe. Aufgrund der besonders schwerwiegenden Natur der Persönlichkeitsverletzung sei diese durch eine Geldentschädigung auszugleichen.

Unterlassungsansprüche hätten schneller kommen müssen
Doch dafür hätte Schönbohm die Unterlassungsansprüche frühzeitiger nach Ausstrahlung der Sendung geltend machen müssen, erläuterte nun das OLG. So hätte er vielleicht seine Absetzung als BSI-Präsident verhindern können. Auch habe sein Anwalt in einem Interview ohne Not die im Raum stehenden Vorwürfe öffentlich aufrechterhalten.

Das ZDF betonte in einer aktuellen Stellungnahme erneut, ein Verständnis der monierten Formulierungen dahingehend, dass der Kläger bewusst Kontakt mit Nachrichtendiensten aus Russland oder anderen Ländern gehabt habe, sei nicht intendiert gewesen und wäre unzutreffend. Bereits nach dem Urteil des Landgerichts München I sei die betreffende Passage aus der Sendung entfernt und hierauf transparent hingewiesen worden. Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
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Sendung muss gekürzt werden
Elon Musk geht juristisch gegen ZDF vor – und gewinnt

Milliardär Elon Musk ist erfolgreich gegen eine Berichterstattung des ZDF vorgegangen. Inzwischen spricht der Sender von einem "Missverständnis".

Nachdem sich der Tech-Unternehmer Elon Musk juristisch gegen einen Beitrag des ZDF über ihn gewehrt hatte, entfernte der Sender die kritisierte Passage. Elon Musk habe über eine deutsche Anwaltskanzlei eine Unterlassungserklärung zur Anfangsmoderation der Sendung "ZDF heute live" vom 12. Juni mit dem Titel "Ausschreitungen in Belfast – Wie Musk die Proteste befeuert" gefordert. Dies teilte der Sender auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

"Das ZDF hat diese abgegeben und die fragliche Passage in der Anmoderation entfernt." In der Mediathek ist an der entsprechenden Stelle inzwischen ein Hinweis eingeblendet, in dem es heißt: "Die Anmoderation wurde aus rechtlichen Gründen gekürzt".

In der Sendung geht es um die gewalttätigen Krawalle in Belfast, nachdem ein Geflüchteter aus dem Sudan Anfang der Woche für einen Messerangriff wegen versuchten Mordes angeklagt worden war. In der ursprünglichen Anmoderation hieß es, dass ein rassistischer Mob Jagd auf Migranten mache. "Dazu aufgerufen hatten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk."

Musks Anwalt Joachim Steinhöfel hatte den Sender daraufhin abgemahnt und die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Demzufolge sei die Behauptung, Musk habe zu einer "Jagd auf Migranten durch einen rassistischen Mob" aufgerufen, offensichtlich unwahr.

Lauter Missverständnisse beim ZDF / Schönborn + Musk

Stridsgalt, Tuesday, 16.06.2026, 18:52 (vor 5 Tagen) @ Pack

Also, kurz gesagt, Das "ZDF" hat für ungeheuerliche, unverschämte Lügen ein wenig du!du! mit dem Zeigefinger bekommen. Und das wird als großer Sieg des Rechtes und der Wahrheit hingestellt.

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