Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Grünes Gericht kippt Versammlungsverbot (Allgemein)

Pack, Saturday, 04.07.2026, 08:18 (vor 1 Tag, 15 Stunden, 26 Min.)
bearbeitet von Pack, Saturday, 04.07.2026, 08:29

Proteste gegen AfD in Erfurt: Gericht kippt Versammlungsverbot
Kurz vor Beginn des AfD-Bundesparteitags in Thüringen ist das fürs Wochenende erlassene Versammlungsverbot auf bestimmten Anreisewegen zur Messe Erfurt gekippt worden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landesverwaltungsamts wurde auf Antrag eines namentlich ungenannten Kommunalpolitikers kassiert, wie das Verwaltungsgericht Weimar am Freitagabend mitteilte. Der Rechtsanwalt des Grünen-Politikers im Erfurter Stadtrat bestätigte der dpa, dass sein Mandant erfolgreich geklagt habe
ZDF TEXT S.122

Update

Pack, Saturday, 04.07.2026, 08:32 (vor 1 Tag, 15 Stunden, 12 Min.) @ Pack

Laut Polizei in Erfurt: Demonstrationsverbot gilt weiter
Das Demonstrationsverbot auf einigen Zufahrtsstraßen im Umfeld des AfD-Bundesparteitags in Erfurt gilt nach Polizeiangaben weiter. Die Stadt Erfurt hat nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar eingelegt. Bis zu einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts gilt laut Stadt die Allgemeinverfügung weiter. Diese regelt, dass Zufahrtsstraßen zum Tagungsort der AfD sowie einzelne Autobahnabschnitte für Demonstrationen gesperrt sind.
ZDF TEXT S. 123

Seit wann darf man auf Autobahnen demonstrieren?

Christine ⌂ @, Saturday, 04.07.2026, 13:55 (vor 1 Tag, 9 Stunden, 48 Min.) @ Pack

- kein Text -

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Darf man nicht: StGB - § 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

Mr.X, Saturday, 04.07.2026, 15:54 (vor 1 Tag, 7 Stunden, 50 Min.) @ Christine

Strafgesetzbuch (StGB) - § 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wie sieht das bei Anstiftung (durch Polit-Maden) aus?

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