Steinhöfel warnt: „Infrastruktur zur Totalüberwachung“ – Chatkontrolle 1 ist nur der erste Schritt (Politik)
Mit einem schmutzigen Trick drückt die EU-Kommission die Chatkontrolle durch das Europäische Parlament – obwohl dieses sie bereits zweimal abgelehnt hat. Die Bürger sind dagegen machtlos. Und dahinter steckt nach Ansicht von Joachim Steinhöfel vor allem die CDU.
Der Rechtsanwalt zeigt sich wenig überrascht: Es sei kaum noch erkennbar, wofür die CDU eigentlich stehe – außer für das Beschneiden der Rechte der Bürger. Steinhöfel führt zahlreiche Prozesse gegen entsprechende Eingriffe in die Freiheitsrechte und beschreibt diese in seinem Buch Der Staat gegen Steinhöfel. Die Wiedereinführung der Chatkontrolle füge sich in eine Reihe freiheits- und bürgerfeindlicher Gesetze ein, mit denen das Internet stärker reguliert werden solle. Die Politiker in Deutschland hätten „Angst“ vor kritischen Medien und mündigen Bürgern, so Steinhöfel.7
https://www.youtube.com/watch?v=MG6O3ef9EnM
EU Faschismus neuer Art!
Steinhöfel warnt: „Infrastruktur zur Totalüberwachung“ – Chatkontrolle 1 ist nur der erste Schritt
Die Politiker in Deutschland hätten „Angst“ vor kritischen Medien und mündigen Bürgern, so Steinhöfel.
Angst war voriges Jahr - inzwischen herrscht offenbar blanke Panik unter diesen Verbrechern. 
Steinhöfel tritt CEO der BVG in die Klöten: VG Berlin verpflichtet BVG die gestoppte NIUS-Werbekampagne fortzusetzen!
(… apropos Steinhöfel)
Da ging es drum, daß die BVG den NIUS nicht verbieten darf, in ihrer Werbung „die zwei Geschlechter zu begrüßen“. Im Video wird auch gesagt, daß die BVG sich dafür nun auch via Pressemitteilung rechtfertigen muß - per Gerichtsauflage!

NIUS siegt über BVG! Unsere Werbekampagne in Bussen und Bahnen muss fortgesetzt werden!
NIUS - 3104 Likes - 31.796 Aufrufe - 13.07.2026
NIUS erringt einen wichtigen Erfolg vor Gericht: Das Verwaltungsgericht Berlin verpflichtet die BVG, die gestoppte Werbekampagne des Nachrichtenportals fortzusetzen. Die Richter sehen keine rechtliche Grundlage für den Abbruch der Plakataktion und stärken damit die Meinungs- und Werbefreiheit. Im Studio wird diskutiert, welche Signalwirkung das Urteil für den Umgang staatlicher Unternehmen mit kritischen Medien hat und warum der Richterspruch weit über den konkreten Fall hinaus Bedeutung besitzt.
Gesetzentwurf: 16-Jährige als Spitzel und heimliches betreten von Wohnungen
Ich meine, dass passt auch irgendwie zum Thema!
16-Jährige als Spitzel: Dobrindt (CSU) will aus dem Verfassungsschutz endgültig eine Stasi 2.0 machen!
Das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) hat bestätigt, dass in Deutschland bald Minderjährige als Spitzel für den Verfassungsschutz eingesetzt werden sollen. Der Innenminister plant, aus dem Inlandsgeheimdienst endgültig eine Stasi 2.0 zu machen. Als Vorwand dient im Wesentlichen die Behauptung einer Bedrohung durch Russland.
So soll das Kölner Bundesamt laut dem jetzt veröffentlichten Referentenentwurf für eine sogenannte Reform der Nachrichtendienste noch mehr Befugnisse als bisher erhalten. Die Behörde darf demnach künftig nicht nur Informationen sammeln, auswerten und bewerten, sondern auch aktiv und verdeckt in Kommunikationsvorgänge, IT-Systeme und die Privatsphäre der Bürger eingreifen! Sollte Dobrindt mit diesem Gesetz im Deutschen Bundestag durchkommen, wäre das laut Kritikern ein Paradigmenwechsel.
So soll das Kölner Bundesamt praktisch nach eigenem Gutdünken festlegen können, was eine „Bedrohung“ ist und gezielt Kommunikationsmittel funktionsunfähig machen oder ihre Nutzung einschränken dürfen. Darunter könnten beispielsweise Computer, Server, Mobiltelefone oder andere technische Systeme fallen, sofern sie nach Auffassung des Verfassungsschutzes als „Tatmittel“ dienen.
Schnüffeln in Wohnungen und Fake News
Schlimmer noch: Der Gesetzentwurf erlaubt dem Verfassungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen auch das heimliche Betreten von Wohnungen! Das bedeutet nicht weniger, als dass die von der Verfassung garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung außer Kraft gesetzt wird.
Außerdem sollen staatliche Täuschungsmaßnahmen erlaubt werden. Konkret bedeutet das, dass der Verfassungsschutz ausdrücklich befugt sein soll, Fake News ins Internet einzuspeisen, um Kommunikationsvorgänge zu manipulieren und Bürger damit bewusst täuschen.
Zwar sieht der Entwurf grundsätzlich vor, dass bestimmte Maßnahmen erst nach Feststellung ihrer Rechtmäßigkeit durch einen „Unabhängigen Kontrollrat“ wirksam werden, gleichzeitig eröffnet § 61 Abs. 5 aber eine Ausnahme: „Würde in den Fällen der unabhängigen Vorabkontrolle nach Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 andernfalls der Zweck der Maßnahme vereitelt oder wesentlich erschwert, kann die Amtsleitung die Einstufung oder Anordnung für sofort vollziehbar erklären.“ Im Klartext: Der Inlandsgeheimdienst kann sich nach Lust und Laune über das Grundgesetz hinwegsetzen!
Der Referentenentwurf (700 Seiten) befindet sich derzeit noch im regierungsinternen Abstimmungsverfahren. https://deutschlandkurier.de/2026/07/16-jaehrige-als-spitzel-dobrindt-csu-will-aus-dem-verfassungsschutz-endgueltig-eine-stasi-2-0-machen/
Wen sollen 16-Jährige bespitzeln? Na, hauptsächlich wohl die Eltern, vor allen Dingen, wenn diese auch noch der AfD nahestehen. Das ganze gilt für den gesamten Gesetzesentwurf. Stasi 2.0 ist garantiert nicht übertrieben.
Christine
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Hier noch ein Kurzvideo dazu: Stasi reloaded
https://www.youtube.com/shorts/bopr14cT5no?feature=share
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein