Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Na ja, was ich vermisse ist die Geschichte mit "verfassungsfeindlich" und "verfassungstreu" (Recht)

Manhood, Tuesday, 21.07.2026, 15:22 (vor 2 Tagen) @ Bluna

Zur Erinnerung, in Deutschland darf nur die Regierung die Verfassung schlecht finden und anpassen (z.B. Klimagedöns, Schuldenmacherei, etc.).

Die Opposition muss die Verfassung Klasse finden, ansonsten sie als verfassungsfeindlich und als nicht verfassungstreu gilt. Diese beiden Begriffe gibt es international gar nicht, da diese Auslegung der Verfassung als nicht rechtsstaatlich und demokratisch gilt.

Nach internationalen Normen müssen sich bloss die an die Verfassung gebundenen Organe an die Verfassung halten, ansonsten handeln sie verfassungswidrig. Jeder, Regierung und Opposition, dürfen die Verfassung Scheisse finden und mittels dem dafür vorgesehenen rechtlichen und demokratischen Rahmen ändern (wollen). Solange die Verfassung nicht ordnungsgemäss geändert ist, darf man nicht verfassungswidrig handeln, sofern man die diese überhaupt gebunden ist (Organe des Staates).

Das hätte sie ruhig auch noch bemängeln können.

Das deutsche Vorgehen nennt man "wehrhafte Demokratie". Demokratien mit Zusätzen sind aber keine Demokratie. Eine gelenkte Demokratie ist keine Demokratie, eine wehrhafte Demokratie ist keine Demokratie. Nur eine Demokratie ist eine Demokratie! ;-)

Grüsse

Manhood, Demokratie- und Verfassungsdozent dieses Forums.

PS: Bitte erklärt diese Dinge auch den AfD-Leuten. Die wissen all dies in der Regel auch nicht! ;-)

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