Unterhalt trotz Betreuung (Allgemein)
Gerichtsurteil kann für Getrennte teuer werden
Wer sich nach einer Trennung regelmäßig um den Nachwuchs kümmert, ist finanziell nicht automatisch aus der Verantwortung. Entscheidend ist laut einem Gericht etwas anderes.
Nach einer Trennung kann es schnell teuer werden – auch dann, wenn sich beide Elternteile regelmäßig um den Nachwuchs kümmern. Denn wer nicht den Hauptteil des Alltags bewältigt, bleibt in der Regel unterhaltspflichtig. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig, auf die die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist.
Im konkreten Fall ging es um getrennt lebende Eltern von zehnjährigen Zwillingen. Die Kinder lebten überwiegend bei der Mutter. Der Vater betreute sie regelmäßig alle zwei Wochen und übernahm zudem die Hälfte der Schulferien. Die Mutter verlangte dennoch rückwirkend Unterhalt ab September 2023.
Der Vater hielt dagegen: Wegen seiner umfangreichen Betreuung müsse die finanzielle Verantwortung zwischen beiden Eltern anteilig nach Einkommen aufgeteilt werden. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht.
Lebensmittelpunkt ist entscheidend
Ausschlaggebend war nach Auffassung der Richter der Lebensmittelpunkt der Kinder. Da die Zwillinge überwiegend bei der Mutter lebten, erfülle sie ihren Unterhaltsbeitrag bereits durch die tägliche Betreuung und Organisation des Alltags – also etwa Unterkunft, Verpflegung, Schulorganisation und Erziehung.
https://www.t-online.de/finanzen/ratgeber/leben/kinder/id_101368948/duesseldorfer-tabelle-so-senkt-haeufige-betreuung-den-unterhalt.html
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