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Regime-Justiz 100% Linientreu (Allgemein)

Pack, Thursday, 25.06.2026, 13:04 (vor 1 Tag, 14 Stunden, 3 Min.)

Juristisches Gutachten
Chancen für AfD-Verbotsantrag stehen gut

Experten halten AfD-Verbotsverfahren vor dem Verfassungsgericht für möglich. Die Einschätzung stützt sich auf mutmaßliche Verstöße gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde sowie auf die innerparteiliche Struktur der AfD.

Ein von Juristen und weiteren Experten verfasstes Gutachten sieht gute Erfolgschancen für einen AfD-Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht. Die acht Autorinnen und Autoren, die das umfangreiche Gutachten für die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erstellt haben, begründen ihre Einschätzung besonders mit Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie.

Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die endgültige Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei liegt dann beim Bundesverfassungsgericht. Die Politik ist sich aber nicht einig, ob ein Parteiverbot beantragt werden sollte.

Gutachten: Niemand bremst mehr radikale Kräfte
In dem Gutachten, das laut GFF mit privaten Spenden finanziert wurde, heißt es: "Eine innerparteiliche Strömung, die sich öffentlich und dauerhaft gegen die radikalen Kräfte in der AfD stellt, existiert nicht mehr." Eine konsequente Abgrenzung gegen diese Kräfte durch Ordnungsmaßnahmen sei nicht erkennbar. Parteiausschlüsse würden zwar häufig vollzogen, allerdings nicht gegen Parteimitglieder, die mit verfassungsfeindlichen Positionen besonders hervorträten. Die GFF zählt hierzu unter anderem die Parteivorsitzende Alice Weidel, den Europaparlamentarier Maximilian Krah sowie Hans-Thomas Tillschneider aus Sachsen-Anhalt.

Auch die Unvereinbarkeitsliste der Partei, auf der mehrere extremistische Organisationen stehen, dient nach Einschätzung der Experten nicht einer konsequenten Abgrenzung. Vielmehr unterscheide die Parteiführung hier bewusst zwischen formaler Mitgliedschaft und politischem Austausch, was faktische Kooperation mit dem extrem rechten Vorfeld ermögliche, während formal Distanz gewahrt bleibe. Äußerungen mehrerer AfD-Politiker etwa gegen Altkanzlerin Angela Merkel (CDU) zeigten, dass "politisch motivierte Strafverfolgung" zu den Zielen der Partei zähle.

Abwertung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen
Das Politikkonzept der AfD sei auf die "Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende rechtliche Abwertung" von Ausländern, Deutschen mit Migrationsgeschichte, Musliminnen und Muslimen sowie weiteren gesellschaftlichen Gruppen gerichtet, heißt es in einer Zusammenfassung des Gutachtens.

Das Kölner Verwaltungsgericht hatte in einer Eilentscheidung im Februar festgestellt, es liege zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde die Partei dadurch "nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann". Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Die AfD hatte gegen die Einstufung der Bundespartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung geklagt. Sie wird aktuell als Verdachtsfall vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet.

Die Co-Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Britta Haßelmann und Katharina Dröge, nahmen das Gutachten zum Anlass, um die Fraktionschefs von Union, SPD und Linken erneut um ein Gespräch über einen AfD-Verbotsantrag zu bitten. In ihrem Brief heißt es, man sei der Überzeugung, "dass es keiner weiteren Warnungen bedarf und die Verteidigung unserer Demokratie nicht aufgeschoben werden kann".

Regime-Justiz 100% Linientreu

Klauws, Thursday, 25.06.2026, 14:48 (vor 1 Tag, 12 Stunden, 19 Min.) @ Pack

Ich frag mich was die AfD überhaupt schon gemacht hat was verbotenswürdig wäre, weil bisher hab ich davon noch nichts mitgekriegt.
So wie das derzeit aussieht ist es eine Präventivmaßnahme, weil jemand denkt die AfD könnte in Zukunft mal etwas machen was jemandem in der derzeitigen Regierung nicht passt, daher muss man sie verbieten.

Man braucht sich ja nur mal die Fakten und Taten anschauen was die linke Regierung an Verbrechen am Volk verübt hat

Marvin, Thursday, 25.06.2026, 15:46 (vor 1 Tag, 11 Stunden, 21 Min.) @ Pack

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Wer ist an die Verfassung gebunden?

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Thursday, 25.06.2026, 21:45 (vor 1 Tag, 5 Stunden, 22 Min.) @ Pack

In Deutschland sind alle staatlichen Organe an das Grundgesetz (die Verfassung) gebunden. Dies umfasst die Legislative (gesetzgebende Gewalt), die Exekutive (ausführende Gewalt, wie Polizei, Regierung und Behörden) und die Judikative (Rechtsprechung/Gerichte). Für sie gilt das Grundgesetz als unmittelbar geltendes Recht.

Rainer

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"Gutachten" aus dem Haus der Grünen.

Adam Präse, Friday, 26.06.2026, 16:12 (vor 10 Stunden, 55 Minuten) @ Pack

Zu diesem "Juristisches Gutachten" hat schon Danisch gestern was geschrieben.

Das Anti-AfD-Gutachten der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“

"3062 Seiten. Wer soll das lesen? Wie? Wann? Warum?

Ich habe es mal etwas überflogen und nur Geschwätz gefunden.

Und Fehler."

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