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Deutschlands Diktatur schreitet voran (Allgemein)

Pack, Tuesday, 07.07.2026, 19:02 (vor 2 Stunden, 51 Minuten)

Das droht nun
Regierung will Informationsrechte beschneiden

Im Schatten des großen Reformpakets plant die Bundesregierung brisante Änderungen an einem wichtigen Gesetz. Die Folge: Fehlverhalten der Regierung könnte künftig schwerer aufzudecken sein.

Braucht es bald wirklich eine Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag? Wie viel Ersparnis bringen die Steuerpläne wirklich? Und was ändert sich bei der sachgrundlosen Befristung noch mal genau? Das waren die Themen, die ganz Deutschland diskutierte, als die Spitzen der schwarzen-roten Koalition vergangene Woche ihre Reformpläne vorstellten. Was aber zunächst kaum Beachtung fand und Kritiker als Angriff auf die Bürgerrechte sehen, steht im Beschlusspapier fast am Ende unter Punkt 32.

Dort heißt es unter anderem: "Wir werden das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen (…) weiterentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anpassen." Weiterentwickeln und Anpassen – was hier so schwammig steht, bedeutet konkret: Die Bundesregierung will den Zugang zu amtlichen Informationen beschränken. Das könnte schwerwiegende Konsequenzen haben: Fehlverhalten der Regierung könnte künftig schwerer aufgedeckt werden, wichtige Informationen im Verborgenen bleiben.

Ein Bündnis aus 110 Organisationen, Vereinen, Medienorganisationen und Projekten forderte in einem an diesem Dienstag veröffentlichten offenen Brief, die im Koalitionsausschuss beschlossenen Pläne zu stoppen. Durch sie würden Journalisten und zivilgesellschaftlichen Organisationen künftig wichtige Informationen vorenthalten und das wichtigste Instrument gegen Korruption und Machtmissbrauch werde abgeschafft, heißt es in dem unter anderem von Lobbycontrol, Netzwerk Recherche, dem Deutschen Journalisten-Verband oder Transparency International Deutschland unterzeichneten Schreiben.

Gesetz soll Vertrauen in den Staat stärken
Das IFG regelt den Zugang zu Informationen von Bundesbehörden. "Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen", heißt es in dem Gesetz, das 2006 in Kraft getreten ist. Konkret bedeutet das: Bürgerinnen und Bürger können einen sogenannten IFG-Antrag stellen und Akteneinsicht verlangen. Sie müssen nicht begründen, warum sie diese Informationen abfragen. Es gibt bestimmte Ausnahmen, die festlegen, welche Informationen nicht weitergegeben werden dürfen.

Für die Presse ist der IFG-Antrag ein wichtiges Rechercheinstrument. Aber auch für alle Bürger, Unternehmen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen ist das IFG eine bedeutsame Möglichkeit, sich Informationen zu beschaffen und Transparenz vom Staat einzufordern. Das Gesetz hilft, Missstände aufzudecken und soll so auch das Vertrauen in die staatlichen Institutionen stärken.

Doch schon bei den Koalitionsverhandlungen im vergangenen Jahr war das IFG ein Streitthema, die Union wollte es in der "bisherigen Form" abschaffen. Das war mit der SPD damals offenbar so nicht zu machen. Im Koalitionsvertrag heißt es schlicht: "Das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wollen wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren."

Diese Reform nimmt die Bundesregierung nun in Angriff, am Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger gibt es aber Zweifel. Den Vorwurf, die geplanten Beschränkungen im Reformpaket versteckt zu haben, wies Regierungssprecher Stefan Kornelius vergangene Woche zurück. "Das sind auch Nachjustierungen, die wegen der veränderten Sicherheitslage notwendig sind", begründete er die verabredete Reform des IFG.

Doch was will die Regierung überhaupt ändern? Ein Überblick:

Auskunftsrechte für natürliche Personen:

Im Beschlusspapier schreiben die Koalitionäre, dass die Auskunftsrechte künftig auf "natürliche Personen" fokussiert werden sollten. "Dabei prüfen wir, ob wir den Kreis der betreffenden Personen auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränken", heißt es weiter. Das bedeutet, dass NGOs, Vereine oder Medienunternehmen künftig vom Auskunftsrecht ausgeschlossen wären. Zwar könnten Journalisten oder Mitarbeiter als Privatpersonen fragen. Das wirft aber wieder neue Fragen von Verantwortung und Kostenübernahme auf. Der Deutsche Journalisten-Verband moniert, diese Eingriffe in das Gesetz bedeuteten in der Konsequenz die "Abschaffung der Informationsfreiheit".

Berechtigtes Interesse:

Die Pläne der Koalition sehen außerdem vor, dass künftig Personen mit "berechtigtem Interesse an einer Auskunft" Akteneinsicht verlangen können, wenn sie diese nicht "durch andere Regelungen erreichen können". Die Regierung will also zum einen die Beweislast umdrehen. Daraus ergibt sich eine große Hürde: So müssten Journalisten offenlegen, welcher Spur sie gerade nachrecherchieren, um eine Auskunft zu erlangen. Fraglich ist, wer am Ende wie bewertet, was ein "berechtigtes Interesse" ist – und was nicht. Offen ist zum anderen auch, ob der Zusatz, dass die Informationen nicht durch andere Regelungen erlangt werden können, zu einer Blockade führen und Antragssteller wie Journalisten von vornherein ausschließen könnte.

Schwärzung von Informationen:

"Wir wollen unsere Beschäftigten vor Anfeindungen und Drohungen schützen, indem wir die Namen der Mitarbeitenden schwärzen", heißt es im Beschlusspapier. Regierungssprecher Kornelius begründete dies in der Regierungsbefragung vergangene Woche wie folgt: "Das IFG hat auch dazu geführt, dass Staatsbedienstete in einer Breite in die Öffentlichkeit gezogen werden, die für diese Personen gefährdend ist." Auch an diesem Vorhaben und der Argumentation dahinter hat sich heftige Kritik entzündet.

Die Ex-Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar und Ulrich Kelber, kritisieren, dass die unterschiedslose Schwärzung von Mitarbeiternamen bei IFG-Auskünften politische Verantwortlichkeiten für Entscheidungen verstecke. Es gebe bereits jetzt entsprechende Ausnahmen. "Etwa wenn es Anhaltspunkte für Bedrohungen gibt, müssen auch heute die Namen nicht preisgegeben werden", legen Schaar und Kelber in einer gemeinsamen Mitteilung dar, die unter anderem heise online vorliegt.

Neue Bewertung bei Kritischer Infrastruktur, Spionageabwehr oder Terrorbekämpfung

Die schwarz-rote Koalition hält fest: "In Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und von außen wollen wir die staatliche Resilienz erhöhen und dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie dem der Kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung oder auch der wissenschaftlichen Forschung stärker Rechnung tragen." Konkret bedeutet das, dass Auskünfte mit Verweis auf "besonderen Schutzbedarf" künftig verweigert werden können. Regierungssprecher Kornelius sagte bei der Regierungsbefragung: "Wir haben hier eine komplexe Bedrohungslage."

Auch an dieser Stelle kennt das IFG bisher eigentlich schon zahlreiche Ausnahmen, etwa wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen, militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr oder Belange der inneren oder äußeren Sicherheit hat. Kritiker sprechen mit Blick auf die Begründung der Regierung für weitere Beschränkungen von einem "Vorwand".

Höhere Kosten

Das Beschlusspapier hält zu den Kosten für die eine IFG-Anfrage schlicht fest: "Die IFG-Gebühren werden wir im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip anpassen." Die Aussage ist recht vage. Auch bisher können IFG-Anfragen Geld kosten, Anfragen beim Bund sind bisher bei 500 Euro gedeckelt. In den Ländern kann es teurer werden. Befürchtet wird nun, dass die Bundesregierung Auskunftsanfragen erheblich verteuern könnte, was ein finanzielles Risiko für Antragssteller bedeutet.

"Das ist keine lästige Pflicht, sondern eine Errungenschaft"
Datenschützer und Opposition kritisieren die Pläne der Regierung scharf. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland, ein Gremium, das sich mit aktuellen Fragen der Informationsfreiheit beschäftigt, findet besonders deutliche Worte: "Informationsfreiheit ist keine lästige Pflicht der Verwaltung, sondern eine historische Errungenschaft in Europa für mehr Transparenz staatlichen Handelns."

Die angekündigte Abkehr von einem voraussetzungslosen Zugang zu Verwaltungsinformationen komme einer Abschaffung des Informationsfreiheitsrechts auf Bundesebene nahe, so das Gremium weiter. "Der noch zuvor im Koalitionsvertrag vereinbarte Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und für die Verwaltung wird dadurch jedenfalls nicht erreicht."

Die ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Sophie Schönberger sprach von einem "ganz massiven Rückschritt in Sachen Transparenz". In Zeiten abnehmenden Vertrauens in die Regierungsarbeit sei das ein "überaus kritisches Signal", sagte die Juristin Table.Briefings.

Grünen-Chefin Franziska Brantner sagte Anfang der Woche, dass es ein "fataler Fehler" sei, das Recht auf Informationsfreiheit jetzt einzuschränken oder gar abzuschaffen. Dies geschehe unter dem "Deckmantel" des großen Reformpaktes, das dürfe man der Regierung nicht durchgehen lassen. Linken-Fraktionsvize Clara Bünger warf der Regierung vor, sich mit den geplanten Änderungen als Regierung "unangreifbar" machen zu wollen.

Ob die Pläne nun so umgesetzt werden, ist noch offen. Sie müssen noch in ein Gesetz gegossen werden und das Parlament passieren. In der SPD-Fraktion formiert sich allerdings erster Widerstand gegen die von den Koalitionsspitzen geplanten Änderungen. Der zuständige Berichterstatter der SPD-Fraktion, Johannes Schätzl, bezeichnete das Vorhaben als "De-facto-Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes". Der Mediengruppe Bayern sagte er, das sei ein "absolutes No-Go".
https:/ /www.t-online.de/nachrichten/ukraine/id_101329342/ukraine-krieg-acht-russische-schiffe-mit-sprit-fuer-die-krim-gestoppt.html


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