Film: Citizen Vigilante -> Warum Uwe Boll seinen neuen Film zensiert sieht (Politik)
„Dies ist eine politisch motivierte Entscheidung der FSK“: Warum Uwe Boll seinen neuen Film zensiert sieht
In Uwe Bolls „Citizen Vigilante“ macht ein Mann Jagd auf migrantische Täter und einheimische Richter. In Deutschland bekommt der Film keine FSK-Freigabe. Lesen Sie die Reaktion des Regisseurs.
Citizen Vigilante“ ist nach „Hanau“ (FSK 16) und „Run“ der letzte Teil von Uwe Bolls Trilogie „Deutschland im Winter“. Armie Hammer spielt darin Sanders, der sich auf einen Selbstjustiz-Kreuzzug begibt, auch gegen migrantische Täter, die eine junge Frau vergewaltigt haben. Boll möchte laut eigenem Bekunden Gefahren und politische Konsequenzen unserer Zeit offenlegen – und durch den radikalen Erzählstil klarmachen, dass Gewalt keine Lösung ist. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) verhindert nun allerdings, dass „Citizen Vigilante“ (anders als in vielen anderen Ländern der Welt) in Deutschland vertrieben werden kann. Mit einem offenen Brief, den Boll an die Filmakademie, den Regieverband, PEN Deutschland, den Drehbuchverband, Prog Producers, die Produktionsallianz, die Schauspielgewerkschaft und den Deutschen Presse-Verband geschickt hat, wirft er der FSK politische Zensur vor. Hier dokumentieren wir Uwe Bolls Mail als Gastbeitrag im Wortlaut.
Einen Film zu entwickeln, zu finanzieren und zu produzieren dauert oft jahrelang und ist ein immenser finanzieller, nervlicher und zeitlicher Aufwand. In jedem meiner Filme steckt nicht nur Geld, sondern auch Herzblut und die Energie von Hunderten von Mitarbeitern.
Für alle Leser, die keine Lust haben, einen längeren Artikel über die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) zu lesen, hier die Kurzzusammenfassung zuerst: Ich habe in Kroatien in englischer Sprache einen Action-Thriller mit dem US-Star Armie Hammer gedreht, der in jedem anderen Land der Welt gezeigt werden wird und in der Regel sogar ab 16 Jahren zugänglich sein wird. In den USA ist er am 19.6. gestartet!
Zustimmung wird geprüft...
Nicht aber in Deutschland, denn nach Auffassung der FSK promotet der Film Selbstjustiz, und deshalb hat eine Sichtungsjury von acht Personen beschlossen, den Film nicht ab 18 Jahren freizugeben, sondern mit dem Label KK (Kein Kennzeichen) zu versehen. Das bedeutet, dass nicht nur Jugendliche unter 18 Jahren den Film nicht sehen sollen, sondern eben gar niemand – egal wie alt. Was wiederum bedeutet, dass acht von der FSK ausgewählte Personen entscheiden, was erwachsene Bürger in Deutschland sehen dürfen und was nicht.
Das Label KK sorgt dafür, dass alle Outlets in Deutschland, die Filme zeigen oder verkaufen – also von Amazon über Märkte wie Müller und MediaMarkt, alle Kinos, Streamer und Fernsehsender –, den Film nicht anbieten werden. Der Witz ist, dass der Film weder pornografisch ist noch extrem brutal. Das Gewaltlevel ist mit Filmen wie „John Wick“ (mit Keanu Reeves) oder „Equalizer“ (mit Denzel Washington) gleichwertig.
Till Lindemann
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MEDIEN
Aus für staatliche Filmbewertung: Die FBW muss schließen, eine Tragödie ist das nicht
Also, was ist denn nun der wirkliche Grund für das Verbot? Unsere Hauptfigur wird zum gesuchten Terroristen und parallel zum Social-Media-Helden, weil er Verbrecher zur Strecke bringt und auch gegen Massenvergewaltiger vorgeht.
Die Massenvergewaltiger im Film sind junge Migranten, was ja bei Massenvergewaltigungen gemäß der Kriminalitätsstatistik leider die Regel ist. Erinnern wir uns mal an einen Fall in Hamburg, der mich unter anderem zum Drehbuch inspirierte, denn ich bin ein Filmemacher, der sich gerne mit der Realität klar und hart auseinandersetzt:
Von den neun verurteilten jungen Männern musste zum Zeitpunkt des Urteils nur einer tatsächlich ins Gefängnis.
Strafmaß: Das Landgericht Hamburg verhängte im November 2023 gegen neun Männer im Alter zwischen 19 und 23 Jahren Jugendstrafen zwischen einem Jahr und zwei Jahren und neun Monaten wegen der Vergewaltigung einer 15-Jährigen.
Bewährung: Bei acht der neun Verurteilten wurde die Strafe entweder direkt zur Bewährung ausgesetzt oder die Entscheidung darüber wurde im Rahmen einer sogenannten Vorbewährung zunächst offengehalten.
Gründe für das milde Urteil: Da die Täter zur Tatzeit zwischen 17 und 20 Jahre alt waren, wurde das Jugendstrafrecht angewendet, bei dem der Erziehungsgedanke vor der Bestrafung steht. Das Gericht begründete die Bewährungsstrafen unter anderem mit dem langen zeitlichen Abstand zur Tat (2020) und der seither positiven sozialen Entwicklung der Täter.
Freisprüche: Zwei weitere Angeklagte wurden freigesprochen, da ihnen eine Tatbeteiligung nicht sicher nachgewiesen werden konnte.
Mein Film ist fiktional – und unterliegt anderen Kriterien
Sowohl der Richter als auch die Presse sprachen damals von den „armen traumatisierten Tätern“. Natürlich ein Witz und eine Verhöhnung des Opfers, denn eine Vergewaltigung ist eine schwere Straftat. Dem Gericht schien der Opferschutz egal, denn das arme Mädchen lebt ja weiter in derselben Stadt wie die nicht einsitzenden Täter.
Mein Film ist fiktional – und unterliegt vollkommen anderen Kriterien als eine Dokumentation. Nach meiner Einschätzung will die FSK mit dem Rating nicht nur sicherstellen, dass Jugendliche vor dem Film geschützt werden, sondern dafür sorgen, dass möglichst wenige Menschen den Film in Deutschland überhaupt sehen können.
Da „Citizen Vigilante“ allerdings nach meiner Recherche der einzige Film ist, der sich kritisch mit Migrantenkriminalität beschäftigt, wird hier der einzige Film verhindert, der die Realität auf den Straßen, Hinterhöfen und Gebüschen in Europa so abbilden will, wie es wirklich zugeht. Dies ist eine politisch motivierte Entscheidung der FSK, die nach meiner Einschätzung das größere Problem in unserer Gesellschaft spiegelt.
Dieses Problem ist die seit Jahren klar sichtbare Tendenz der Regierungsparteien in Zusammenarbeit mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, NGOs wie Correctiv und vom Steuerzahler finanzierten Social-Media-Kampagnen und Meldestellen wie Trusted Flagger, unter dem Deckmantel des „Gutmenschentums“ und „Kampf gegen Nazis“ ihre Macht, Pfründe und Positionen zu erhalten und zu stärken. Jeder, der sich gegen sie wendet, wird als Antidemokrat verunglimpft und im Zweifel strafrechtlich oder zivilrechtlich belangt. Das Ziel des Jugendschutzes und auch des European Digital Service Act ist nur eine Fassade für politische Zensur und Meinungskontrolle.
„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei“
Auch bei uns müsste die Kunstfreiheit angewendet werden, und zwar nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG). Dort heißt es schlicht: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“
Dieses Grundrecht gehört zu den am stärksten geschützten Freiheiten der deutschen Verfassung:
Kein Gesetzesvorbehalt: Im Gegensatz zur Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 2 GG) enthält die Kunstfreiheit keine ausdrücklichen Schranken durch „allgemeine Gesetze“. Der Staat darf Kunst weder inhaltlich zensieren noch bewerten, ob sie „gut“ oder „schlecht“ ist (sog. Verbot des Kunstrichtertums).
Umfassender Schutz: Geschützt sind sowohl das Schaffen des Werkes (Werkbereich) als auch dessen Präsentation und Verbreitung (Wirkbereich), damit die Kunst die Öffentlichkeit überhaupt erreichen kann.
Historischer Hintergrund: Die Mütter und Väter des Grundgesetzes verankerten dieses starke Recht in direktem Bezug auf die Diktatur des Nationalsozialismus, in der Kunst als „entartete Kunst“ diffamiert und verboten wurde.
Die FSK nutzt den Jugendschutz, um das GG auszuhebeln
Die FSK nutzt den Jugendschutz, um das GG hier dahingehend auszuhebeln, obwohl ja die Jugend durch eine Freigabe ab 18 Jahren geschützt würde. In meinem Fall eben weil dieser spezielle Teil des Films eine Realität zeigt, die sie nicht wahrhaben wollen. Die Realität, dass Massenmigration aus vorangig islamistischen Ländern die Sicherheitslage in Deutschland schwer geschädigt hat. Anstatt für die Bevölkerung Sicherheit herzustellen, zum Beispiel durch direkte Abschiebung von nichtdeutschen Straftätern und weniger Migration aus Afrika, wird versucht, die Berichterstattung über die Gefahrenlage zu unterdrücken.
Die FSK verdingt sich mit dieser Entscheidung, gegebenenfalls ohne es selbst zu ahnen, nicht dem Jugendschutz, sondern nur dem Erhalt der derzeitigen Regierung und des Status quo derselben unter Aufgabe der Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit. Die Tausenden Strafanzeigen, die in Deutschland Politiker gegen unzufriedene Bürger, die sich im Internet Luft machen, stellen, sind ein weiterer Beweis für den Willen der Regierenden, Freiheit durch Einschüchterung zu unterdrücken.
Während selbst in Österreich alle meine Filme ungekürzt zu sehen sind und in hundert anderen Ländern auch, hatte ich auch in der Vergangenheit mit sechs Filmen bei der FSK große Probleme; sie wurden nur mit Schnittauflagen in Deutschland herausgebracht. Das wurde diesmal bei „Citizen Vigilante“ unmöglich gemacht, da ich quasi den halben Film wegschneiden müsste. So stellen acht Personen sicher, was mehr als 50 Millionen Erwachsene in Deutschland konsumieren dürfen.
„Citizen Vigilante“ ist nach „Hanau“ (FSK 16) und „Run“ der letzte Teil meiner Trilogie „Deutschland im Winter“, die die Gefahren und politischen Konsequenzen unserer Zeit offenlegen soll und eben durch den radikalen Erzählstil klarmacht, dass Gewalt keine Lösung ist. Unser Charakter Sanders ist kein guter Mensch und wird auch nicht als guter Mensch porträtiert. Er ist eben nicht eine Comicfigur wie Batman, sondern ein egoistischer und sehr reicher Geschäftsmann, der quasi aus Langeweile anfängt, die Justiz in die eigenen Hände zu nehmen.
Ich bin schon immer auch politischer Filmemacher
Drogengangster, jugendliche Bullis oder zwei Männer, die Frauen mit Drogen gefügig machen wollen, werden zur Rechenschaft gezogen. Er geht ins Bordell, weil ihn niemand liebt und er auch niemanden liebt, sondern lieber für Sex bezahlt. Wenn er dann am Ende jugendliche Vergewaltiger plus eine ganze Familie erschießt und den Richter umbringt, der diese Vergewaltiger nicht ins Gefängnis geschickt hat, dann ist das so hart und schockierend, dass der Zuschauer eher so reagiert, dass diese Gewalt zu weit geht.
Ich bin ein Genre-, aber auch schon immer ein politischer Filmemacher („Darfur“, „Postal“, „Assault on Wallstreet“, „Rampage“, „Barschel“ etc.), und alle meine Filme haben in Amerika und allen anderen Ländern der Welt R-Ratings (ab 16 Jahren) bekommen – nur in Deutschland oft nicht, und viele Filme mussten geschnitten werden, um ein „ab 18 Jahren“ zu bekommen.
Im Falle von „Rampage“, wo ein Massenmörder davonkommt, musste ich, um eine Freigabe zu bekommen, mehrere Blutszenen schneiden und in die Endcredits schreiben, dass der Protagonist von der Polizei gefasst wurde. Als dann „Rampage 2“ kam, fragten viele Zuschauer in Deutschland, wie es denn sein kann, dass er nicht im Gefängnis sitzt! Das war ein direkter Eingriff in die Kunstfreiheit und hat mir Schaden zugefügt, denn „Rampage“ und alle anderen zensierten Boll-Filme wären ungeschnitten besser von der Kritik und den Zuschauern aufgenommen worden.
Die FSK hat jeglichen Existenzanspruch verloren
Filme müssen Realität zeigen, kommentieren und auch wehtun. Sie müssen Menschen wütend machen können, Diskussionen auslösen. In „Run“ zeige ich meine Empathie mit Migranten, in „Hanau“ den Wahnsinn eines verblendeten rassistischen Amokläufers und in „Citizen Vigilante“ einen düsteren Charakter, der nicht wirklich für Gerechtigkeit sorgt, auch wenn er Taten begeht, die einige gut finden.
Die FSK hat in Zeiten, wo schon Kinder bei Streamern und auf Social-Media-Plattformen jederzeit reale Tötungen und Pornos schauen können, ohnehin jeglichen Existenzanspruch verloren! Wir müssen sogar noch über 1000 Euro für diese überflüssigen Sichtungen bezahlen. In den meisten Ländern, zum Beispiel in Österreich, Skandinavien oder Benelux, gibt es keine FSK. Dort schreiben die Filmverleiher selbst auf eine DVD oder im Stream, ab wie vielen Jahren der Film geeignet ist.
Bei Horrorfilmen zum Beispiel steht ab 18 Jahren auf dem Cover, denn Horrorfilme ab zwölf Jahren wird niemand sehen wollen, da man Gewalt und Blut als Fan erwartet. Also sind die selbstgemachten Ratings keinesfalls irreführend, sondern ausreichend. Die FSK gehört abgeschafft, oder ersatzweise sollten sich DVD-Händler und wenigstens die Streamingplattformen davon distanzieren und bekannt geben, dass sie sich nicht mehr an FSK-Kennzeichen halten werden.
Dr. phil. Uwe Boll