Unsere Demokratie (Allgemein)
Artikel 3 Absatz 3 GG (Gleichheitsgrundsatz): Niemand darf wegen seines Glaubens oder seiner religiösen und politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Gut gemacht. Allerdings handelt es sich hier um Richter, womit nicht nur Verfassungswidrigkeit vorliegt:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 339 Rechtsbeugung
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
Grüsse
Manhood 
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Regime Change jetzt!
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